Eine Erklärung des Komitees für Grundrechte und Demokratie
Seit Beginn der militärischen Intervention der Türkei in die kurdischen Regionen Syriens vor einigen Wochen demonstrieren Kurd*innen überall in Europa gegen den Angriffskrieg Erdoğans. In Deutschland werden diese Demonstrationen stark eingeschränkt: Zum Teil löst die Polizei sie gewaltsam auf, zum Teil werden sie wie die Kölner Anti-Kriegs-Demonstration gleich ganz verboten. Als Begründung dafür dient, dass dort Symbole der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK oder von Organisationen gezeigt werden, die der PKK zugerechnet werden. In Köln wurde pauschal argumentiert, dass deshalb mit gewalttätigen Auseinandersetzungen zu rechnen sei.
Das Komitee für Grundrechte und Demokratie sieht darin einen Verstoß gegen das Grundrecht der Versammlungsfreiheit, das als Menschenrecht nicht nur für Deutsche gilt, sondern für alle Menschen, gemäß Artikel 20 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte.