15 Jahre nach Abschaffung des Grundrechts auf Asyl:

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08.06.2008

Die Verrechtlichung von Ungleichheit, sozialer Diskriminierung und Ausgrenzung

In einem Klima rassistischer Gewalt wurde 1992 die Änderung des Grundrechts auf Asyl gegen außerparlamentarischen Protest zwischen den Spitzen der führenden Parteien vereinbart. Am 26. Mai 1993 wurde sie im Parlament mit einer 2/3 Mehrheit beschlossen. Um den "inneren Frieden" nicht zu gefährden und den vermeintlich sintflutartigen "Asylmissbrauch" zu unterbinden, sei diese Grundrechtsänderung erforderlich geworden. Damals brannten Asylunterkünfte, wurden Flüchtlinge gehetzt, geschlagen und ermordet. Die politischen Brandreden und Appelle wirkten. Sie erzeugten Gewalt. Herrschende Politik opferte daraufhin das Grundrecht auf Asyl.

Es war zuvor durch die offizielle Handhabung des Grundrechts und von der Verwaltungsgerichtsrechtsprechung bereits deformiert worden. Die existenzielle Not der Menschen, die vor kriegerischer Gewalt (Jugoslawien) und rassistischen Pogromen (Roma) nach Deutschland geflohen waren, wurde in eine den Staat gefährdende Bedrohung verwandelt. Die gesetzlich neu geschaffenen Vorbehalte im Asylgrundrecht heben es faktisch auf. Sie verkehren es in ein Recht des Staates, Schutzsuchende bereits an den Außengrenzen zurückweisen und aus Deutschland schneller abschieben zu können. Die zentrale Norm: politisch Verfolgte genießen Asylrecht (Art. 16a Abs. 1 GG), wird zur Ausnahme. Die allermeisten Flüchtlinge werden als nicht schutzwürdig ab- und ausgewiesen. Damit entledigte sich der Gesetzgeber eines Grundrechts, das in noch zeitlich naher Erinnerung an die Millionen Verfolgten während der nationalsozialistischen Herrschaft geschaffen worden war. Auch zur "Werteordnung" des Bundesverfassungsgerichts gehört das vorbehaltlose Grundrecht auf Asyl offensichtlich nicht. Es bestätigte verfassungsopportunistisch 1996 die Grundgesetzänderung.

Die Verrechtlichung der Ungleichheit

Asylsuchende bilden ein politisch kaum noch beachtetes Zuwanderungsrinnsal nach Deutschland. Mit der rechtsstaatlichen Abschaffung des Grundrechts auf Asyl scheinen die letzten politischen Hemmungen im staatlichen Umgang mit nach Deutschland geflohenen und eingewanderten Menschen abgelegt worden zu sein. Seitdem werden Grenzen möglichst dicht abgeschottet, Flüchtlinge werden abgewehrt und abgeschoben. Sie werden verelendet, abgeschreckt und ausgegrenzt. Ausländerverwaltungen, Polizeien und Gerichte mitsamt den Regierungen im Hintergrund praktizieren die Banalität des Bösen. - Das mit der Grundrechtsänderung zugleich vereinbarte sozialpolitische Sondergesetz, mit dem der Lebensunterhalt von Asylsuchenden und anderen Flüchtlingen geregelt wird (Asylbewerberleistungsgesetz, seit dem 1.11.1993 in Kraft), sieht über Jahre hinweg nur staatliche Minimalhilfen vor. Sie liegen weit unter dem Niveau der allgemeinen Sozialhilfe. Sie erfolgen überwiegend bargeldlos in Form von "Sachleistungen". Mit der Ungleichbehandlung und sozialen Diskriminierung werden Menschen materiell unterversorgt ins Elend getrieben. Ihre desolaten Verhältnisse sollen andere von der Flucht nach Deutschland abhalten. - Schutzsuchende, abgelehnte und zur Ausreise verpflichtete Asylsuchende und die als "Geduldete" bezeichneten Flüchtlinge werden fernab in unwirtlichen Gegenden in deprivierenden Lagern untergebracht. Ihre Lebenswelt wird von der übrigen Wohnbevölkerung abgeschnitten. Damit werden den in die Lager abgeschobenen und ausgegrenzten Flüchtlingen die Bedingungen für eine menschlich angemessene Befriedigung ihrer Bedürfnisse entzogen. Sie werden desintegriert und sichtbar sozial stigmatisiert. - Die soziale und rechtliche Ausgrenzung und Herabsetzung der nach Deutschland geflohenen Menschen setzen sich fort in der gesetzlich aufgeherrschten Pflicht, sich lediglich in einem räumlich begrenzten Territorium, z.B. dem Landkreis, aufzuhalten (Residenzpflicht). Nach dem ersten Aufenthaltsjahr, in dem jegliche Arbeitsaufnahme untersagt ist (Arbeitsverbot), dürfen sie nur jene Arbeiten aufnehmen, für die sich keine anderen vorrangig Berechtigten (deutsche oder europäische Arbeitnehmer/innen) finden lassen. So wird gesetzlich ein rechtloses Subproletariat geschaffen. Das kann sich nur noch illegal in informellen Arbeitsnischen verdingen. - Mit der Asylgrundrechtsänderung werden Asylsuchende in wenige "schutzwürdige" und überwiegend "nicht schutzwürdige" Flüchtlinge unterschieden. Der Aufenthalt der zuletzt genannten gilt allgemein als unberechtigt. Damit werden sie zugleich von sozialen und rechtlichen Ansprüchen ausgeschlossen. Sie sollen das Land alsbald verlassen. Mit dem "Zuwanderungsgesetz" aus dem Jahr 2004 wiederum werden eingewanderte Menschen nach wirtschaftlicher Interessenlage in erwünschte und unerwünschte unterschieden. Da die "Unerwünschten" nicht über die geforderten arbeitsmarkt- und aufenthaltspolitischen Qualifikationen verfügen, sollen sie das Land möglichst rasch wieder verlassen oder schon im vorhinein an der Einwanderung gehindert werden B notfalls zwangsgestützt. - Werden die Einwanderungsmöglichkeiten gesetzlich auf wenige Schutz- und Arbeitssuchende eng beschränkt, sind Flüchtlinge und Migrant/inn/en gezwungen, unerlaubt die Grenzen zu überschreiten oder ihren Aufenthalt unerlaubt zu verlängern, wollen sie in einem anderen Land Schutz und Lebensperspektiven finden. Deshalb wird von der Europäischen Union und ihren Mitgliedsstaaten seit einigen Jahren die unerlaubte, die "illegal" gebrandmarkte Migration zu einer die staatliche Ordnung und den Wohlstand bedrohenden Herausforderung mediengerecht inszeniert und mit polizeimilitärischen Mitteln (Frontex) unter Kontrolle gebracht und unterbunden. Mittels polizeilicher Sondervollmachten (anlassunabhängige Kontrollen) und einem informationstechnologisch hochgerüsteten Sicherheitsapparat wird Jagd auf sie gemacht. Sie können bis zu achtzehn Monaten in Verwaltungshaft genommen werden, um ihre Abschiebung sicherzustellen. Mehr als fünfzig Menschen haben sich in der "Abschiebungshaft" in den letzten fünfzehn Jahren in der Bundesrepublik Deutschland das Leben genommen. Mehrere Zehntausend Flüchtlinge werden alljährlich gegen ihren Willen mit Gewalt außer Landes geschafft. Im Kampf gegen die selbstgeschaffene "illegale Migration" zählt das Leben der Migranten und Flüchtlinge wenig. Über zehntausend Menschen haben allein an der Südgrenze der Europäischen Union in den letzten zehn Jahren ihr Leben verloren. Das urlaubsparadiesische Mittelmeer verwandelt sich unter dem mörderischen europäischen Migrationsregime zum größten Massengrab der Nachkriegszeit. - Diese nur grob skizzierte Praxis macht den anderen, den eingewanderten Menschen als ungleichen sichtbar. Damit wird seine gesonderte rechtliche und sozial mindere Stellung in der Gesellschaft gerechtfertigt. Sie konstruiert darüber hinaus den Anderen mit besonderen Zuschreibungen (unerwünscht, nicht schutzwürdig, illegal, verdächtig, kriminell, integrationsunfähig ...). Sie stellt die Normalität der Ungleichheit auch im Rückgriff auf rassistische Unterscheidungskriterien her. Diese Ungleichheitskonstruktionen fördern Gewalt noch und noch. Sie erlauben es schließlich auch, den Tod Tausender achselzuckend hinzunehmen.

Die Normalität staatlicher Gewalt durchbrechen

Wir unterstützen deshalb die Demonstration am 5. Juli 2008 in Berlin! Wir wollen daran erinnern, dass die politische Entscheidung, vor fünfzehn Jahren das individuelle Grundrecht auf Asyl abzuschaffen, eine gesetzliche, polizeimilitärische und verwaltungstechnische Praxis erzeugt hat, die tausenden Menschen unbeschreibliches Leid zugefügt hat und immer noch zufügt. Sie hat tausenden Menschen das Leben gekostet. Sie wird unzählige Menschen in den nächsten Jahren töten. Die Politik der Bekämpfung "illegaler Migration" hat jegliches humane und rechtsstaatliche Maß verloren. Wir haben uns als Bürgerinnen und Bürger dieses Staates dieser Politik zu widersetzen! Zuallererst um unsertwillen. Diese Politik zerstört die elementaren Grundbedingungen humanen Zusammenlebens. Zu ihnen zählt die Gleichheit aller Menschen in ihrer Unterschiedlichkeit an erster Stelle. Deshalb rufen wir dazu auf, diese politische und gesellschaftliche Normalität rechtsstaatlich geschaffener Ungleichheit zu stören. Das staatliche Gewaltnetz, das über die "Unerwünschten" ausgeworfen wird, gilt es immer wieder zu zerreißen. Flüchtlinge und Migranten sind individuell und gemeinschaftlich zu unterstützen. Jede und jeder sollte sich den selbstorganisierten Flüchtlingsnetzwerken und migrantischen Bündnissen anschließen, die gegen diese Politik opponieren. Phantasievoll und gewaltfrei ist der herrschenden menschenrechtswidrigen Politik in BRD und EU Widerstand zu bieten. Der kleinste Erfolg, der einen Menschen rettet, ist der größte.

DEMONSTRATION in Berlin

Samstag, 5. Juli 2008 | 14.00 Uhr | Schlossplatz (U-/S-Bahn Alexanderplatz) V.i.S.d.P.: Dirk Vogelskamp, Köln

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