Langenbeck-Virchow-Haus
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10117 Berlin
Schafft den psychiatrischen Maßregelvollzug ab! Demonstration in Berlin
Anlässlich der Tagung "Abschaffung des psychiatrischen Maßregelvollzugs? Oder Reform und Ertüchtigung?" sagen wir ganz klar: Schafft den psychiatrischen Maßregelvollzug ab!
Zusammen mit Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener und anderen wollen wir in Sichtweite der Tagung Position beziehen: Immer mehr Menschen kommen in Deutschland in den psychiatrischen Maßregelvollzug. Die Verweildauer dort wird immer länger. Ein Drittel der Einsitzenden sind dort wegen Bagatelldelikten. Durch den dort zu Unrecht einsitzenden Gustl Mollath wurde die Absurdität der Forensik bundesweit bekannt.
Wer nach § 63 Strafgesetzbuch verurteilt wird, gilt als schuldunfähig. Trotzdem wird er härter bestraft als ein Schuldfähiger. Nach § 63 muss man mit einer 3 bis 10-fach längeren Verweildauer als bei einer normalen Strafhaft rechnen. Man muss dort im Gegensatz zur Strafhaft mit Zwangsbehandlung rechnen (was laut UN-Hochkommissariat für Menschenrechte als Folter oder folterähnlich angesehen wird). Für viele der nach § 63 Untergebrachten bedeutet dies ein verkapptes lebenslänglich. Selbstverständlich auch für Taten, für die es sonst keine lebenslängliche Strafe gibt. Es handelt sich also lediglich um eine weitere Diskriminierung von als „psychisch krank“ diffamierten Menschen.
Bitte beachtet außerdem den Essaywettbewerb des Bundesverbandes Psychiatrie-Erfahrener und der Bundesarbeitsgemeinschaft
Psychiatrie-Erfahrener! Es winken Preise für die beste Antwort – mit Begründung – auf die Frage: Nach Artikel 1 Abs. 1 Grundgesetz ist die Würde des Menschen unantastbar. Verstoßen die §§ 20, 21, 63 und 64 des Strafgesetzbuches daher gegen das Grundgesetz? Der Einsendeschluss ist der 31 Juli.