Demonstrationsrecht/ -beobachtungen
Versammlungsfreiheit - ausschlaggebende Grundlage der Verfassung
Presseinformation: Sperrfrist 2. Februar 2012, 12.00 Uhr
Die "Untersuchungskommission 19. Februar" hat heute in Berlin die Ergebnisse ihrer Recherchen zum sächsischen Umgang mit den Demonstrationen und Gegendemonstrationen im Februar 2011 der Öffentlichkeit vorgestellt. Die
Verfasser hoben zusammenfassend hervor:
Der Bericht der Untersuchungskommission befindet sich im Anhang.
Kein Grundrecht auf Versammlungsfreiheit in Dresden?
Einladung zur Pressekonferenz
(2. Februar 2012 (11.00 Uhr) in Berlin;
3. Februar 2012 (10.00 Uhr) in Dresden)
Das zentrale demokratische Grundrecht auf Versammlungsfreiheit wurde und wird in Dresden mit Füßen getreten
Im Oktober 2011 hat sich eine „Untersuchungskommission 19. Februar“ in Dresden gegründet, um die Vorgänge rund um die Demonstrationen und Blockaden am 19. Februar 2011 aufzuarbeiten, Fakten zusammenzustellen und bezüglich ihrer grundrechtlichen Dimension zu bewerten. Das Komitee für Grundrechte und Demokratie hat dieses Vorhaben koordinierend in die Hände genommen.
Der Streit ums Versammlungsrecht
Aus dem Infobrief 5 / 2011
Um die Grundrechte auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit wird zur Zeit häufig im Kontext von Demonstrationen von NPD und Kameradschaften und den gegen diese Meinungen gerichteten Gegendemonstrationen gestritten. Wir sind überzeugt, dass auch diejenigen, die abscheuliche Meinungen vertreten, das Recht haben dies zu tun. Allerdings haben die Bürger und Bürgerinnen selbstverständlich auch das Recht, gegen diese Meinungen zu protestieren und zu verdeutlichen, dass sie rassistische, nationalistische und antisemitische Aussagen nicht in ihren Städten dulden wollen.
Strafrechtliche Verfolgung von Teilnehmern einer Demonstration in Remagen
Prozessbeobachtung: Landgericht Koblenz: 19.10.2011, (9.30 Uhr, Saal 139) )
Gegen die nationalistische Versammlung von NPD und Kameradschaftsanhängern am 20.11.2010 demonstrierten viele Bürger und Bürgerinnen am gleichen Tag in Remagen. Vor allem einige Jugendliche wurden danach wegen gefährlicher Körperverletzung und Landfriedensbruch angeklagt.
Vorgänge rund um die Demonstrationen in Dresden im Februar 2011 erfordern bundesweite Aufmerksamkeit
Das Komitee für Grundrechte und Demokratie ist entschieden, die vielfältigen staatlichen Verstöße gegen Grundrechte der Bürger und Bürgerinnen, die im Vorfeld, während und nach den Demonstrationen in Dresden Anfang Februar 2011 verübt wurden, zum Thema zu machen und kritisch aufzuarbeiten.
Gegängeltes Grundrecht
Im Neuen Deutschland vom 28.09.2011 berichtet Ines Wallrodt über die Jahrestagung 2011 zum Thema "Der Streit ums Demorecht beginnt auf der Straße".
Bürgerrechtler fordern von Politik und Polizei die Achtung des Versammlungsrechts
Bürgerrechtler und Rechtsanwälte warnen vor der weiteren Aushöhlung der Versammlungsfreiheit und ermuntern Betroffene zu Klagen. Sie erinnern daran: Freie Versammlungen sind keine staatlich gewährte Gnade, sondern ein Grundrecht. Das wird von Politik und Polizei allerdings regelmäßig vergessen.
Neue Versammlungsgesetze – ein Instrument im Kampf gegen Rechtsextremismus?
Im Rahmen der Tagung "Provokation und Propaganda – Rechtsextreme Straßenpolitik als Herausforderung für die Zivilgesellschaft” (19. Juni 2009) hat Elke Steven einen Vortrag zu den Versammlungsgesetzen gehalten. Wir veröffentlichen diesen Aufsatz der in dem Band: Heiko Klare, Michael Sturm (Hg.): “Dagegen!” Und dann…?! - Rechtsextreme Straßenpolitik und zivilgesellschaftliche Gegenstrategien in NRW (= Villa ten Hompel Aktuell Bd. 14), 68 Seiten, ISBN 978-3-935811-11-8 (zu bestellen im Buchhandel bzw. direkt bei mobim, Schutzgebühr 5,- €) erschienen ist.
Wie hat sich die Demonstrationspolitik der Neonazis in den letzten Jahren entwickelt? Welche Konsequenzen haben der Ruf nach Verboten und die Veränderungen in den Versammlungsgesetzen? Wie organisieren sich erfolgreiche Bündnisse? Welche Möglichkeiten der Unterstützung gibt es in NRW?
Die PDF-Version des Bands ist kostenfrei verfügbar: (ca. 2,9 mb)
www.mobim.info/wordpress/wp-content/uploads/2011/07/VtH-Aktuell-14-Dagegen-und-dann-WEB.pdf
Das Demonstrationsrecht beginnt auf der Straße
Die Pflicht zur Anmeldung einer Demonstration kennt das Grundgesetz nicht
Artikel von Peter Nowak in Neues Deutschland, 20. Juni 2011
Linke Demonstrationen sind in Berlin-Kreuzberg Alltag. Doch der Aufzug von rund 1000 Menschen, der am vergangenen Sonnabend an den vor zehn Jahren in Genua von der italienischen Polizei erschossenen Globalisierungskritiker Carlo Giuliani erinnern sollte, fiel aus dem Rahmen. Er war bei der Polizei nicht angemeldet worden. Man werde nicht diejenigen um Erlaubnis fragen, die direkt oder indirekt am Tod Giulianis verantwortlich sind, erklärten die anonymen Organisatoren der Demonstration via E-Mail.
»Mit Wasserwerfern darf nicht auf Köpfe gezielt werden«
Rechtswidrige Polizeieinsätze gegen Demonstranten sind keine Seltenheit. Gerichtsentscheide, die die Regelbrüche im Nachheinein bestätigen, haben kaum Auswirkungen. Ein Gespräch mit Elke Steven
junge welt, Mittwoch, 6. Juli 2011, Nr. 154; Beilage antirepression;
http://www.jungewelt.de/beilage/beilage/223 (zu bezahlender Artikel); im Folgenden mit Erlaubnis veröffentlicht
Der Streit um's Demorecht beginnt auf der Straße
Jahrestagung vom 23.- 25. September 2011
im Clara Sahlberg Haus in Berlin am Wannsee
Die Erfahrungen von 2010 zeigen – angefangen von den Sitzblockaden zum Protest gegen Nazi-Demos in Dresden, Berlin und anderen Orts bis zu dem breiten bürgerlichen Protest in Stuttgart und den großen Beteiligungen an den Protesten gegen den Castortransport ins Wendland -, dass viele Bürger und Bürgerinnen bereit sind, gegen die offizielle Politik auf die Straße zu gehen und sogar zivilen Ungehorsam zu leisten. Nicht zuletzt die Erfahrungen im Bündnis gegen den G8-Gipfel im Jahr 2007 haben gezeigt, dass breite Bündnisse möglich sind, die unterschiedliche Protestformen zulassen, sich aber einig sind in der Ablehnung der Gefährdung von Menschen.
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