Flucht, Migration und Asyl
Grüne Abschiebepolitik aus der "offenen" Stadt Freiburg
Stellungnahme zur Abschiebepolitik in Freiburg von Prof. Dr. Albert Scherr,
Mitglied im Vorstand des Komitees für Grundrechte und Demokratie
Grüne Abschiebepolitik aus der "offenen" Stadt Freiburg
Die grün-rote Landesregierung in Baden-Württemberg strebt laut
Regierungserklärung eine humane Flüchtlingspolitik an. Dies führt allerdings
bislang nicht zu einer Beendigung der Abschiebepolitik.
Anmerkungen zum Antiziganismus
Am 24. Oktober 2012 wurde in Berlin das Denkmal für die über 500.000 von den Nationalsozialisten als „Zigeuner“ ermordeten Sinti und Roma eingeweiht. Die Bundeskanzlerin unterstrich in ihrer Rede, dass der grundrechtliche Schutz der Würde jedes einzelnen Menschen „die Antwort auf die Jahre der unfassbaren Schrecken zuvor [ist]. Und er ist und bleibt die Richtschnur unseres Handelns heute und in Zukunft – und zwar in jedem einzelnen Falle.“ Die Gedenkworte der Bundeskanzlerin blieben für diejenigen Roma, die in den Wintermonaten vor allem aus Serbien und Mazedonien in Deutschland Schutz gesucht hatten, ohne Bedeutung. Der Text kann nachfolgend heruntergeladen oder als DINA-5-Heft (24 Seiten)für 3,50 € bestellt werden. Für alle Förderer ist die Broschüre kostenfrei.
Petitionen abgeschlossen
Der Bundestag hat am 31. Januar 2013 über zahlreiche Bürgereingaben entschieden unter anderem auch über zwei Sammelpetitionen des Grundrechtekomitees. Darunter die Sammelpetitionen zur Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes vom 20. Oktober 2008, die 3.461 Bürger/innen mitunterzeichnet haben, und derjenigen zur Ratifizierung der „Internationalen Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen“ vom 21. Juni 2004, der sich über 1.200 Bürgerinnen und Bürger sowie wie zahlreiche Bürger- und Menschenrechtsorganisationen angeschlossen haben.
Die Petitionen sind nun nach langer Beratungszeit abgeschlossen. Den Anliegen der Bürgerinnen und Bürger, ein menschenrechtsgemäßer Umgang mit Asylsuchenden und Arbeitsmigranten, ist das Parlament jedoch nicht nachgekommen.
Wenn’s dem Parlament der Menschenrechte genug ist!
Der polizeigemachte Tod Oury Jallohs bleibt unaufgeklärt
Zum Urteil der 1. Großen Strafkammer des Magdeburger Landgerichts im Strafprozess um den Verbrennungstod Oury Jallohs
– Erstes Resümee der Prozessbeobachtung der Internatiolnalen Liga für Menschenrechte und des Komitee für Grundrechte und Demokratie nach der Urteilsverkündung –
Das heute mündlich ergangene Urteil betrifft lediglich das letzte Glied einer polizeibewirkten Ereigniskette rund um den Verbrennungstod Oury Jallohs: Nämlich die Frage, ob der damalige Dienstgruppenleiter Oury Jalloh hätte retten können, hätte er gleich auf den ersten Feueralarm reagiert.
Aufklärung gescheitert –
eine rechtsstaatliche Kontrolle der Polizei findet nicht statt
Nach 22 Monaten und kurz vor Ende des Strafprozesses ist auch der zweite Versuch gescheitert, die Umstände gerichtlich aufzuklären, die zum Verbrennungstod Oury Jallohs im Gewahrsam der Polizei am 7. Januar 2005 geführt hatten.
Die Feuerzeugerzählung der Dessauer Polizei
Die Feuerzeugerzählung der Dessauer Polizei ist nicht länger aufrecht zu erhalten – Welchen Bestand hat die zweifelhafte Justizthese noch, Oury Jalloh habe das Feuer selbst gelegt?
Die Initiative In Gedenken an Oury Jalloh, das Komitee für Grundrechte und Demokratie und die Internationale Liga für Menschenrechte beobachten den Verlauf des Prozesses zur Aufklärung der Umstände, unter denen Oury Jalloh am 7. Januar 2005 in der Zelle Nr. 5 des Polizeireviers Dessau bei lebendigem Leib verbrannte, seit seinem Beginn Ende März 2007 vor dem Dessauer Landgericht.
Gewaltroutinen im Dessauer Polizeirevier
Anmerkungen zu vermeintlichen Prozessnebensächlichkeiten
Komitee für Grundrechte und Demokratie | Internationale Liga für Menschenrechte
Magdeburg im Juni 2012: Das Revisionsverfahren vor dem Magdeburger Landgericht zur Aufklärung der Umstände, die zu Oury Jallohs Tod im Polizeigewahrsam geführt haben, zieht sich weiter in die Länge. Verhandelt wird nun schon seit dem 12. Januar 2011.
Simulation gerichtlicher Aufklärung
Zu den Entscheidungen des Landgerichts Magdeburg vom 5./6. März 2012 im Strafverfahren um den Verbrennungstod des Asylsuchenden Oury Jalloh, das Verfahren einzustellen, erklärt das Komitee für Grundrechte und Demokratie:
Im Zweifel für die Polizei
Strafprozess zum Verbrennungstod Oury Jallohs:
Mit der Entscheidung der 1. großen Strafkammer des Magdeburger Landgerichts vom 16. Februar 2012, kein neues Brandgutachten erstellen zu lassen, hat sie bereits wenige Prozesstage vor der Urteilsverkündung weitreichende Festlegungen getroffen. Um die Institution Dessauer Polizei zu entlasten, hält das Gericht daran fest, der an Händen und Füßen gefesselte Oury Jalloh könne nur selbst das Feuer gelegt haben. Rechtsstaatliche Kontrolle polizeilicher Gewaltpraxis versagt.
Das Dessau-Prinzip: Opfer zu Tätern machen
Nach den polizeilichen Gewaltexzessen gegen eine Demonstration zum Gedenken von Oury Jalloh in Dessau hat der sachsen-anhaltinische Innenminister Holger Stahlknecht einen Brief an die ihm unterstellten Polizeibeamten geschrieben. Darin äußert er mit einem Anflug von Bedauern, dass der Slogan „Oury Jalloh – das war Mord“ von dem großzügig ausgelegten Recht der Meinungsfreiheit gedeckt sei.














