Friedenspolitik
Krieg beginnt hier. Zur Militarisierung der Bundesrepublik nach Außen und Innen
Das Grundrechtekomitee hat ein neues Dossier herausgegeben: „Krieg beginnt hier. Zur Militarisierung der Bundesrepublik nach Außen und Innen“. Der Text umfasst 30 Seiten (A 4) und spürt den Entwicklungen des Militarisierungsschubes der letzten beiden Jahre nach. Themen sind u.a.: Verteidigungspolitische Richtlinien, Neue Waffen für die Armee im Einsatz, Bundeswehr übt Häuserkampf, Atomwaffen-Modernisierung, Rüstungsexporte. In Sachen Militarisierung nach Innen werden u.a. das neue Verfassungsgerichtsurteil zum Bundeswehr-Einsatz im Inneren, die verschärfte Bundeswehr-Propaganda und die neue Sondergerichtsbarkeit für Soldaten besprochen.
Eine Kurzfassung des Dossiers erscheint als „Information für die Bürgerin und den Bürger“: A6-Format, 44 Seiten, Probeexemplar kostenfrei beim Komitee für Grundrechte und Demokratie (info@grundrechtekomitee.de).
Landgericht Bonn verhandelt über Kunduz-Bombardement von 2009
Bundeswehr-Oberst Klein hatte am 4.9.2009 US-Kampfjets angewiesen, zwei Tanklaster zu bombardieren. In den Flammen starben ca. 140 Menschen, die meisten von ihnen Zivilisten. Oberst Klein hatte bei der Anordnung des Bombardements viele Einsatzregeln verletzt und auch einen von den US-Piloten verlangten Vorab-Drohflug (show on force) abgelehnt. Dennoch hat die Generalbundesanwaltschaft sämtliche Klagen bzw. Strafverfahren niedergeschlagen oder gar nicht erst eröffnet. Nun will das Bonner Gericht versuchen, die mörderische Tat doch noch gerichtlich aufzuklären. Das Komitee für Grundrechte und Demokratie beobachtet den Prozess.
Opfer des NATO-Bombardements haben vor dem Landgericht Bonn (Hauptsitz des Verteidigungsministeriums) auf Schadensersatz geklagt. Ein Vater von zwei getöteten Kindern fordert 40.000,- Euro Schmerzensgeld, eine Frau mit sechs Kindern, deren Mann getötet wurde, fordert eine Entschädigung von 50.000,- Euro. Weitere Schadensersatzklagen sind denkbar. Die Bundesregierung hat gefordert, die Klagen abzuweisen, da das Gericht gar nicht zuständig sei. Dem ist das Gericht aber nicht gefolgt.
Nach der Verfahrenseröffnung am 20.3.2013 hat das Gericht am 17.4. in einer Beschlussverkündung mitgeteilt, dass es den Hergang des Bombardements im Rahmen einer Beweisaufnahme aufklären wolle. Das Bonner Landgericht hält die deutsche Gerichtsbarkeit für zuständig. Die Bundesregierung als Anstellungskörperschaft (für Oberst Klein) sei auch die richtige Beklagte. Nach den Grundsätzen der Amtshaftung hafte die Bundesregierung ggf. für die von Oberst Klein verursachten Schäden. Das Gericht will vor allem prüfen, ob ein schuldhafter Verstoß gegen die Genfer Konventionen zum Schutz der Zivilbevölkerung in bewaffneten Konflikten vorliege. Dabei wird es vor allem darum gehen, die Anwendung des sog. Verhältnismäßigkeitsprinzips bei diesem Einsatz zu überprüfen. Die Bundesregierung wurde angewiesen, sämtliches Videomaterial und alle Tonaufnahmen (Gespräche zwischen Bomberpiloten, Flugleitoffizieren, usw.), die der Entscheidung von Oberst Klein zugrunde lagen, dem Gericht vorzulegen. Außerdem sollen verschiedene Zeugen geladen werden, auch aus Afghanistan. Dadurch verzögere sich die Fortsetzung des Prozesses. Voraussichtlich beginnt im August/September 2013 die konkrete Beweisaufnahme und Zeugenvernehmung.
Martin Singe
Amtsgericht München verurteilt Friedensaktivisten wegen Leopard 2-Protest
Das Amtsgericht München hat am 14. Februar 2013 den Heidelberger Friedensaktivisten Hermann Theisen zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 40,- Euro verurteilt. Die Staatsanwaltschaft München hatte gar 90 Tagessätze à 60,- Euro gefordert. Theisen hatte im Sommer des vergangenen Jahres die Mitarbeiter der Rüstungsfirma Krauss-Maffei Wegmann (München) mit Flugblättern dazu aufgefordert, Informationen zu der bereits seit längerer Zeit in Rede stehenden Leopard 2-Panzer-Lieferung an Saudi-Arabien der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Krauss-Maffei Wegman in Sorge vor Geheimnisverrat
TERMINSACHE: AG München 14.2.2013, 11.30h
Das Amtsgericht München verhandelt am Donnerstag, 14.02.2013, um 11.30 Uhr (Justizgebäude Nymphenburger Straße 16, 80097 München, Saal 214) über die Rechtmäßigkeit einer Gewaltfreien Aktion gegen Leopard 2-Lieferungen an Saudi-Arabien.
Der Friedensaktivist Hermann Theisen aus Heidelberg hatte im Juli letzten Jahres vor den Werkstoren von Krauss-Maffei Wegmann (München) Flugblätter an die dortigen Mitarbeiter verteilt und diese zu Boykott- und Sabotagehandlungen gegen den geplanten Panzerdeal mit Saudi-Arabien aufgefordert.
Erklärung zum Krieg in Mali
Was geschah: Ein lange vorbereiteter und dann scheinbar plötzlicher Einsatz der französischen Kolonialtruppen in Mali. Begeisterte Zustimmung in Frankreich. Beschwörung einer „natürlichen“ Gefolgschaftstreue in europäischen Medien. Es wird klar, der Krieg um Mali soll nach dem Willen der herrschenden Kräfte eine EU-europäische Angelegenheit werden. Ferner deutet sich eine Aufgabenteilung der ‚Westmächte’ an.
Krauss-Maffei Wegmann in Angst vor Geheimnisverrat
Strafbefehl über 1.500 Euro wegen Leopard 2-Protest
Verhandlung vor dem Amtsgericht München am 14.2.2013
Der Friedensaktivist Hermann Theisen aus Heidelberg hat ausgerechnet am Menschenrechtstag, dem 10.12.2012, einen Strafbefehl des Münchener Amtsgerichts erhalten, in dem er zur Zahlung einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen à 30,-Euro aufgefordert wird. Der Vorwurf lautet „öffentliche Aufforderung zu Straftaten nach § 111 StGB“.
Rückzug aus dem Unterstützerbündnis von "Adopt a Revolution"
Das Komitee für Grundrechte und Demokratie zieht sich aus dem Unterstützerbündnis der Kampagne „Adopt a Revolution“ (AaR) zurück.
Wir haben innerhalb des Vorstandes lange darüber diskutiert, ob wir als pazifistische, an gewaltfreiem Handeln orientierte Organisation die Kampagne AaR weiterhin unterstützen können. Wie sind übereingekommen, dass wir das nicht mehr können. Wir wollen unsere Gründe dafür darlegen:
Friedensperspektiven in einer gewaltbereiten Welt
– so lautet der Titel eines kurzen Vortrages von Andreas Buro, gehalten anlässlich der Mitgliederversammlung der Kooperation für den Frieden in Bonn am 17.11.2012. Buro schildert zunächst „relativ sichere Zukunftsannahmen“ wie globale Machtverschiebungen, Grenzen des kapitalistischen Wachstumssystems, Ausweitung militärischer Konflikte, neue Kriegsformen (Drohnen und Cyber-War), dramatischer Klimawandel u.a.m. Anschließend werden die Möglichkeiten Ziviler Konfliktbearbeitung durch Kooperationsmacht, regionaler Zusammenschlüsse und Aktivitäten der sozialen Bewegungen diskutiert. Schließlich werden Perspektiven für die Friedensbewegung angesprochen: Militär- und Rüstungskritik, Neubesetzung des Sicherheitsbegriffs, Entlarvung von Legitimationsideologien militärisch gestützter Politik, Ausbau von Theorie und Praxis ziviler Alternativen und deren öffentlicher Verbreitung.
Legt den Leo an die Kette
Ein Personenbündnis ruft seit einigen Monaten zu Protestaktionen bis zum Zivilen Ungehorsam gegen den Export von Panzern nach Saudi-Arabien. Vor allem soll der Protest vor den Rüstungsfirmen organisiert werden, die an der Leopard II-Produktion beteiligt sind (Krauss-Maffei Wegman in München/Kassel und Rheinmetall in Düsseldorf). siehe auch: http://www.grundrechtekomitee.de/node/524
In Berlin hat am 30. August 2011 eine Blockade des Krauss-Maffei Wegmann-Büros stattgefunden.
Das Video kann man sich unter diesem Link ansehen:
- Protestaktion "Legt den Leo an die Kette": http://www.youtube.com/watch?v=r4sJjWMzSP8
Gemeinsam produziert haben den Clip Gertrud Schulte-Westenberg und Matthias Coers.
Verhängnisvolle Schatten der Vergangenheit:
Bundesverfassungsgericht erlaubt Militär-Einsätze im Inneren
Das Bundesverfassungsgericht hat am 17.8.2012 eine Plenarentscheidung zum Einsatz der Bundeswehr im Inneren vom 3.7.2012 veröffentlicht (2 PBvU 1/11). Das Urteil stellt einen schwerwiegenden verfassungsrechtlichen Bruch dar. Es eröffnet Möglichkeiten für bewaffnete Inlandseinsätze, die von den VerfassungsgründerInnen in Erinnerung an die unheilvolle Rolle von Militäreinsätzen in deutschen Landen eindeutig verboten wurden.
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