Versammlungsfreiheit - ausschlaggebende Grundlage der Verfassung
Presseinformation: Sperrfrist 2. Februar 2012, 12.00 Uhr
Die "Untersuchungskommission 19. Februar" hat heute in Berlin die Ergebnisse ihrer Recherchen zum sächsischen Umgang mit den Demonstrationen und Gegendemonstrationen im Februar 2011 der Öffentlichkeit vorgestellt. Die
Verfasser hoben zusammenfassend hervor:
Der Bericht der Untersuchungskommission befindet sich im Anhang.
Kein Grundrecht auf Versammlungsfreiheit in Dresden?
Einladung zur Pressekonferenz
(2. Februar 2012 (11.00 Uhr) in Berlin;
3. Februar 2012 (10.00 Uhr) in Dresden)
Das zentrale demokratische Grundrecht auf Versammlungsfreiheit wurde und wird in Dresden mit Füßen getreten
Im Oktober 2011 hat sich eine „Untersuchungskommission 19. Februar“ in Dresden gegründet, um die Vorgänge rund um die Demonstrationen und Blockaden am 19. Februar 2011 aufzuarbeiten, Fakten zusammenzustellen und bezüglich ihrer grundrechtlichen Dimension zu bewerten. Das Komitee für Grundrechte und Demokratie hat dieses Vorhaben koordinierend in die Hände genommen.
Das Dessau-Prinzip: Opfer zu Tätern machen
Nach den polizeilichen Gewaltexzessen gegen eine Demonstration zum Gedenken von Oury Jalloh in Dessau hat der sachsen-anhaltinische Innenminister Holger Stahlknecht einen Brief an die ihm unterstellten Polizeibeamten geschrieben. Darin äußert er mit einem Anflug von Bedauern, dass der Slogan „Oury Jalloh – das war Mord“ von dem großzügig ausgelegten Recht der Meinungsfreiheit gedeckt sei.
Wer schützt vor dieser Polizei und ihrer Gewalt?
Ein Kommentar zu den Dessauer Ereignissen vom 7. Januar 2012
Am vergangenen Samstag sprudelte in Dessau kräftig der nie versiegende und staatlich sich selbst legitimierende Gewaltquell. Gewaltkritische Äußerungen von Bürgerinnen und Bürgern galt es aus der Öffentlichkeit zu verbannen.
Soziale Bewegungen im digitalen Tsunami
Tagung zu neuen digitalen Schnüffelwerkzeugen
4. Februar 2012, 11.00 – 19.00 Uhr
Südblock, Admiralstraße 1, 10999 Berlin-Kreuzberg
Das Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V. veranstaltet diese Tagung gemeinsam mit Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e.V., Zeitschrift Bürgerrechte & Polizei/ CILIP, Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, data:recollective, Kritische Jurist_innen der FU und lädt herzlich ein.
Offener Brief zur Polizeigewalt in Dessau
im Namen der Internationalen Liga für Menschenrechte und des Komitees für Grundrechte und Demokratie protestieren wir scharf gegen die entfesselte polizeiliche Gewalt in Dessau am 7. Januar 2012.
Im Anhang befinden sich der Offene Brief, ein Bericht von Fanny-Michaela Reisin zur Demonstration am 7. 1. 2012 in Dessau, eine Pressemitteilung der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh und zwei Fotos
Den Iran-Konflikt zivil austragen!
Zwei Ereignisse haben in jüngster Zeit den Konflikt um mögliche Atomwaffen des Iran angeheizt. Eine Posse in den USA, bei der angeblich der saudi-arabische Botschafter in den USA auf Betreiben des Irans ermordet werden sollte, und der Bericht der IAEO über den Stand der Fähigkeit des Irans, Atomwaffen zu produzieren. Dieser Bericht wird sehr unterschiedlich von „Nichts Neues“ bis zur Aussage „Klarer Beweis für das Streben Irans nach Atomwaffen“ bewertet. Vermutlich ist die Versicherung Teherans, es strebe keine Atomwaffen an, ebenso wenig wert, wie die entsprechende frühere Versicherung des israelischen Ministerpräsidenten Ben Gurion, Israel strebe nicht nach Atomwaffen.
„OVG stoppt willkürlichen Wegezoll für Flüchtlinge“
Unter diesem Titel gab der RA Gerloff, der den politischen Aktivisten Komi E. im heutigen Revisionsverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht in Magdeburg vertrat, das Ergebnis der Verhandlung bekannt.
„Das Magdeburger Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt hat heute entschieden, dass es keine Grundlage für die Erhebung einer Gebühr für so genannte Verlassenserlaubnisse gibt.“
Gebühren für Grundrechte?
Erklärung zum Residenzpflichtverfahren von Komi E. vor dem Oberverwaltungsgericht Magdeburg vom Komitee für Grundreche und Demokratie und der Liga für Menschenrechte
„Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit …“ (GG Art. 2.1)
„Die Freiheit der Person ist unverletzlich.“ (GG Art. 2.2)
Strafrechtliche Verfolgung von Teilnehmern einer Demonstration in Remagen
Prozessbeobachtung: Landgericht Koblenz: 19.10.2011, (9.30 Uhr, Saal 139) )
Gegen die nationalistische Versammlung von NPD und Kameradschaftsanhängern am 20.11.2010 demonstrierten viele Bürger und Bürgerinnen am gleichen Tag in Remagen. Vor allem einige Jugendliche wurden danach wegen gefährlicher Körperverletzung und Landfriedensbruch angeklagt.
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