Das Komitee für Grundrechte und Demokratie fordert Freispruch für Fabio V.
Rechtswidrige Auflösung der Versammlung durch die Polizei am Rondenbarg
Lückenlose Aufklärung des Polizeieinsatzes erforderlich
Aus Sicht des Komitees für Grundrechte und Demokratie ist Fabio V. von sämtlichen Vorwürfen, die gegen ihn wegen der Teilnahme an einem G20-Protestzug verhandelt werden, freizusprechen. Der Prozess hat nach mittlerweile 12 Verhandlungstagen keine Beweise für sein Wissen über oder seine Billigung etwaiger Gewalttätigkeiten aus der Menschenmenge heraus erbracht. Genau darauf gründet sich aber die Anklage, die ihm durch vermeintliche psychische Beihilfe schweren Landfriedensbruch, versuchte schwere Körperverletzung und tätliche Angriffe auf Vollstreckungsbeamt*innen nachzuweisen sucht. Fabio V. wollte während der Gipfelproteste sein in der europäischen Menschenrechtskonvention und im Grundgesetz verbrieftes Recht auf freie Meinungsäußerung und Versammlung wahrnehmen. Dafür darf er nicht bestraft werden.