Fördermitglied werden

Zahlungsdetails

Sie können Ihre Mitgliedsbeiträge entweder per Einzugsermächtigung oder per Dauerauftrag/Überweisung bezahlen.

Der vierteljährliche Bankeinzug erfolgt jeweils um den 15. Januar, April, Juli und Oktober. Gläubiger ID: DE90ZZZ00000818775, Mandatsreferenz: Beitrag Quartal Jahr.
Ich ermächtige das Komitee für Grundrechte und Demokratie, meine Beitragszahlungen mittels Lastschriften einzuziehen. Zugleich weise ich hiermit mein Kreditinstitut an, die vom Komitee für Grundrechte und Demokratie auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

(Volksbank Odenwald | IBAN: DE76 5086 3513 0008 0246 18 | BIC: GENODE51MIC)

Kommunikation

Datenschutz: Ihre Daten werden unter keinen Umständen an Dritte weiter gegeben. Ihre E-Mail-Adresse wird nicht mit anderen, uns überlassenen Adress- und Bankdaten verbunden. Dieselben werden allein zum Zweck der Buchhaltung (Spendenbescheinigung) und zum Postversand des Rundbriefes (Informationen) sowie falls Sie eingewilligt haben zum Versand des E-Mail-Newsletters gesondert gespeichert. Im übrigen gelten die Bestimmungen der Datenschutzerklärung.

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Alternativ: Förder-Mitgliedschaft schriftlich erklären

Wer es vorzieht, die eigene Förder-Mitgliedschaft nicht online, sondern schriftlich zu erklären, kann sich hier das Förder-Mitglieds-Formular herunterladen (pdf). Das Formular in diesem Falle bitte ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und an die Geschäftsstelle senden:

Komitee für Grundrechte und Demokratie
Aquinostraße 7-11
50670 Köln