19. Aug. 2026 © Linn Lübcke / Unschärfe Kollektiv
(Anti-)Rassismus / Abolitionismus / Polizeigewalt / Praxis & Aktion / Prozessbeobachtung

Abgelehnt, abgefertigt – und getötet. Prozess in Duisburg wegen rassistischer Polizeigewalt

Ibrahima Barry wurde das Leben zweimal genommen. Er war 23 Jahre alt, als er in Mülheim an der Ruhr getötet wurde. Er starb durch einen Polizeieinsatz am 6. Januar 2024 in der dortigen Geflüchtetenunterkunft Saarn, während er sich in einer psychischen Ausnahmesituation befand. Tagsüber hatte man ihn dort bereits schreien ­hören, er klang wütend und es ging ihm offensichtlich nicht gut. 

Der dortige ­Sicherheitsdienstmitarbeiter hatte keine andere Idee, als die Polizei zu rufen. Es folgte ein brutaler Polizeieinsatz. Drei Beamt*innen befahlen Ibrahima Barry, sich auf den Boden zu legen und bedrohten ihn mit einer Elektroschockpistole (sog. Taser). Ibrahima folgte ­ihrem Befehl, aber fesseln lassen ­wollte er sich nicht. Daraufhin ­schossen die Polizist*innen mit dem Taser, sechs weitere Beamt*innen überwältigten Ibrahima, brachten ihn in Bauchlage, fesselten Arme und Beine und banden diese außerdem über dem Rücken zusammen. Eine Polizistin kniete zeitweise auf seinem Rücken, über den Kopf hatten sie ihm eine „Spuckhaube“ gezogen - eine zusätzliche körperliche Qual. 

Derart zusammengeschnürt wird Ibrahima in den Krankenwagen gehievt, dort versagen Herz und Kreislauf. Reanimationsversuche bleiben erfolglos, im Krankenhaus wird der Tod festgestellt, ein „lagebedingter Erstickungstod“ in Kombination mit Herzversagen. Die Fesselung in Bauchlage ist in vielen Ländern längst verboten, erst recht das Zusammenschnüren von Armen und Beinen, insbesondere wenn dies wenige Minuten überschreitet. Bei Ibrahima Barry waren es 14 Minuten. Wie üblich wird aber nicht die Polizeimaßnahme, sondern er selbst für seinen Tod verantwortlich ­gemacht, indem auf Vorerkrankungen, Kokainkonsum und Stress als Ursache verwiesen wird. 

Ibrahima Barry kam 2016 als unbegleiteter minderjähriger Geflüchteter aus Guinea nach Deutschland. In den Jahren nach seiner Ankunft wurde ihm sein Leben zum ersten Mal genommen. Er musste die harte deutsche Realität erfahren, die er mit vielen anderen Geflüchteten teilt: Sein Asylantrag wurde abgelehnt, er erhielt keine ­Arbeitserlaubnis, ein selbstbestimmtes Leben blieb ihm in Deutschland verwehrt. Er wurde von einer Unterkunft zur nächsten geschickt, hatte mehrfach psychische Krisen, wirklich geholfen hat ihm niemand. Ibrahimas Familie in Guinea erfuhr von seinem gewaltsamen Tod nicht von ­offizieller Seite. Seine Freunde verständigten sofort die Guineische Community in Mülheim/Ruhr, diese suchten nach den Angehörigen. 

Die Eltern wurden staatlicherseits weder über die Anklage gegen die Polizei, noch über die Möglichkeit einer Nebenklage bei Gericht informiert, dies erfuhren sie vom Solikreis „Justice for Ibrahima“. Dieser sammelt Spenden und unterstützt sie bei dem Kampf für einen Aufenthalt der Familie in Deutschland während des Prozesses. So sind I­brahimas Mutter Fatoumata Binta, sein Vater Harouna und seine Schwester Dardaye nun als Nebenklage im Gericht. Staatliche Verantwortungsübernahme ist offensichtlich grundsätzlich nicht vorgesehen, dabei sollte es selbstverständlich sein, dass Angehörige zum Prozess nach Deutschland kommen, wenn die Staatsgewalt tötet.
 

Seit dem 24. Juni 2026 läuft am Landgericht Duisburg der Strafprozess ­gegen die neun am Einsatz beteiligten Polizeibeamt*innen. Wegen der Fesselung wird ihnen gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung im Amt vorgeworfen. Für den Tod von Ibrahima Barry werden sie allerdings nicht belangt. Die Polizei wird aus der Verantwortung genommen, das ist ein fatales politisches Signal. 

So wenig Unterstützung Ibrahima Barry erhielt, als er noch lebte, so wenig Empathie erhalten er und seine Familie im laufenden Prozess. Distanziert bis abfällig wird über ihn verhandelt, darüber kann auch die Rede von „Herrn Barry“ nicht hinwegtäuschen. Die damals diensthabenden Sanitäter*innen und die Notärztin ­wollen keine Bedenken hinsichtlich der riskanten polizeilichen Fixierung gehabt haben. 

Nur einmal wird es emotional: Als die Anwältin der Nebenklage den damals leitenden Sanitäter fragt, ob er von George Floyd mitbekommen habe, gerät der ganze Saal in Aufruhr. Gericht, Anklage, Polizei und Verteidi- gung geben sich empört angesichts des offensichtlichen Vergleichs. 

Während die Justiz in Deutschland bei tödlicher, rassistischer Polizeigewalt Freisprüche für die Täter produziert, geht das Parlament in Frankreich einen Schritt weiter: Eine ursprüngliche ­Forderung der extremen Rechten wurde dort zum Gesetzentwurf. Der polizeiliche Waffeneinsatz soll ­künftig grundsätzlich als gerechtfertigte Notwehr gelten. Diese gesetzlich legi­ timierte Lizenz zum Töten wird sehr wahrscheinlich zu noch mehr Opfern der dortigen Polizeibehörden führen – obwohl Frankreich dort heute schon die europäischen Statistiken anführt.

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