08. Mai 2024 picture alliance / epd-bild | Uwe Moeller (Möller) © picture alliance/epd-bild, Uwe Moeller (Möller)
(Anti-)Rassismus / Flucht / Lager / Recht auf Asyl

Aus Worten werden Taten. Zusammenstehen gegen die rassistische Gewalt

31 Jahre nach dem rassistischen Brandanschlag von Solingen, bei dem 1993 fünf Menschen ermordet wurden, starben am 25. März 2024 bei einem weiteren Brandanschlag in Solingen vier Menschen: Die Familie Zhilov konnte sich nicht mehr aus dem Dachgeschoss retten. Das junge Paar mit zwei Kindern war erst kürzlich aus Bulgarien nach Deutschland gekommen. Acht weitere Personen überlebten schwer verletzt.

Insgesamt steigt die Zahl rassistischer Übergriffe gegen Geflüchtete, Migrant*innen und andere Menschen, die nicht als „deutsch“ gelesen werden, signifikant an. Mediale Hetze gegen Asylsuchende und immer weitreichendere Gesetzesverschärfungen ermutigen zu gewalttätigen Angriffen, teils mit tödlichem Ausgang. Die Situation erinnert an die Pogromstimmung der 1990er Jahre.

Die beeindruckende Protestwelle gegen Rechts, mit der viele Hunderttausende Anfang des Jahres auf die Enthüllung der Deportationspläne von u.a. AfD und Union reagierten, ist weitgehend abgeflaut. Doch der politische Rechtstrend setzt sich unvermindert fort. Das im Januar beschlossene „Rückführungsverbesserungsgesetz“ bildete nur einen vorläufigen Tiefpunkt beim Ausverkauf der Menschlichkeit. Für das so illusorische wie menschenfeindliche Ziel, Migration nach Deutschland und Europa zu beenden, ist man sich weiterhin für keinen populistischen Vorschlag und keine menschenverachtende Maßnahme zu schade. So fordert die Union in ihrem Grundsatzprogramm, das Grundrecht auf Asyl in Gänze abzuschaffen. 

Als Vorbild gilt etwa Finnland. Dort ist die rechte Regierung in Alarmbereitschaft, da seit Sommer 2023 über das angrenzende Russland Flüchtende einreisen. Bislang wurden rund 2.000 Asylanträge in Finnland gestellt, vornehmlich von Menschen aus der Türkei, dem Libanon und aus Syrien. Die Grenzübergänge zu Russland wurden bereits vor Monaten geschlossen. Nun sollen per Gesetzesänderung Schutzsuchende ohne die Möglichkeit auf Asylantragstellung abgewiesen werden können: Pushbacks werden legalisiert – ein klarer Bruch mit der Verfassung und EU-Recht. Die finnische Regierung nimmt damit vor weg, was die kürzlich beschlossene Reform des Gemeinsamen Asylsystems (GEAS) inklusive der „Krisenverordnung“ nun europäisch regeln wird: Einreisende Menschen auf der Flucht werden als „Waffe“ deklariert und – schon bei einigen hundert Personen – können Grenzen geschlossen und ohnehin ausgedünnte rechtliche Standards unter Mindestmaß abgesenkt werden.

An der Abschaffung des Rechts auf Asyl arbeiten mehrere EU-Mitgliedsstaaten: Italiens Pläne für zwei Abschiebelager auf albanischem Boden drohen ab November 2024 Wirklichkeit zu werden. Bislang gelang es nicht, das Vorhaben juristisch zu verhindern. Italiens faschistische Ministerpräsidentin Giorgia Meloni hatte im Allein gang mit dem albanischen Ministerpräsidenten Edi Rama einen ausgeklügelten Plan beschlossen: Albanien als EU-Beitrittskandidat soll mit zwei Internierungslagern im Norden des Landes die Asylverfahren für Italien durchführen. Die Orte unterliegen italienischem Recht, bei Ablehnung von Schutzgesuchen soll direkt von dort abgeschoben werden. Interniert werden sollen dort Menschen, die aus Seenot gerettet wurden, bislang trifft es Männer aus Staaten, in die Italien legal abschieben darf.

Auch in Deutschland träumt man weiter von der Abschaffung bzw. Auslagerung des Asylsystems: Die Bundesregierung prüft auf Druck der Union, ob man Asylbewerber*innen in die ehemalige deutsche Kolonie Ruanda deportieren könnte, sie sollen dort Asyl beantragen und nach Willen der Union auch dort bleiben.

Zuletzt schloss die Europäische Union einen Deal mit der ägyptischen Militärdiktatur. Als Teil eines breiteren Pakets zahlt sie 800 Millionen Euro an die ägyptische Regierung, damit diese Migration nach Europa verhindert. Der Inhalt des Abkommens ist nicht öffentlich. Neben dem Aufhalten von Fluchtbewegungen aus Ägypten und dem Sudan hat man möglicherweise (künftige) Vertriebene aus Palästina im Blick.

Auch für Menschen, die bereits Zuflucht in Deutschland gefunden haben, wird die Politik der Ausgrenzung immer harscher: Jüngste Schikane ist, dass Asylbewerber*innen zukünftig kein Bargeld mehr zur Verfügung stehen soll. Ihre mageren Sozialleistungen, die ohnehin schon unter dem Existenzminimum liegen, werden als Guthaben monatlich auf einer Chipkarte ausgegeben, statt wie bisher ausschließlich bar ausgezahlt. Es wird derzeit oft fälschlich argumentiert, es wäre schlicht der Wechsel von Bargeld auf ein Bankkonto. Doch geht es nicht um Inklusion, im Gegenteil: Mit der Chipkarte ist gar kein Konto verknüpft, eigene Überweisungen sind nicht möglich. Die Obergrenze für das Abheben von Bargeld kann ebenso wie die Auswahl der Produkte eingeschränkt werden, Bayern etwa erlaubt nur 50 Euro Bargeld im Monat pro Person. Länder und Kommunen sollen die Möglichkeit haben, die Nutzung der Karte auf bestimmte Postleitzahl-Gebiete zu beschränken. 

Die paternalistische Begründung für die Einführung der Bezahlkarte lautet, die Menschen sollten kein staatliches Geld in ihre Herkunftsländer senden und Schlepper nicht bezahlen können. Für diese Argumentationen gibt es allerdings keine empirische Grundlage. Asylbewerber*innen, die drei Jahre lang gegenüber dem Bürgergeld erheblich reduzierte Leistungen erhalten, könnten sich schwerlich das Verschicken höherer Beträge leisten. Die massiven Einschränkungen für die Betroffenen im Alltag dürften hinge gen beabsichtigt sein: Mit der Bezahlkarte können die Menschen, die dem Asylbewerberleistungsgesetz unterliegen, nun nicht mehr an Orten ohne Kartenlesegeräte einkaufen, etwa kleine Lebensmittelläden und Flohmärkte. Die örtliche Beschränkung der Bezahlkarte führt zudem zu einer Residenzpflicht durch die Hintertür.

Die sonst stets erhobene Forderung nach „Integration“ von Menschen ohne deutschen Pass offenbart sich einmal mehr als scheinheilig: Ebenso wie die Unterbringung in Lagern und Leistungen unter dem Existenzminimum zielt die Bezahlkarte auf Kontrolle und gesellschaftlichen Ausschluss. In Köln haben wir uns daher dem lokalen Bündnis „Selbstbestimmung statt Bezahlkarte“ angeschlossen. Damit gehen wir gegen die Einführung der bevor mundenden Praxis vor und fordern ein Basiskonto für alle, statt Demütigung und Kontrolle.

Die schikanöse Bevormundung per Bezahlkarte weckt wenig überraschend bereits Begehrlichkeiten, weitere Personengruppen mit der Chipkarte zu drangsalieren. Empfänger*innen von Bürgergeld nach SGB II sollten nach Vorstellung der neoliberalen „Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft“ ebenfalls kein Bargeld mehr erhalten.

Im Thüringer Saale-Orla-Kreis wurde zudem vor kurzem die Zwangsarbeit von Asylbewerber*innen eingeführt. Menschen aus den Gemeinschaftsunterkünften schneiden Hecken, kehren Wege und säubern die Umgebung der Unterkünfte. Dafür erhalten sie lediglich 80 Cent pro Stunde. Die Menschen wollen regulär arbeiten, sind aber per Asylbewerberleistungsgesetz mit einem Arbeitsverbot belegt und werden mit dieser Maßnahme ausgebeutet und diffamiert.

Der politische Kurs von Ampelregierung, Union und AfD Geflüchtete ihrer Grund und Menschenrechte zu berauben, ist unentschuldbar. Eine derart unverhohlen menschenfeindliche Politik breitet sich auch in anderen Bereichen aus, die soziale Frage stellt sich immer lauter. Die vielen Menschen, die Anfang des Jahres gegen die AfD und den Rechtstrend der Regierung protestierten, mögen aktuell nicht mehr in Massen auf der Straße präsent sein. Wir zählen aber auf sie, aktiv zu werden gegenüber der wachsenden rechten Landnahme und sich im Alltag solidarisch an die Seite derjenigen zu stellen, die von Ausgrenzung und Hetze am direktesten betroffen sind.