30. Mai 2014
Gefangenenunterstützung / Repression

Behinderung gewerkschaftlicher Arbeit in der JVA Tegel

Stellungnahme des Grundrechtekomitees zur Zellendurchsuchung des Inhaftierten Oliver Rast in der JVA Berlin-Tegel

Am 27.5.2014 wurde der Haftraum des in der Berliner JVA Tegel inhaftierten Oliver Rast durchsucht. Grund der Durchsuchung war die wenige Tage zuvor erfolgte Gründung einer „Gefangenen-Gewerkschaft der JVA-Tegel“, bei welcher Oliver Rast als Sprecher auftritt. Schriften und Aufzeichnungen, die in Zusammenhang mit der Gewerkschaftsgründung stehen, wurden bei der Durchsuchung beschlagnahmt.

Mit der Behinderung der gewerkschaftlichen Arbeit verletzt die JVA Tegel das in Art. 9 Abs. 3 GG verankerte Grundrecht auf Koalitionsfreiheit, das auch für Gefangene gilt. Auch in der Vergangenheit wurden gewerkschaftliche Organisierungsversuche von Inhaftierten stets von den jeweiligen Vollzugsanstalten unterbunden. Die erfolgreiche Gründung einer Gefangenengewerkschaft würde angesichts der menschenunwürdigen Entlohnung von Gefangenenarbeit ein äußerst begrüßenswertes Novum darstellen.

Das Grundrechtekomitee unterstützt die zentralen Forderungen der „Gefangenen-Gewerkschaft der  JVA Tegel“ nach einer wenigstens am geplanten gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro orientierten Entlohnung von Gefangenenarbeit und nach einer Einbeziehung aller Gefangenen in die gesetzliche Rentenversicherung.

Wir weisen an dieser Stelle darauf hin, dass das Grundrechtekomitee sich seit langem für die Einbeziehung der Gefangenen in die gesetzliche Rentenversicherung einsetzt. Im Jahr 2011 wurde vom Komitee eine entsprechende Petition an den Bundestag auf den Weg gebracht, die von annähernd 6.000 Personen, darunter rund 3.400 Inhaftierten, unterzeichnet wurde. Der Petitionsausschuss hat im April die Petition an die Regierung und die Landesvertretungen überwiesen statt die Politik aufzufordern, dem Anliegen zu entsprechen.

 

gez.  Christian Herrgesell

Gefangenenbeauftragter Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V.