30. Juli 2007
Berufsverbote / Verfassung / Verfassungsschutz

Berufsverbot – und kein Ende!

Bürgerrechtsorganisationen beobachten den Prozess vor dem Verwaltungsgericht (VG) Darmstadt am 2. August 2007 um 9.30 Uhr.

Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Baden-Württemberg (4 S 1805/06) wird nun das Verwaltungsgericht Darmstadt über das Berufsverbot von Michael Csaszkóczy urteilen.

Dr. Elke Steven (Komitee für Grundrechte und Demokratie) wird den Prozess auch im Namen des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins (RAV) und der Internationalen Liga für Menschenrechte beobachten.

Michael Csaszkóczy hätte nach den "Kriterien der Bestenauslese in Verbindung mit der Bedarfslage" bereits zum 1.2.2004 als Lehrer auf Probe im Land Baden-Württemberg eingestellt werden müssen. Innenministerium und Verfassungsschutz in Kooperation mit Kultusministerium und Schulbehörde standen dieser normalen Entwicklung jedoch im Wege. Sie zweifelten an der Verfassungstreue des Lehrers in spe, der als Beamter ein besonderes Treueverhältnis zum Staat haben müsste. Dass sie solche Zweifel aus der Luft griffen und nicht in sorgfältiger und den Tatsachen angemessener Form begründeten, bescheinigte erst in zweiter Instanz, dafür aber um so deutlicher, der VGH Baden-Württemberg am 13. März 2007. Der Bescheid des Oberschulamtes war rechtswidrig.

Im Jahr 2005 hätte M.C. beinahe im Land Hessen eine Stelle als Lehrer erhalten. Auch hier intervenierte der Innenminister und ließ dem Schulrektor eine Vertragsunterzeichnung untersagen. Die rechtswidrige Begründung des Landes Baden-Württemberg sollte auch hier den Zweifel an der beamtenrechtlichen Treuepflicht begründen. Nun muss das VG Darmstadt in erster Instanz entscheiden.

Eindeutige Gerichtsurteile, wie das vom VGH, scheinen jedoch nicht auszureichen. In Baden-Württemberg folgte dem VGH-Urteil am 13.7.2007 eine erneute Anhörung. Zu befürchten ist, dass an einer neuen Begründung des Berufsverbots gestrickt wird. Denn die Notwendigkeit eines besonderen Treueverhältnisses des Beamten zum Staat hat auch der VGH nicht infrage gestellt.

Die Fragen, die sich also vor allem stellen, sind: Wie ist unsere Verfassung vor solchen Innenministern und Verfassungsschutzämtern zu schützen, die sowohl die Grundrechte von Bürgern als auch Gerichtsentscheidungen missachten? Wann wird endlich der illiberale und staatsautoritäre Geist überwunden sein, der im öffentlichen Dienst nur Duckmäusertum zulässt?

Die Verhandlung findet statt am 2. August 2007, ab 9.30 Uhr vor dem Verwaltungsgericht Darmstadt, Havelstraße 7.

 

www.gegen-berufsverbote.de; www.grundrechtekomitee.de, www.rav.de,

www.ilmr.de; www.gew-bw.de/Berufsverbot.html