22. Nov. 2007
Datenschutz

Betrifft: Elektronische Gesundheitsakte

An die Barmer Ersatzkasse: Sehr geehrte Damen und Herren, dem Beitrag „Neu: elektronische Gesundheitsakte“ (eGA) in der Ausgabe 4/2007 Ihrer Mitgliederzeitschrift (Die Barmer) habe ich entnommen, dass Sie mir wie Ihren anderen Versicherten ab Dezember anbieten, den Service Ihrer elektronischen Gesundheitsakte zu nutzen. Bevor ich mich entscheide, ob ich Ihr Angebot annehme, bitte ich um Beantwortung folgender Fragen, die auch nach der Lektüre des genannten Textes offen geblieben sind:

1. Gilt für meine in der eGA gespeicherten Gesundheitsdaten in gleicher Weise das Arztgeheimnis wie für meine in der ärztlichen Praxis oder im Krankenhaus gespeicherten Behandlungsdokumentationen?

2. Auf welche Weise werde ich Gesundheitsdaten in der eGA speichern bzw. löschen können?

3. Auf welche Weise wird es mir möglich sein, bestimmten Ärzten, Krankenhäusern oder Therapeuten den Zugriff auf meine Daten zu eröffnen?

4. Werde ich von Ihnen eine Chipkarte, vergleichbar der gesetzlich vorgesehenen elektronischen Gesundheitskarte, erhalten?

5. Wie werden Sie sicherstellen, dass lediglich die in dem Text genannten von mir autorisierten Personen – d.h. von mir bestimmte Ärzte, Krankenhäuser und Therapeuten – auf meine Daten zugreifen können?

6. Werden die Angehörigen der genannten Berufsgruppen von Ihnen eine Chipkarte, vergleichbar dem gesetzlich vorgesehenen Heilberufsausweis, erhalten?

7. Können Sie mir das Verfahren zur Sicherung meiner Daten vor unbefugten Zugriffen beschreiben?

8. Welche Stelle wird den Server betreiben, auf dem meine Daten gespeichert werden sollen? Wird es Ihr haus selbst sein oder ein beauftragtes Unternehmen? Falls letzteres der Fall ist: Können Sie mir dessen Namen nennen und die Kontrollbefugnisse Ihres Hauses erläutern?

9. Bin ich davor geschützt, dass jemand (etwa mein Arbeitgeber oder andere Versicherungen), in dem Wissen, dass ich Mitglied der BEK bin, von mir Auskünfte aus meiner eGA verlangt?

10. Wird Ihr Haus in irgendeiner Weise, und sei es in anonymisierter oder pseudonymisierter Form, auf meine Daten zugreifen können und wollen?

11. Habe ich, wenn ja welche, Nachteile zu erwarten, falls ich von Ihrem Service „eGA" keinen Gebrauch mache, abgesehen natürlich von der Folge, dass ich nicht in den Genuss der Funktionen der eGA komme?

12. Wie wird der von Ihnen genannte „unabhängige Experten-Beirat", der das Projekt „eGA" wissenschaftlich begleiten und „aus Patientensicht" untersuchen soll, zusammengesetzt sein? Durch welche Personen wird die Patientensicht wahrgenommen werden? Wird das Projekt auch aus Sicht des Datenschutzes begleitet und untersucht werden? Wenn ja, durch wen? Werden Sie mich von den Erkenntnissen des Beirats unterrichten, wenn ja, auf welche Weise?

13. In welchem Verhältnis wird das von Ihnen betriebene Projekt „eGA" zu dem gesetzlich vorgesehenen und vom Bundesministerium für Gesundheit und der Gematik betriebenen Projekt der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) stehen? Wird es nach Ihren Vorstellungen zwei Parallelprojekte geben oder rechnen Sie mit einem Scheitern der eGK? Von konkreten und plausiblen Antworten auf meine Fragen werde ich meine Haltung zur eGK abhängig machen.

Ich bitte um rechtzeitige Beantwortung.

Mit freundlichen Grüßen