25. Nov. 2024 © © picture alliance/dpa | Roland Weihrauch
Abolitionismus / Antimilitarismus / Bundeswehr / Demokratie

Bildung für die Bundeswehr? Das Gesetz zur Förderung der Bundeswehr

Die „Zeitenwende“ und die in ihrem Windschatten angestrebte Militarisie­rung der Gesellschaft macht auch vor den öffentlichen ­Bildungseinrichtungen nicht halt. Wie häufig geht hier ­Bayern mit schlechtem Beispiel voran. In ­einem im Juli 2024 beschlossenen „ ­ Gesetz zur Förderung der Bundeswehr in Bayern“ strebt der Freistaat unter anderem an, „den ungehinderten Zugang der Bundes­wehr zu Forschung und Entwicklung an Hochschulen sicherzustellen, [und] ­ihren Zutritt zu Schulen zu e­rleichtern“. 

Dass neben der Regierungskoalition aus CSU und Freien Wählern auch die SPD im bayerischen Landtag für das ­Gesetz stimmte, verdeutlicht den sich ­immer stärker formierenden p­olitischen Kon­sens für eine Militarisierung. Die bayerischen Schulen sollen nach dem Gesetz im Rahmen der politischen ­Bildung mit Jungoffizier*innen der Bundeswehr zusammenarbeiten. Diese sollen in Zukunft „[d]ie Vermittlung der internationalen sicherheitspoliti­schen Rahmenbedingungen, die auch für Deutschlands Sicherheit und Wohl­ ergehen entscheidend sind, und die daraus für die Politik folgenden Konsequenzen“ übernehmen. ­

Offensichtlich steht hier weniger qualitativ hoch­ wertige politische Bildung, als viel­ mehr das Projekt einer Normalisie­rung des Militärs, wie es etwa auch durch aufwendige Social Media-Kampagnen betrieben wird, im Vordergrund. Bayerns neues Bundeswehr-Gesetz richtet sich auch an die Hochschulen. Hier blickt man auf lange Diskussionen über die Rolle des Militärs zurück, die vor allem unter dem Stichwort der Zivil­klausel geführt werden: Mit s ­olchen Bestimmungen verpflichten sich viele Hochschulen in der Bundesrepublik, Forschung und Lehre ausschließlich zu friedlichen und zivilen Zwecken zu ­betreiben. 

Solche Zivilklauseln – die noch an keiner bayerischen ­Hochschule eingeführt wurden – lehnt die Landtagskoalition aus CSU und Freien Wäh­lern scharf ab. Mit öffentlichen ­Mitteln finanzierte Forschung müsse auch­ militärisch verwendet werden dürfen. Dies führt letztlich dazu, dass private Rüstungskonzerne von der öffentlich­finanzierten Forschung profitieren. Die ökonomische Dimension der „Zeitenwende“ trat im Gesetzgebungsprozess recht unverblümt zutage. 

So soll das Gesetz Bayern auch als Standort für die Rüstungsindustrie attraktiver machen, wie etwa Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) betonte. Das neue bayerische Bundeswehr­ gesetz verbietet nicht nur Zivilklauseln, es verpflichtet die Hochschulen sogar zur aktiven Kooperation mit der Bundeswehr, „wenn und soweit das Staats­ministerium auf Antrag der Bundes­ wehr feststellt, dass dies im Interesse der nationalen Sicherheit ­erforderlich ist.“ Vieles spricht für die Verfassungswidrigkeit des bayerischen Gesetzes. 

So stehen den Bundesländern zwar weitgehende ­Gesetzgebungskompetenzen im Bildungsbereich zu, nicht ­jedoch für die Verteidigung. Laut seiner Begründung geht es dem Gesetz allerdings ausdrücklich darum, die Bundeswehr zu stärken – und nicht um bildungspolitische Fragen. Auch kommt den Hochschulen nach dem Grundgesetz eine weitreichende Autonomie zu. 

Staatliche Vorgaben zu den Themen, die gelehrt oder beforscht werden, sind kaum mit der Verfassung vereinbar. Eine breite Allianz aus ­Gewerkschaften und der Friedensbewegung hat ange­kündigt, juristisch gegen das Gesetz vorzugehen. Auch im Gesetzgebungs­prozess argumentierten die Gegner*in­nen hauptsächlich juristisch. Ein sol­ches Vorgehen ist strategisch sinnvoll. Die Chancen, dass ein Gericht das Gesetz zumindest teilweise kassiert, dürften nicht allzu schlecht stehen. Gleichzeitig verschiebt diese juris­tische Strategie den Fokus auf rechts­technische Fragen und weg von einer grundsätzlichen Kritik an den zuneh­mend bellizistischen Tendenzen in vie­len Gesellschaftsbereichen. 

In diese Tendenzen reiht sich dieses bayerische Bundeswehrgesetz ein, indem es die mi­litärische Verteidigung als vorran­giges Ziel des Staates statuiert, an dem sich alle staatliche und wissenschaft­liche Tätigkeit ausrichten muss. Militär­freie staatlich finanzierte ­Räume sind mit einer solchen Denkweise unvereinbar. Eine radikaldemokratische und anti­militaristische Kritik, wie sie das Grundrechtekomitee vertritt, muss somit, neben den verfassungsrecht­ ­lichen Fragen um Bundes- und Länder­kompetenzen, Vorstöße wie das baye­rische Bundeswehrgesetz in eine brei­tere Analyse aktueller Militari­sierungstendenzen einordnen. Hierfür finden sich Ansatzpunkte im auf eine „Friedens-Finalität“ (Erhard Denninger) ausgerichteten Grundgesetz.  

Andreas Gutmann ist Jurist und arbeitet als Postdoktorand im Fachgebiet „Just Transitions“ der Universität Kassel. Seit Oktober 2023 ist er Vorstandsmitglied des Grundrechtekomitees.