Castortransport ins Wendland: Grundrechte haben als Grundrechte abgedankt

Schon häufig war die Rede vom Ausnahmezustand, der die Folge des Castortransports ins Wendland ist. Auch in diesen Novembertagen mussten wir erfahren, wie Proteste zwar hoheitlich gewährt werden können, als Grundrechte gegenüber der Staatsgewalt jedoch abgedankt haben. Breite, bunte, konsequente, jedoch durchgängig gewaltfreie Versammlungen haben deutlich gemacht, dass der Staat bereit ist, auf die Willensbekundung seiner Bürger und Bürgerinnen mit der Außerkraftsetzung von Grund- und Menschenrechten, mit der Aussetzung von Demokratie zu antworten.

An dieser grundlegenden Feststellung ändern die formal den BürgerInnen hoheitlich zugestandenen  Möglichkeiten, den Protest zum Ausdruck bringen und das Recht auf Versammlungsfreiheit wahrnehmen zu können, nichts. Im Gegenteil, sie verstärken den Gesamteindruck.

Mit insgesamt 20 DemobeobachterInnen haben wir die Proteste begleitet. Sicherlich haben wir nicht alles beobachten können und unsere Beobachtungen erst vorläufig auswerten können.  

Diese Einschätzung können wir jedoch durch folgende Beobachtungen belegen:

- „Castor schottern“ (Sonntag)

Lange vorher hatten die Gruppen, die zur Aktion „Castor schottern“ aufgerufen hatten, angekündigt, sie würden im Kontext dieser Aktion die Schienen betreten und Steine entfernen. Die Aktion war überschaubar und symbolisch, sie war bar jeder Heimtücke oder Gefährdung für die Sicherheit. Früh jedoch waren deren TeilnehmerInnen in die Ecke der Gewalttäter gestellt worden, um jede polizeiliche Gewaltanwendung im Vorhinein zu rechtfertigen.

Die Behauptungen, diese Gruppen wären „gewaltbereit“, gar gewalttätig, gewesen, stimmen nicht. Sie griffen die Polizei nicht an. So begleitete etwa eine Polizeieinheit eine große Gruppe Demonstrierender von dem Dorf Govelin aus eine knappe Stunde quer durch den Wald. Der zunächst gewählte Abstand, ließ sich im Wald nicht lange einhalten, so dass sie bald gemeinsam, Schulter an Schulter, weiterliefen. Die Polizei wusste, dass sie von dieser Gruppe nicht angegriffen würde. Als sich diese Gruppe allerdings der 50 m- Verbotszone näherte, wurde sie von einer anderen Einheit, einer baden-württembergischen, sofort mit Schlagstöcken und Pfefferspray traktiert. Nicht die allereinfachsten Grunderfordernisse einer „rechtsstaatlichen“ Auflösung einer Versammlung wurden eingehalten. Sie wurden nicht aufgefordert, stehen zu bleiben, die Versammlung wurde nicht aufgelöst, Gewaltmittel wurden nicht angekündigt. Stattdessen herrschten auch in dem Bereich, in dem Versammlungen gemäß der Allgemeinverfügung hätten stattfinden können, nur die Gewaltmittel der Polizei. Neben den bereits erwähnten Mitteln wurden auch immer wieder Pferde und Wasserwerfer gegen die Demonstrierenden eingesetzt. Das Gespräch mit den Bürgern und Bürgerinnen fand nicht statt, wurde gar empört zurückgewiesen. Der Souverän hatte der Polizei zu gehorchen und keine Fragen zu stellen. Große Gruppen von Bürgern und Bürgerinnen, die sich auf langen Märschen durch den Wald der Schiene näherten, waren des Grundrechts auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit sowie des Rechts auf körperliche Unversehrtheit völlig enthoben. Das waren unsere durchgehenden Erfahrungen an diesem Tag beiderseits der Schienenstrecke rechts und links von Leitstade.

- WiderSetzen (Sonntag)

Auch diejenigen von der Aktion WiderSetzen, die eine Sitzblockade auf den Schienen angekündigt hatten, wurden mit Schlagstöcken angegriffen und sollten mit Pferden vertrieben werden. Vor Harlingen konnten sie letztlich den Schienenstrang auf zwei Kilometern besetzen. Nachdem dies gelungen war, gab die Polizei sich großzügig. Frei konnten Bürger und Bürgerinnen dorthin kommen und sich dazu gesellen. Sie wurden nicht aufgefordert, den Bereich zu verlassen, die Versammlung wurde zumindest seit den späten Nachmittagsstunden nicht für aufgelöst erklärt. Gewaltmittel wurden nicht angedroht. Scheinbar wurde das Versammlungsrecht, sogar entgegen der Allgemeinverfügung, auf den Schienen gewährt. Aber eben nur hoheitlich gewährt, nachdem BürgerInnen es sich zuvor „erkämpft“ hatten.

Der weitere Umgang mit dieser Sitzblockade zeigt jedoch, dass auch dieser Schein noch trügt. Zwar wurden großzügig Gespräche mit der Bürgerinitiative und den Organisatoren über die Planung einer verhältnismäßige Räumung geführt, gleichzeitig wurde aber die Räumung unter Verletzung der körperlichen Unversehrtheit geplant und zeitnah umgesetzt. Eine Räumung entlang des unwegsamen Bahngeländes ist sicherlich schwierig. Dies rechtfertigt es jedoch nicht, statt des Wegtragens schmerzende Polizeigriffe anzuwenden. Den Höhepunkt der Grund- und Menschenrechtsverletzungen in dieser Situation stellt die Planung dar, die Gefangenen in einer von Polizeiwagen gebildeten Wagenburg bis zum Ende des (Schienen-) Transportes unter freiem Himmel aufzubewahren. Bei deutlichen Minustemperaturen ist dies auch noch die Verletzung der körperlichen Unversehrtheit. Geschehen ist dies tatsächlich, allerdings letztlich nur bis zur Durchfahrt des Castors durch Harlingen. Aus den vielen Gerichtsurteilen, dass Ingewahrsamnahmen rechtswidrig waren, lernt die Polizei scheinbar nur, dass sie weitere Menschenrechtsverletzungen hinzufügen kann.

- Montag: X-tausendmal-quer (Sonntag bis Montag) und noch ungezählte weitere Aktionen

Nachdem der Transport mit dem hochradioaktiven Müll im Verladebahnhof angekommen war, war die Situation im Wendland von der Absperrung der Transportstrecke gekennzeichnet. Die BürgerInnen konnten sich nicht frei im Landkreis bewegen, und gewöhnlich auch nicht zu den angemeldeten Mahnwachen kommen. Wer nicht gehorchte oder nicht ins polizeiliche Bild passte, riskierte, mit rabiater Gewalt traktiert zu werden. Bewohner durften gar ihre Häuser nicht mehr verlassen.

Trotz dieser Omnipräsenz der Polizei fanden die BürgerInnen allerdings immer wieder Wege ihrem Protest Ausdruck zu verleihen und ließen sich nicht einschüchtern.

In einem ersten Resumee müssen wir feststellen, dass die Grundrechte als Grundrechte aller Bürger und Bürgerinnen über Tage außer Kraft gesetzt waren. Nicht das Grundgesetz und die Menschenrechte bestimmten den Umgang, sondern die Durchsetzung einer Politik, die den Willen der BürgerInnen ignoriert und Interessen der Atomlobby zum Maßstab macht.

An erster Stelle hat die Politik versagt. Eine Politik, die nur mit massiven Gewaltmitteln gegen „seine“ Bürger durchgesetzt werden kann, ist verfehlt. An zweiter Stelle hat eine Polizei versagt, die bereit war, ihre Bindung an ein „rechtsstaatliches“ Vorgehen auszusetzen, um einen Transport zu gewährleisten, der mit verhältnismäßigen Mitteln kaum, allenfalls mit sehr viel mehr Zeit hätte durchgeführt werden können. Die Polizeibeamten und –beamtinnen wurden in diesem Einsatz verheizt, ließen sich aber auch verheizen. Viele von ihnen scheinen  noch immer zu glauben, Befehl sei Befehl und sie hätten ohne eigene Gewissensanstrengung zu gehorchen. Schlimmer noch, sie glauben, diese Haltung hätten auch die BürgerInnen gegenüber der Polizei einzunehmen.

Bürger und Bürgerinnen dagegen haben gezeigt, dass es Hoffnung gibt, auf einen Souverän, der die Dinge nicht in den Händen der Politiker belässt, sondern seine Anliegen selbst in die Hand nimmt.