03. Jan. 2007
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Das große Gesundheitsversprechen - und seine große Täuschung

Nachfolgender Text ist als DIN A 6-Heft veröffentlicht und kann beim Komitee bestellt werden. Informationen an alle Bürgerinnen und Bürger, beruflich weiß oder alltäglich gekleidet, über die elektronische Gesundheitskarte ---------- Bitte lesen, diskutieren, bestellen, weiterverteilen und handeln!

Mit der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte sind große Versprechen verbunden. Wir stellen die geplante eCard vor und stellen sie in den Kontext des Gesundheitssystems (A). Im zweiten Teil (B) zeigen wir, dass diese Versprechen haltlos sind. Nicht die BürgerInnen und ihre Gesundheit werden gefördert. Um Kontrolle, ökonomisch-technologische Expansion und darauf bezogene "Effizienz" geht es. Darum sollten alle, die ihre und andere Gesundheit ernst nehmen, die Kunst des Nein-Sagens üben: Nein zur eCard!.

A. Was ist und was verspricht die elektronische Gesundheitskarte (eCard)?

1. Die wissenschaftlich-technische Verfertigung der Gesundheit

Wir stehen am Beginn einer schönen neuen Welt. Sie beschert uns allen ein langes gesundes Leben. Wir müssen nur wollen. Wir sollen nur bereit sein, den medizinisch-technischen Fortschritt als BürgerInnen, PatientInnen und Mitglieder von Heilberufen an uns und an anderen zu praktizieren. Indem wir, möglichen Erkrankungen vorauseilend, deren Ursachen frühzeitig entkeimen (Prävention). Indem wir auf die naturwissenschaftlich technischen und pharmakologischen Innovationen setzen, die erlauben, unsere Gesundheit zu planen. Indem wir die Chancen nutzen, die die Informations- und Kommunikationstechnologien bieten.

2. Durch Informationstechnologie soll das unübersichtliche Gesundheitssystem transparent und steuerbar werden.

Ineins mit den anderen innovativen Schüben verspricht die eCard einen qualitativen Gesundheitssprung mit Hilfe verbesserter Informationen. Diese können von allen an der Gesundheitsvorsorge und der Krankheitsfürsorge beteiligten Instanzen und Personen abgerufen werden. Die eCard gehört zu dem 1999 gestarteten Reformprogramm "Moderner Staat - Moderne Verwaltung" der Bundesregierung. Elektronische Gesundheitskarte, Digitaler Personalausweis, JobCard-Verfahren und Elektronische Steuererklärung sollen eng aufeinander abgestimmt werden. Die Bundesministerin für Gesundheit wird dabei von der gematik - Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH unterstützt. Diese wurde im Januar 2005 von den 15 Spitzenorganisationen des deutschen Gesundheitswesens gegründet. Mit der wissenschaftlichen und technischen Begleitung wurde ein Industriekonsortium (bIT4health) unter Leitung der IBM Deutschland beauftragt. Alle Beteiligten sehen ihre Aufgabe darin, für die eCard zu werben. Die Krankenversicherungen öffentlichen und privaten Rechts bauen auf die eCard.

3. Diese eCard soll Wunder der Gesundheitsförderung schaffen.

In ihrem ersten "Barmer Brief" des Jahres 2006 teilt die renommierte Barmer Ersatzkasse ihren Mitgliedern zur eCard u.a. folgendes mit: "Modernste Kommunikationstechnik und somit ein besserer Daten- und Informationsaustausch unter allen an der Behandlung des Patienten beteiligten Akteuren ermöglichen kürzere Behandlungs- und Ausfallzeiten. Kranke Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden schneller wieder gesund und trotzdem optimal versorgt." Die Ziele, die der Chipschlüssel eCard erschließt, sind in ihrer Vielfalt fast phantastisch zu nennen. "Mehr Wirtschaftlichkeit und Effizienz im Gesundheitswesen, Verringerung von Missbrauchspotentialen, Erhöhung der Eigenverantwortung der Patienten, mehr Leistungstransparenz" - was Wunder, dass die Barmer ihren mehr als "sieben Millionen BARMER Versicherten" diesen "großen Qualitätsschub bei der medizinischen Versorgung" hymnisch anpreist. Wie man den beiden Bänden des "Telemedizinführers Deutschland" 2005/06 entnehmen kann, steht die Barmer in ihrem eCard-Enthusiasmus Seite an Seite mit zahlreichen Vertreterinnen und Vertretern der Gesundheits- und Sozialministerien von Bund und Ländern, einer ähnlichen Fülle von Vertretern der Gesundheitsversicherungen und anderer medizinisch informationstechnologisch einschlägiger, formell privater Organisationen. Ministerin Ulla Schmidt weist auf die "europäische Dimension" des Projekts.

"Eine optimale Patientenversorgung ist nur dann zu gewährleisten", wie Staatssekretär Schröder ihres Ministeriums mahnt, "wenn alle am Behandlungsprozess des Patienten Beteiligten möglichst schnell und umfassend auf die vorhandenen Informationen zurückgreifen können." Dies aber sei nur mit Hilfe der modernen Informations- und Kommunikationstechnologien möglich. An dieser eCard fasziniert - in diese Kerbe schlagen einheitlich alle hochrangigen Beiträge der beiden "Führer" -, dass sie die Mehrung, wenn nicht zum ersten Mal die Etablierung der "Patientensouveränität" zusammen mit der Steigerung ökonomisch-fiskalischer "Effizienz" verspricht. "Mit der eCard sollen die Patientenrechte gestärkt und die Patientensouveränität erhöht werden. Deshalb werden medizinische Daten nur gespeichert," - so Rolf Hoberg, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte in Baden-Württemberg und dort Vorstandsvorsitzender der AOK - "wenn der Versicherte einverstanden ist. Insgesamt wird die eCard eine bessere Qualität medizinischer Leistungen und damit der Lebens- und Versorgungsqualität bringen."

4. Die Anlage der eCard

Die eCard folgt der Krankenversicherungskarte. Diese wurde 1994/95 eingeführt. Sie wird heute von ca. 90 % der Bevölkerung benutzt. Seit der ministeriellen Ankündigung samt entsprechender gesetzlicher Grundlage im Jahr 2004 verschieben sich die Termine, an denen die eCard in zweierlei "Gestalt" den Ärztinnen, den Apothekern und anderen Heilberufen einerseits, den BürgerPatientInnen andererseits ausgehändigt werden soll. Das liegt vor allem an den nachhinkenden technisch-organisatorischen Entwicklungen und an den Interessenunterschieden der Beteiligten. Auch der Teststart in acht eigens ausgewählten Regionen ab dem 1.1.2006 hat bisher nicht geklappt. Vorgesehen sind vor allem zwei Etappen der Einführung: a) In der ersten Etappe, inzwischen geplant ab Mai 2007, erhalten alle Bürgerinnen und Bürger eine eCard. Diese eCard enthält "administrative Daten". Als da sind: Alter, Name, Anschrift, Krankenkasse, Geburtsdatum, Geschlecht, Versicherten- und Zuzahlungsstatus, Passbild. Sie geht damit qualitativ über die passbildlose Krankenversicherungskarte hinaus und ist sicherheitspolitisch als eine Art universeller Kennkarte brauchbar. Die eCard zeichnet sich weniger durch die eingebaute Speicherkapazität als durch den enthaltenen Prozessor aus. Damit wird die Möglichkeit geschaffen, auf ein Computernetzwerk zurückzugreifen. b) In der zweiten Etappe sollen Bürgerinnen und Bürger davon überzeugt werden, dass es zu ihrem Nutzen ist, den veränderten Speichermöglichkeiten der eCard zuzustimmen. Ob diese Etappe erfolgreich vollendet wird - mit Ausnahme des elektronischen Rezepts, das verpflichtend gelten soll -, hängt davon ab, ob die BürgerInnen zustimmen und ob sie dauernd mitwirken. Schrittweise sollen folgende Daten gespeichert und genutzt werden: Notfalldaten, also Kenntnisse über Blutgruppe, Allergien u.ä. (diese Informationen werden voraussichtlich unmittelbar auf der eCard der BürgerInnen gespeichert werden); verschriebene Arzneimittel; Diagnosen des Arztes/der Ärztin, die behandelt haben oder noch behandeln; das Krankheitsprofil des Patienten i.S. der Patientenakte. Die zuletzt genannten drei Datenarten werden auf verteilten Servern, also zentral aufbewahrt und sind mittels der eCard von überall abrufbar. Auf diese Daten können Ärzte/Apotheker wie BürgerPatientinnen nur zugreifen, wenn die kombinierten elektronischen Kartenschlüssel den Computer "sprechen" machen. c) Auf der Rückseite der eCard wird die Europäische Krankenversicherungskarte als Sichtausweis untergebracht. Dadurch wird der europäische Auslandskrankenschein ersetzt.

Den Anforderungen der Europäischen Kommission und ihres "Aktionsplans für einen europäischen Raum der elektronischen Gesundheitsdienste" soll damit genügt werden. d) Auf der Basis der Rentenversicherungsnummer wird durch die Krankenversicherungen eine entsprechende Nummer ausgegeben und gespeichert. Sie wird beibehalten, wenn die Kasse gewechselt wird. e) Der eCard jeder Bürgerpatientin entspricht der Heilberufsausweis. Dieser dient als Signaturkarte. Er enthält ein Zertifikat, das die Identität des Besitzers garantiert. Auf dieser Karte sind enthalten: Arztnummer; Gültigkeitsdauer; Passphoto; ein Mikroprozessor. Dieser soll ermöglichen, die Daten für den Datentransport zu verschlüsseln und digital unterschreiben zu lassen.

5. Der erfolgtreibende Kontext der eCard

Die eCard wiegt informationell leicht. Mittels einer kleinen Karte, die im Geldbeutel mitgeführt werden kann, können tausende und abertausende von Daten gespeichert werden. Die persönlichen Gesundheitsverhalte, über die sie informieren, beschweren niemanden. Damit aber die Karte informationell geladen, ergänzt, ihre Informationen mit anderen getauscht und institutionell von Krankenversicherungen, Gesundheitsämtern und nicht exklusiv festgelegten Behörden und Interessenten kontrolliert und zu eigenen Untersuchungen benutzt werden können, bedarf es eines enormen Aufwands miteinander vernetzter Computer. Alle Angehörigen von Heilberufen bedürfen solcher Geräte samt der ständigen online-Vernetzung. Was sich in anderen Lebensbereichen mehr und mehr ausbreitet, wird im Gesundheitssystem totalisiert. Computer und computerisierte Vorgänge sind überall. An der Einführung einer flächendeckenden, bundesweiten Informations-, Kommunikations- und Sicherheitsinfrastruktur im Umfeld der kommenden Gesundheitskarte besteht ein gesteigertes ökonomisches Interesse der technologisch führenden Informations- und Kommunikations-Industrie. Diesem Interesse hat Ulla Schmidt Ausdruck gegeben. Nachdrücklich tritt sie für die eCard ein, indem sie darauf hinweist, Deutschland und die Europäische Union könnten einen ausbaubaren Wachstumsvorsprung im Wettrennen weltweiter Konkurrenz gewinnen, wenn sie als erste die IuK-Technologien zu informationellen Nerven des Gesundheitssystems ausbauten. Nimmt man die Hoffnungen hinzu, die eCard erlaube zwei nur dem ersten Anschein nach widersprüchliche Ziele zu verwirklichen, nämlich die wuchernden Kosten des Gesundheitssystems zu kontrollieren und die selbstbestimmte Gesundheit der BürgerInnen zu verbessern, dann handelt es sich bei ihr um einen seltenen Glücksfall. Alle werden durch sie befördert. Keinem Interesse wird zuwidergehandelt. Eine oft beschworene "win win" Gelegenheit scheint gegeben. Als würde die eCard von Losverkäufern der Wahrheit vertrieben. Alle, die ein Los kaufen, gewinnen, einschließlich, versteht sich, dem Verkäufer. Der wunderbare "kommunistische" Effekt des kleinen technologischen Instruments, der eCard!

B. Warum das große Gesundheitsversprechen nicht gehalten werden kann.

Warum die eCard der selbstbestimmten Gesundheit von uns allen schadet, sollte sie mit sanftem Zwang eingeführt werden und dann zwangsartig auf Dauer wirken. (Bei den folgenden Argumenten wider die eCard verfahren wir so, dass wir zuerst mit den Mängeln beginnen, die gegeben sind, selbst wenn wir die eCard hinnähmen; wir wechseln nach und nach zu grundsätzlichen Einwänden.)

1. Die nicht absehbaren Kosten tragen wir.

Dass die technische Ausstattung erhebliche Kosten erzeuge, räumen die staatlich-privaten Förderer der eCard ein. Von 1,4 Milliarden Euro für die Erstausstattung ist die Rede. Die eCard-Interessierten halten jedoch die Ausgaben dagegen, die eingespart würden - vor allem für die Krankenkassen aufgrund des elektronischen Rezepts. Nirgendwo wird genauer angegeben, wie alle Mitglieder der Heilberufe zu ihren Speicher- und Lesegeräten gelangen und wer dies finanziert. Es bleibt unklar, welche Möglichkeiten die BürgerPatientInnen haben werden, die ihnen selbst geltenden, ihnen abgezapften Informationen lesen und überprüfen zu können, wann immer sie wollen. Zeit und Geld kostet es, die Geräte fortlaufend auf dem neuesten informationellen Stand zu halten. Feststeht schon jetzt: Die PatientInnen müssen die Kosten berappen, die durch falsche Kalkulation der Kosten und eine unzureichende Kostenumlage entstehen werden.

2. Die Technik- und Organisierungslücke

Der notwendigen technischen Standardisierung stehen dreierlei Hinderungsgründe entgegen. Zum ersten gibt es in vielerlei Hinsichten keine zureichenden, sektorübergreifenden Programme (software), damit alle diese Informationsmaschinen nutzen können. Man denke nur an die Schwierigkeit, oft Unmöglichkeit, die Fülle hoch komplexer, nicht selten unzureichend verstandener Krankheitsbilder so eindeutig auf den Punkt zu bringen, dass man mit ihnen und durch sie informationell nicht getäuscht wird. Wenn wir BürgerPatientinnen zustimmen, mit "unseren" Daten könne medizinisch, jedoch auch zur fiskalischen Kontrolle operiert werden, könnten bald computerisierte "Beipackzettel" eingeführt werden, die denen ähneln, die wir in allen Medikamentenpackungen kleingedruckt finden.

Sie haben schon in ihrer unsäglichen Sprache keinen informationellen, sondern einen primär juristischen Sinn. Sie sollen die Produzenten der Arzneimittel straffrei lassen. Auf jedem Beipackzettel wird sich ein Hinweis finden, dass eventuell in 0,0000X Prozent der Fälle ein unerklärlicher Todesfall eintreten könne. Hinzu kommt, dass die Beipackzettel für normale Erdenbürger nicht verständlich sind - und ähnliches dürfte für die Vorsichtsregeln des gesundheitspolitisch Gespeicherten und Angewandten gelten. Zum zweiten: Die verwirrende Menge der AkteurInnen im Gesundheitssystem, die institutionell außer und über uns BürgerPatientInnen funktioniert, blockiert die Vereinheitlichung der Daten und deren Interpretation. Erneut gilt: Wir, die BürgerPatientInnen tragen die Folgen. Zum dritten: Unvermeidlich gesellt sich der "Störfaktor" Mensch hinzu. Die besten Computersysteme und -programme funktionieren in einem solch sensiblen Bereich wie dem des Gesundheitssektors nicht fehlerlos. Angesichts der enormen Komplexität der Daten und Datensysteme werden Fehler auftreten - und informationell fortgeschrieben. Einer der besten Technik-Soziologen (Charles Perrow) nennt das "normale Katastrophen". Wer behebt sie und wie? Werden Computerexperten ohne heilberufliche Kompetenz zu den überlegenen Agenten (Monstren ähnlich) der Heilberufe und der BürgerPatientinnen? Mit diesen und anderen ungeklärten, nie "rein" technischen Fragen, die in Sachen Gesundheit tödliche Folgen zeitigen können, hängt die organisatorische Lücke zusammen. Mit Hilfe welcher Organisation - und welcher Druck- und Werbemittel - will man die eCard flächendeckend einführen? Was geschieht, wenn nur ein Teil der BürgerPatienten und ein Teil der Heilberufe an der freiwilligen Speicherung mitwirken? Will man mit Sanktionen arbeiten?

Es scheint verräterisch und könnte zu schlimmen Folgen führen, die Testregionen so ausgewählt zu haben, dass sie keine aussagekräftigen Ergebnisse erwarten lassen. Es wurden nämlich Regionen ausgesucht, die möglichst gute Ergebnisse erwarten lassen. Des Weiteren wirken nur solche PatientInnen und Heilberufler mit, die der eCard zustimmen. Das aber ist ein Verfahren, das unwissenschaftlich und (be-)trügerisch ist. Hinzu kommt, dass die Testphase gleitend in die allgemeine Anwendung übergehen soll. Eine Pause ist nicht vorgesehen. Kompetente Kritiker sind nicht bestellt, die Testergebnisse mit den Betreibern auszuwerten. Das ist zumindest fahrlässig. Angesichts der sonst behaupteten Rationalität wächst der Verdacht, man sei darauf erpicht, die eCard einzuführen, koste es die BürgerPatientInnen und die HeilberuflerInnen was es wolle. "Effizienz" wird nicht an der Qualität der Gesundheitsversorgung gemessen. Die Kostenkontrolle zugunsten der Kassen - und das IuK-Wachstum im Gesundheitssektor mögen es danken. Dabei könnte allein von jüngsten, technisch viel harmloseren Fällen gelernt werden. Die selbstverschuldeten Fehler bei der Umsetzung der sogenannten Agenda 2010 sind Legion, von Hartz IV und seinen menschenrechtswidrig verschleuderten Milliarden nicht zu reden.

3. Die schlichte Lüge der Patientenautonomie

Zum ersten: Das von "Freiwilligkeit" und "Patientenautonomie" redende "Akzeptanzmanagement" ist zu enttarnen. Die drei Leitziele, ökonomisch-technologische Expansion, politisch-ökonomische Steuerung und Kostenkontrolle haben nur dann eine Chance, erfolgreich umgesetzt zu werden, wenn prinzipiell alle BürgerInnen und in Heilberufen Tätige mittun. Der Aufwand und die Ausfall-/Fehlerquote wären beträchtlich, wollte man erzwingen, dass alle Funktionen der eCard genutzt werden. Darum spielt das "Akzeptanzmanagement" eine überragende Rolle. "Akzeptanzmanagement" besagt, die BürgerInnen sollen für etwas gewonnen werden, was längst entschieden ist. Wie bei den modisch gewordenen "Zielvereinbarungen" können sie aber nirgendwo mitbestimmen. Sie können und sollen lediglich ihre eCard absegnen und sie in allen einschlägigen Fällen aushändigen. Die BürgerPatientinnen müssen andauernd angehalten, motiviert und mobilisiert werden, die Informationen über sich auf dem neuesten Stand zu halten. Geschähe dies nicht, wäre der Informationsstand in vielen Fällen veraltet. Er führte individuell wie kollektiv in die Irre, hin zu massenstatistisch aus den mangelhaft verlässlichen Daten ermittelten Gesundheits- und Krankheitsbildern. Gerade der behauptete Vorzug der eCard, alle Gesundheitsakteure auf dem neuesten Stand zu halten, verkehrte sich ins Gegenteil. Weil dem Computer als dem "Experten" geglaubt wird und geglaubt werden muss, wird computerisierte Fehlinformation als Wahrheit ärztlich oder krankenversicherungstechnisch aufgezwungen. Der Patient ist der Dumme. Er wird außerdem nur geringe Chancen haben, zu bestimmen, welche Informationen über ihn im Netz gespeichert werden und welchen Heilberuflern er diese zugänglich machen oder vorenthalten will. Zum zweiten: Immerhin könnte, wenn schon nicht die Selbstbestimmung (= Autonomie), so doch das Wissen um die eigenen Krankheits-/Gesundheitsumstände zunehmen. Das erforderte jedoch, dass alle über entsprechende Geräte verfügten; dass sie ohne Mithilfe der Heilberufe an ihre Daten mitsamt den einschlägigen medizinischen Informationen gelangen könnten. Vor allem aber wäre es vonnöten, dass prinzipiell alle BürgerInnen so ausgebildet wären und weiterhin ausgebildet würden, dass sie die Informationen lesen, sprich mitsamt ihrer Unschärfe und in ihrem angemessenen Kontext verstehen könnten. Ein solches, auf andauernd bildenden Austausch angewiesenes, kooperatives Bildungsprogramm ist nicht einmal ansatzweise zu entdecken. Derzeit wären nicht einmal die computerfertigen Jüngeren in der Lage, mehr über ihre gesundheitliche Verfassung zu erfahren, von der Klasse derer ganz zu schweigen, die als weniger Gebildete, Alte und andere jenseits der digitalen Kluft leben. Zum dritten: Der Datenschutz wurde im Zusammenhang der eCard fast vergessen. Welche legalen Möglichkeiten der Datenauswertung werden jetzt und in Zukunft zugelassen werden?

Die verschlüsselten und pseudonymisierten Daten können entschlüsselt und auf den einzelnen Bürger rückbezogen werden. Von den pharmaindustriellen bis hin zu sicherheitspolitischen Interessen gibt es Begehrlichkeiten. Können ein zentrales Datenspeichersystem und seine Sicherungssysteme vor illegalen Zugriffen geschützt werden? Wie sollen die BürgerPatientInnen in die Lage versetzt werden, den Umgang mit ihren persönlichen Daten zu kontrollieren, wenn ihre Körperlichkeit und deren informationelle Virtualität geradezu zusammenwachsen und an erster Stelle der informationell-virtuelle "Körper" gilt? Datenschützerisch nach 1983 üblich gewordene Vorkehrungen reichen dafür nicht mehr aus. Neue Mitwirkungs- und Korrekturrechte müssten institutionell so umgesetzt werden, dass der Datenschutz in dieser informationell unübersichtlichen "Architektur der Komplexität" überhaupt möglich werden könnte. In der umfangreichen Propaganda für die eCard spricht davon gegenwärtig nur der Schrecken der Leere.

4. Die eCard als Reform- Steuerungssplitter in einem "System ohne Steuerung"

Weil sich eine überfällige gründliche Gesundheitsreform offenkundig nicht einmal denken lässt und allenfalls fiskalische Ringkämpfe der gesundheitlichen Fettwänste stattfinden, sucht man technische Lösungen für das soziale Problem. Organisatorisch bleibt alles beim schlechten Alten. Kein Interessenblock muss bewegt werden. Im Verborgenen wirkende Interessen bleiben im Untergrund. Dadurch wird garantiert, dass das bestenfalls halbverantwortliche Herrschaftschaos im Gesundheitssystem unerreichbar über den Häuptern der BürgerPatientInnen und der engagierten Mitglieder der Heilberufe sein (Un-)Wesen treibt. Diese Polyarchie, diese bürokratisch-staatlich-verbandliche Herrschaft der Großorganisationen wird durch die eCard bestätigt. Was an der eCard überhaupt für PatientInnen und Heilberufe hilfreich funktionieren könnte, wird von der sich selbst blockierenden "Gesellschaft" der Gesundheitsverbände von vornherein verhindert. Die eCard ist nur dazu da, ihre abgehobene Herrschaft mit dem informationellen Öl vor allem in der Doppelkontrolle von BürgerPatientInnen und Heilberuflern gelenkiger und unsichtbarer zu machen.

5. Das Ende jeder sozialen Beziehung zwischen Arzt und Patient

Statt den sozialen Umgang auf Augenhöhe zwischen BürgerPatientInnen und Angehörigen der Heilberufe zu verbessern, hilft die eCard dabei, ihn zusätzlich auszuhöhlen. Wie in anderen Lebensbereichen, beispielsweise der Justiz oder der Bildung, hebt die Elektronifizierung unmittelbare persönliche Umgangsformen und mündlich-körperlichen Austausch auf. Die sozialen Kontakte werden verringert. PatientInnen und Angehörige der Heilberufe fixieren sich, so sie überhaupt zusammenkommen müssen, auf die eCard, den betreffenden Server, die von ihm abrufbaren und die von ihnen neu einzugebenden Informationen. Es zählen die vorgefertigten Muster, die ihnen im Server entgegentreten. Das Leiden der modernen Medizin und ihrer großapparativen Organisierung wird durch die eCard informationell verstärkt, nämlich der Mangel an prinzipiell demokratisch selbstverwalteten, weithin selbstständigen lokalen/regionalen Gesundheitszentren kooperierender ÄrztInnenteams und ausreichender sonstiger HeilberuflerInnen. In ihnen könnten die BürgerPatienten einschließlich ihres sozialen Kontextes als Personen wahrgenommen werden. Informations- und Kommunikations-Technologien könnten dabei als technische Hilfsmittel die gleichberechtigten sozialen Beziehungen verbessern. Diese Beziehungen sind nicht auf eine bleibend wichtige Zweierbeziehung in der Kunst des langsamen pfleglichen Umgangs begrenzt. Gegen eine wahrhaft sozial innovatorische Verwendung der in den IuK-Technologien steckenden Möglichkeiten stehen die etablierten Organisationen und die Bezahlung des Gesundheitssystems wie ein verkanteter Interessenblock.

6. Standardisierung des nicht Standardisierbaren als Huckepackgefahr der eCard

Es wäre albern, den Fortschritt naturwissenschaftlich bestimmter Medizin in Diagnose und Therapie zu leugnen. Augenmaßlos wäre es gleichfalls, die informationell-kommunikativen Möglichkeiten auszublenden, die der PC und die Computersysteme lokalnah und weltweit bieten. Niemand von uns könnte sich und das, was sie/er tut, noch ohne diese Technologien vorstellen. Und warum sollten wir das auch? Den Ausschlag darüber, ob diese Technologien gesundheitsförderlich eingesetzt werden oder nicht, ergibt sich daraus, in welchem Kontext und zu welchem Zweck sie eingesetzt werden. Genau an diesem angemessenen sozialen, auf BürgerPatientInnen und Heilberufe ausgerichteten Gesamtblick hapert es. Sollte die eCard im Sinne ihrer Planer funktionieren, dann sollen mit ihr Vorgänge kontrolliert werden, die nicht technologisch betrieben werden können. Werden sie jedoch technologisch betrieben, zeitigen sie für BürgerInnen und Angehörige der Gesundheitsberufe Effekte, die nicht in deren Interesse sind. Am wenigsten einschneidend ist die elektronische Übermittlung des Rezeptes - abgesehen von manchen praktischen Problemen, etwa bei ärztlichen Hausbesuchen. Eine bessere Kontrolle von Arzneimitteln auf Unverträglichkeiten durch Ärzte und Apotheker kann jedoch gemeinsam mit den PatientInnen und ohne zentrale Kontrolle erfolgen. Dazu ist keine eCard vonnöten. Problematischer ist es, wenn ein von PatientInnen gewünschter Wechsel der Ärzte wegen desselben Gesundheitsproblems kontrolliert wird und, das ist absehbar, von den Krankenversicherungen beschnitten wird. Vollends fragwürdig wird es, wenn Diagnosen und Therapien im Server so standardisiert werden, dass die Krankenversicherung und möglicherweise andere Interessenten Abweichungen vom Normalmuster feststellen und eventuell dem Arzt oder der Patientin gegenüber sanktionieren können. Gewiss: es gibt viele Krankheiten, deren Verläufe einem Muster ohne viele Variationen folgen. Entsprechend gibt es standardisierbare Therapien oder schon präventiv akzeptable Maßnahmen.

Selbst in solchen Fällen kommt es aber darauf an, dass Diagnose und Therapie zusammen mit der Patientin spezifisch erfolgen und - das geschieht selten - die sozialen Umstände berücksichtigen. In einer Fülle von Diagnosen und Therapien gibt es aber Standards nur mit sehr weiten Spielräumen. Auf eventuell kontroverse Diagnosen und Therapien kommt es an. Standards dürfen nicht von hochgradig spezialisierten Medizinern in Großkrankenhäusern so festgelegt oder gar computerprogrammiert werden, dass sie alle Besonderheiten und alle Kontexte ausschalten. Erst recht darf dies nicht im Interesse der Pharmaindustrie geschehen, die - nun die Fülle der Daten der PatientInnen nutzend - ihre eigenen Standards und Grenzwerte definiert. Kurzum: die eCard und ihre Kontrolle, die angeblich die "Effizienz" steigern, führen die Gefahr mit sich, dass Patienten und ÄrztInnen bestimmten Mustern der Krankenbehandlung unterworfen werden. Dabei wird eine Form der Vorsorge entwickelt, die gespeichert und kontrolliert werden kann. Der BürgerPatient muss sich selbst systematisch kontrollieren und disziplinieren. Die angebliche "Effizienz" hat ohnehin nichts mit der von BürgerPatientInnen und HeilberuflerInnen gemeinsam bestimmten Gesundheitsvor- und -nachsorge zu tun. Die Wahrheit des gesunden/kranken Menschen, die dieser zusammen mit den Angehörigen der Heilberufe, denen er sich anvertraut, selber bestimmen muss, entschwindet im Server und den dahinterstehenden Spar- oder Expansionsinteressen. Darum wird Opposition zur BürgerInnenpflicht. Das neue erste Gesundheitsgebot gilt: ich sage Nein, ich mache nicht mit!

Zusammengefasst:

Die eCard ist das Gegenteil eines Mittels, das die dringend erforderliche Gesundheitsreform beförderte. Die eCard dient stattdessen dazu, die Markt- und Machtinteressen großer Apparate und ihrer VertreterInnen zu stärken. Die eCard fördert die BürgerPatientInnen und die ihres hippokratischen Eids zeitgemäß bewussten Angehörigen der Heilberufe nicht. Die eCard ist deswegen nicht hinzunehmen. Ihr ist individuell und kollektiv von allen zu widerstehen, die an einer gesellschaftlich angemessenen Gesundheitsorganisation interessiert sind. Wäre der Protest stark und eindringlich genug, könnte es gelingen, dass das Bundesverfassungsgericht seine wichtige Entscheidung vom 15.12.1983 ergänzte, das "Volkszählungsurteil" eingedenk der enormen Veränderungen seither. Damals kürte das Bundesverfassungsgericht folgerichtig aus Art. 2 Abs. 2 GG, dem Anspruch aller Menschen auf immer prekäre körperliche und personale Unversehrtheit, das "informationelle Selbstbestimmungsrecht". Damit schlug erst eigentlich die Stunde des bürgerlichen Datenschutzes. Bürgerinnen und Bürger hatten zuvor in großer Zahl gegen die datenhungrige Volkszählung protestiert. Heute muss dieses Selbstbestimmungsrecht mit mehr institutionell-organisatorisch verpflichtenden Formen neu statuiert werden. Der nötige Protest gegen die eCard in unser aller bestem Interesse soll dabei helfen.

Also folgt:

Nein zur eCard! Wir machen nicht mit!

Text: Wolf-Dieter Narr, Elke Steven In Zusammenarbeit mit der AG zur elektronischen Gesundheitskarte: Astrid André-Nimrich, Barbara Becker, Dagmar Boedicker, Erika Feyerabend, Martin Immer, Michaela Krause, Hans-Joachim Krauß, Wolfgang Linder, Reimar Ocken, Erich Schneider Presserechtlich verantwortlich: Elke Steven, Köln