13. März 2026 © picture alliance/dpa, Oliver Berg
Demokratie / Gefangenenunterstützung / Repression

Debanking: Kontenkündigung ist immens politisch

Als Ende letzten Jahres die Konten der Roten Hilfe gekündigt wurden, war das Entsetzen groß. Die Sparkasse Göttingen sowie die genossenschaftlich organisierte GLS-Gemeinschaftsbank, die sich auf die Fahnen schreibt, Initiativen des sozialen und ökologischen Wandels zu fördern, beendeten das langjährige Kundenverhältnis. Die Rote Hilfe war nicht als einzige betroffen. Etwa zeitgleich kündigte die GLS-Bank die Konten des Anarchist Black Cross (ABC) Dresden und der Deutschen Kommunistischen Partei (DKP). Ähnlich wie die Rote Hilfe unterstützt ABC politische Gefangene und von Repression betroffene Aktivist*innen. Mitte Februar traf es die Berliner VVN-BdA, deren Konten von der Postbank gekündigt wurden. 

Da Geldinstitute nicht zur Nennung von Gründen für Kontenkündigungen verpflichtet sind, können Betroffene hinsichtlich der Ursache häufig nur spekulieren. Juristisch gegen eine Kündigung vorzugehen, ist auf diese Weise sehr beschwerlich. Im Fall der Roten Hilfe ist der Anlass allerdings bekannt: die Einstufung der „Antifa Ost“ als „ausländische Terrororganisation“ durch die US-Behörden unter Donald Trump. Diese Einstufung veranlasste die GLS-Bank zur Kündigung. Zuvor wurde die Rote Hilfe telefonisch zu ihren Spenden im Zusammenhang mit dem Antifa-Ost-Verfahren befragt. Dem vorausgegangen waren Schreiben rechter Akteure, die Banken vor ihren Kund*innen als vermeintliche Unterstützer*innen der „Antifa Ost“ warnten. Auch der Sparkasse Göttingen diente dies als Kündigungsgrund, wie sich im Eilverfahren zeigte. Nach der Entscheidung des Landgerichts Göttingen bleibt der Roten Hilfe das Sparkassenkonto zumindest vorläufig erhalten. 

Aus Protest gegen die Kündigungen der GLS-Bank gründeten Kund*innen das Netzwerk „Debanking stoppen“. Der unter Druck geratene GLS-Vorstand erklärte noch an Heiligabend, die Kündigungen der GLS-Bank seien nicht politisch motiviert. In der Tat bezeichnet „Debanking“ zunächst allgemein das Kündigen von Bankkonten von Organisationen, Unternehmen oder Privatpersonen, die von Banken als Risiko eingestuft werden, das nicht notwendigerweise einen politischen Hintergrund haben muss. Banken betreiben aufgrund dieser Zwänge zunehmend proaktive Risikominimierung. Um Bußgelder, einen möglichen Reputationsschaden und gar ihren Ausschluss vom internationalen Finanzsystem zu vermeiden, kündigen Banken daher Konten auf Verdacht. Dabei sind die stets enger werdenden internationalen Vorgaben zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorfinanzierung maßgeblich. Banken sind vom Zahlungssystem SWIFT und den Einschätzungen der Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin abhängig. Diese Institutionen haben zunehmend Einfluss darauf, wer Zugang zum Finanzsystem behält und wer davon ausgeschlossen wird. Abhängig davon, wer aus welchen Gründen als Risiko eingestuft wird, sind Kontokündigungen auch von der GLS-Bank also immens politisch. 

Mit den aktuellen Kontenkündigungen erhält eine Praxis daher nun größere Aufmerksamkeit, die schon seit Jahren politische Einzelpersonen und Organisationen empfindlich trifft. Indem ihnen die ökonomische Grundlage entzogen wird, sind sie nicht mehr arbeitsfähig. Debanking kann Existenzen zerstören, wie das Beispiel des Journalisten Hüseyin Doğru zeigt. Er hat aufgrund einer Kontokündigung keinerlei Zugriff mehr auf sein Geld und kann weder Miete zahlen noch Bargeld abheben. Er ist nicht in den USA gelistet, sondern steht seit Mai 2025 ebenso wie weitere Journalist*innen auf der EU-Sanktionsliste. Der Anspruch auf ein Basiskonto, der für Asylbewerber*innen und Wohnungslose seit einigen Jahren existiert, muss aktuell durch Kontokündigung betroffenen Personen und Institutionen wieder mühsam erstritten werden. 

Update: Die Rote Hilfe darf ihre Konten bei der GLS-Bank behalten, die juristische Auseindandersetzung um deren Konto bei der Sparkasse Göttingen geht indes in die nächste Instanz.

Unterstützt das Grundrechtekomitee!

Interessiert an unserer Arbeit?

E-Mail-Newsletter abonnieren
Rundbrief bestellen

Folgen Sie uns auf Social Media!

X / Instagram / Bluesky

Das Grundrechtekomitee ist für seine radikaldemokratische Arbeit auf Ihre Spenden angewiesen.

Spenden Sie jetzt
Werden Sie Fördermitglied