Verfassungsschutz

Demokratie bleibt dem Verfassungsschutz fremd und gefährlich.

Beim Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) ist wieder Ruhe eingekehrt. Das Amt erhält mehr Personal und auch mehr Geld. Sein Haushalt wuchs von 205 Millionen im Jahre 2014 auf 260 Millionen im laufenden Jahr. Das im letzten Herbst verabschiedete neue Bundesverfassungsschutzgesetz «regelt» jetzt auch den Einsatz von V-Leuten. Und auch sonst scheint der Gesetzgeber dem Amt sehr wohl gesonnen zu sein. Hat das Parlament doch gerade erst die Tür geöffnet für den automatischen Datenaustausch mit ausländischen Geheimdiensten.

Nach all den Diskussionen um die Rolle des Inlandsgeheimdienstes im NSU-Komplex und seine Verharmlosung rechter Gewalt scheint es angebracht, mal wieder einen Blick in das Kapitel «Linksextremismus» des Verfassungsschutzberichts zu werfen, dessen neuste Ausgabe Innenminister Thomas de Maizière und BfV-Chef Hans-Georg Maaßen am 28. Juni 2016 vorgestellt haben. Da wird nach wie vor genauestens Buch geführt über Autonome und Anarchisten, über Marxisten-Leninisten und andere Linksextremisten (die *innen kommen übrigens nur in Zitaten vor und stehen dann ordentlich in Gänsefüßchen). 26 700 seien es «nach Abzug von Mehrfachmitgliedschaften» gewesen. Da werden nun «gewaltorientierte» und nicht mehr nur «gewaltbereite» Extremisten gezählt. Da tauchen auch nach wie vor Strömungen aus der Linkspartei auf.

Da erfahren wir, dass die Leitlinien des KPD-Urteils von 1956 nach wie vor gelten und dass all die Literatur über das «offene» Grundgesetz, in dessen Rahmen durchaus auch sozialistische Gesellschaftsentwürfe ihren Platz hätten, für den Papierkorb ist, denn «Linksextremismus zielt auf die Überwindung der bestehenden „bürgerlichen“, „kapitalistischen“ Staats- und Gesellschaftsordnung, die durch ein kommunistisches oder ein „herrschaftsfreies“, anarchistisches System ersetzt werden soll». Da werden wir belehrt, dass Linksextremisten als solche (zu den *innen siehe oben) hinterhältige Zeitgenossen sind. Bei allem, was sie tun, auf allen «politischen und gesellschaftlichen Aktionsfeldern», auf denen sie sich tummeln, «geht es ihnen nicht um die bloße Behebung gesellschaftlicher Missstände, sondern um eine revolutionäre Veränderung.» Das war früher so, als die wichtigsten «Aktionsfelder» noch der Kampf gegen Atomkraftwerke oder die kapitalistische Globalisierung, die Friedenspolitik u.a. waren – siehe die alten Verfassungsschutzberichte. Und das ist heute so, wo es gegen Gentrifizierung, Neonazis und für Geflüchtete geht.

Und das ist natürlich erst recht so, wenn sich Linksextremisten anmaßen, demokratische Grundrechte zu verteidigen und einen Kampf gegen Repression zu führen. Kein Wunder also, dass die Rote Hilfe zu den Beobachtungsobjekten zählt. Sie sei eine «der bedeutendsten Organisationen im Themenfeld „Antirepression“». Sie unterstütze «Personen aus dem linksextremistischen Spektrum …, die von „staatlicher Repres­sion bedroht“ sind, darunter auch Straf- und Gewalttäter». Und nicht nur das: «Ferner versucht die RH durch meinungsbildende Öffentlichkeitsarbeit (Publikationen, Vorträge, Demonstrationen), die Sicherheits- und Justizbehörden sowie die rechtsstaatliche Demokratie zu diskreditieren.» Richtig schade ist es, dass der neuste Verfassungsschutzbericht nicht mehr wie früher darauf hinweist, dass die RH auch die Abschaffung des Verfassungsschutzes fordert.

Im neusten Bericht des BfV taucht nun auch Azadi e.V.   auf, der Rechtshilfefonds für Kurd*innen in Deutschland, allerdings nicht im Kapitel «Linksextremismus», sondern unter den «sicherheitsgefährdenden und extremistischen Bestrebungen von Ausländern». Ein kleiner Fehler, denn Azadi ist eine deutsche Organisation, die sich gegen das seit 1993 bestehende Verbot der PKK und die nicht enden wollende politische Strafjustiz gegen Kurd*Innen wehrt. «Der Rechtshilfefonds übernimmt zum Beispiel ganz oder teilweise Anwalts- und Prozesskosten oder finanziert Zeitungsabonnements PKK-naher Zeitschriften für verurteilte Personen. …  Es bestehen enge Verbindungen zu PKK-nahen Organisationen sowie zur linksextremistischen Gefangenenhilfsorganisation „Rote Hilfe e.V.“»

Was lernen wir also aus dem Verfassungsschutzbericht? Erstens und im Allgemeinen: dass alles beim alten und der Kalte Krieg im Innern noch immer im Gange ist, dass eben wie in den schlechten alten Zeiten nur schon die Bezeichnung dieser Gesellschaftsordnung als «kapitalistisch» auf eine «verfassungsfeindliche» Gesinnung schließen lässt. Zweitens und im Besonderen: dass es erst recht nicht legitim ist, die «Sicherheits- und Justizbehörden» zu kritisieren, ihre Opfer unterstützen zu wollen oder Beschuldigten klar zu machen, dass sie ein Recht darauf haben zu schweigen. Und drittens schließlich: dass der Verfassungsschutz abgeschafft werden sollte – und zwar nicht nur, weil seine jährlich in dicken Berichten dargebotenen «Erkenntnisse» für die betroffenen Organisationen und die darin Engagierten eine fatale Wirkung entfalten können, sondern schon allein deshalb weil diese Berichte so abgrundtief langweilig sind.