Sowohl am Montag, 13. Februar 2012, als auch Samstag, 18. Februar 2012, waren in diesem Jahr ungehinderte Versammlungen und Blockaden in Dresden möglich. Dies ist erst vor dem Hintergrund der letzten Jahre, insbesondere der Ereignisse im letzten Jahr, eine besondere Erfahrung.
Im Herbst letzten Jahres haben wir vom Komitee für Grundrechte und Demokratie eine Untersuchungskommission initiiert, um die Vorgänge um den 19. Februar 2011 aufzuklären und demokratisch-menschenrechtlich zu bewerten. Den Bericht haben wir Anfang Februar veröffentlicht. Das zentrale Ergebnis ist, dass die Grundrechte auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit in Dresden 2011 nicht geachtet wurden (www.grundrechtkomitee.de). Auch deswegen haben wir dieses Jahr die Demonstrationen am 13. und 18. Februar beobachtet.
Am Montag konnten wir dabei sehen, dass endlich das Grundrecht auch in Dresden geachtet wurde. Das erste Mal konnte der „Täterspaziergang“ stattfinden. Bürger und Bürgerinnen blockierten später Straßen und Kreuzungen, um NPD und Kameradschaften an ihrem angekündigten Fackelmarsch zu hindern. Die Polizei hatte endlich gelernt, dass auch solche Versammlungen unter dem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit stehen. Meistens hielt sie sich zurück. Aber wir würden auch hier bemängeln, dass Pfefferspray keine zulässige Waffe im Kontext von Versammlungen ist und dass noch immer unnötig viel videografiert wurde. Gleichzeitig konnte auch die NPD in beschränktem Maße ihr Recht auf Versammlungsfreiheit wahrnehmen.
Der Samstag war geprägt von einer großen „Demonstration gegen sächsische Verhältnisse“. Das breite Bündnis „Dresden-Nazifrei“, an dem auch viele Gruppen aus der Antifa beteiligt sind, konnte die Erfahrung machen, dass sie auch in Dresden ihr Grundrecht auf Versammlungsfreiheit wahrnehmen dürfen. Sie konnten an den Orten demonstrieren, die für die vielfältigen Verletzungen ihrer Grundrechte stehen. Das breite Bündnis sorgte für einen guten Verlauf. Aber auch die Polizei hielt sich zurück, ging auf Provokationen nicht ein und nutzte diesmal nicht jede Gelegenheit, gegen die Demonstration vorzugehen.
Es geht also ganz anders als bisher. Zu hoffen ist, dass der Lernerfolg nicht nur kurzfristig ist!
Die Grundrechte auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit sind fundamentale Grundrechte in einer repräsentativen Demokratie, sie sind sozusagen die Luftröhre der Demokratie. Das hat das Bundesverfassungsgericht seit seinem sogenannten Brokdorfbeschluss 1985 immer wieder herausgestellt.
Dieses Grundwissen war leider in Dresden bisher nicht bekannt. Im letzten Jahr hat der sächsische Staat in Dresden deutlich gemacht, dass er Grundrechte mit Füssen tritt.
Die Erfahrung von diesem Jahr stellt einen großen Erfolg dar, den die erstritten haben, die so unermüdlich das Recht in die eigenen Hände nehmen und auf die Straße gehen.
Allerdings wissen wir auch, dass die strafrechtlichen Verfahren aus den letzten Jahren weitergehen werden und noch viel zu tun bleibt, um dieses immer gefährdete Grundrecht immer wieder neu zu verteidigen. Für Dresden und für die Bundesrepublik, in der diese Auseinandersetzungen Woche für Woche in irgendeiner Stadt stattfinden, ist diese Dresdener Woche ein riesiger Erfolg.
In der Freude über diese Erfolge dürfen wir jedoch nicht übersehen, dass wir die Meinungen, für die NPD und Kameradschaften auf die Straße gehen, nicht nur auf der Straße bekämpfen können. Rassismus, Ausländerfeindlichkeit, Nationalismus und Militarismus sind Ideen, die weit in der Mitte dieser Gesellschaft verankert sind. Eine Politik, die Flüchtende an den EU-Außengrenzen abwehrt und ertrinken lässt, die AusländerInnen und vor allem Muslime unter generellen Verdacht stellt und die selber wieder Krieg führen lässt und sich an Bombardierungen anderer Städte beteiligt gilt es in den Blick zu nehmen.
Der Kampf gegen eine Politik, die solche Haltungen schürt, und immer wieder Grundrechte verletzt wird noch viel Engagement und Kreativität fordern.
gez. Elke Steven, Corinna Genschel