26. Feb. 1998 © dpa
Demonstrationsbeobachtung / Praxis & Aktion / Versammlungsrecht

Demonstrationsrecht/-beobachtungen

Demonstrationen, "Versammlungen unter freiem Himmel", wie es im Gesetz heißt, sind grundlegende, ur-demokratische Formen der kollektiven Meinungsäußerung, die grundrechtlich geschützt sind. Häufig aber werden sie staatlicherseits verboten, bis zur Unkenntlichkeit in ihren Aussageformen beschränkt oder das eigentliche Anliegen verschwindet hinter einer Wolke von Gewaltvermutungen und -beschreibungen.

Zu Anfang der achtziger Jahre hat das Komitee begonnen, Demonstrations-beobachtungen zu machen, um anhand eigener, verläßlicher und umfassender Informationen über den Verlauf der Demonstration und gegebenenfalls über das Ausmaß und die Entstehung von Gewalt berichten zu können. Den öffentlichen Konstruktionen und einseitigen Berichten sollten so begründete Gegen-informationen entgegengesetzt werden.

Mitte 1994 beschloß das Komitee, diese Aktions- und Informationsform wieder aufzunehmen. Zugleich sollte eine neue Form beobachtender Einmischung versucht werden, die Recherche bei Übergriffen auf Menschen, um durch aktuelle eigene Untersuchungen genauere Informationen und Bewertungen solcher Fälle geben zu können. Die rassistischen Gewaltakte am "Herrentag" 1994 in Magdeburg und ein skandalöses Vorgehen der Polizei gegen Jugendliche in Wuppertal im selben Jahr waren Anlaß für diese Überlegungen. Zu einer konkreten Recherche-Aktion ist es bislang nicht gekommen.

Konkrete Umsetzung fand die Wiederaufnahme der Demonstrationsbeobachtungen. Anlaß dafür waren die Einlagerungen der "Castor"-Behälter in Gorleben, bzw. die Proteste im Wendland gegen die dafür notwendigen Transporte. In den Frühjahren 1995, 1996, 1997 und 2001 wurden die Demonstrationen vor und während der jeweiligen Transporten von 12 - 30 BeobachterInnen begleitet. Kleinere Aktionen im Wendland und die Schienenaktionstage im Herbst 1997 in Ahaus und die Proteste gegen die Castor-Transporte nach Ahaus im Frühjahr 1998 wurden ebenfalls beobachtet. Die Beobachtungen und unsere Bewertungen des politischen und polizeilichen Umgangs mit dem Demonstrationsrecht wurden der Öffentlichkeit kurzfristig über aktuelle Pressemitteilungen bekannt gemacht. Mit etwas Zeitabstand hat das Komitee über die Beobachtungen während der "Castor"-Transporte ausführliche Dokumentationen herausgegeben. Die letzte Beobachtung im Wendland haben wir in den INFORMATIONEN 6/2002 bewertet.

Beobachtet werden vom Komitee auch die Demonstrationen zum 1. Mai in Berlin. Eine kurze Bewertung für dieses Jahr findet sich in der Pressemitteilung vom 2.5.2003.

Im August 1996 haben wir eine Beobachtung der sogenannten Chaos-Tage vorgenommen. Hier handelte es sich zwar um keine Demonstration im eigentlichen Sinne, aber mit den Mitteln des Versammlungsrechts wurde allen Punks der Aufenthalt in der Stadt Hannover und dem dazugehörigen Landkreis quasi pauschal verboten. Die Art, wie hier mit einer staatlich unliebsamen Gruppe umgegangen wurde, bedurfte der öffentlichen Aufmerksamkeit und grundrechtsorientierten kritischen Bewertung.

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