Der Streit ums Demorecht beginnt auf der Straße

Jahrestagung vom 23.- 25. September 2011

im Clara Sahlberg Haus in Berlin am Wannsee

Die Erfahrungen von 2010 zeigen – angefangen von den Sitzblockaden zum Protest gegen Nazi-Demos in Dresden, Berlin und anderen Orts bis zu dem breiten bürgerlichen Protest in Stuttgart und den großen Beteiligungen an den Protesten gegen den Castortransport ins Wendland -, dass viele Bürger und Bürgerinnen bereit sind, gegen die offizielle Politik auf die Straße zu gehen und sogar zivilen Ungehorsam zu leisten. Nicht zuletzt die Erfahrungen im Bündnis gegen den G8-Gipfel im Jahr 2007 haben gezeigt, dass breite Bündnisse möglich sind, die unterschiedliche Protestformen zulassen, sich aber einig sind in der Ablehnung der Gefährdung von Menschen.

Das Jahr 2011 begann mit den überraschenden und Hoffnung machenden Protesten in Tunesi-en und Ägypten. Die gewaltfreien, der staatlichen Gewalt trotzenden Versammlungen zeigten, welche Macht in solchen Versammlungen steckt.

Seit den späten 60er Jahren des zwanzigsten Jahrhunderts haben sich die Formen der Wahr-nehmung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit in Deutschland tiefgreifend verändert. Aus den vorherigen geordneten und geleiteten Aufmärschen sind bunte Demonstrationen ge-worden, in denen Bürger und Bürgerinnen ihre Rechte selbstbewusst in die Hände nehmen. Erfahrungen in der Zusammenarbeit heterogener Gruppen und Organisationen, die Entwick-lung und Ausdifferenzierung in ergänzende und unterstützende Aufgaben (EA und EA vor Ort, Legal Team, Rebell Clowns Army, Demonstrationsbeobachtung) wie auch die Weiter-entwicklung von Strategien zur Durchsetzung der Grundrechte (von Sitzblockaden zur Fünf-Finger-Taktik) haben das Grundrecht immer wieder neu belebt.

Am Misstrauen offizieller Politik gegen den in Versammlungen steckendem „aufrührerischen Geschmack“ hat sich jedoch nichts geändert. Schon das Grundgesetz räumt in Art. 8 Abs. 2 die Möglichkeit ein, per Gesetz Versammlungen „unter freiem Himmel” zu beschränken.

Von dieser Kann-Bestimmung war schnell Gebrauch gemacht. Das 1953 erlassene Versamm-lungsgesetz atmet gänzlich den Geist der staatsautoritären und vordemokratischen Ordnung. Erst die Art der tatsächlichen Wahrnehmung dieses Grundrechts seit den späten 1960er Jahren und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts seit dem Brokdorf-Beschluss von 1985 haben eine Perspektive für dieses Grundrecht eröffnet.

Gegenwärtig gärt der Streit um das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit in theoretischer wie praktischer Hinsicht. Seit der Föderalismusreform 2006 beginnen die Länder eigene Ver-sammlungsgesetze zu erlassen, die allerdings vor allem dazu dienen, das Versammlungsrecht einzuschränken, unbestimmte Rechtsbegriffe einzuführen und der Polizei die Definitions-macht zu überlassen. Leider  legt auch der Musterentwurf eines Versammlungsgesetzes, das der ehemalige Verfassungsrichter Wolfgang Hoffmann-Riem und andere entworfen haben, nicht den Grundstein für ein demokratisch verfasstes Grundrecht.

Der politisch-polizeiliche Umgang mit dem Versammlungsrecht, die Versuche, mit Verboten und Auflagen Demonstrationen zu behindern, die Einschränkungen der Wahrnehmung des Versammlungsrechts vor Ort und die Anwendung von Gewaltmitteln führen dazu, dass die Gerichte bis hin zum Bundesverfassungsgericht immer wieder angerufen werden. Ein wenig geht das BVerfG noch immer darauf aus, das Grundrecht zu schützen. Zugleich muss man aber konstatieren, dass all dies nur zu neuen Formen von Eingriffen führt. Die Wahrung des Grundrechts wird polizeilich gerne behauptet, um im nächsten Schritt Einschränkungen für rechtsstaatlich notwendig zu deklarieren. So werden immer wieder Einkesselungen von De-monstrierenden nachträglich als rechtswidrig gewertet – das hält die Polizei nicht davon ab, diese Maßnahme wieder und wieder anzuwenden. Fragen nach der Art der Bewaffnung der Polizei haben unmittelbare Folgen für den polizeilichen Umgang mit Demonstrationen. Kon-flikte nehmen andere Formen an, wenn vermehrt Distanzwaffen eingesetzt werden – wie etwa die über 2.000 Gaskartuschen beim Castortransport ins Wendland. Die Polizei betreibt inzwi-schen eine eigene Pressearbeit, die auch vor Lügen nicht zurückschreckt und nicht der Infor-mation dient, sondern der Legitimation der eigenen Vorgehensweisen. Dies ist sogar EU-europäisch geplant und festgeschrieben.

Zu diesen bundesdeutschen Erfahrungen kommt der EU-europäische Umgang mit der Ver-sammlungsfreiheit hinzu. Anlässe, über die Grenzen hinweg den Protest zu organisieren, gibt es genug – Treffen der Staatsoberhäupter, NATO-Konferenz, Klimagipfel ... Der Umgang mit diesen Protesten wird schon seit Jahren europäisch koordiniert – in Programmen, die vorgeben zum Schutz des Versammlungsrechts aufgelegt zu werden, die aber tatsächlich politisch-polizeilich-militärische Kontrolle organisieren. Die Weitergabe von Daten an andere Staaten, die Einführung von Grenzkontrollen, Ein- und Ausreiseverbote, Meldeauflagen haben in die-sem Kontext Selbstverständlichkeit erlangt. Selbst polizeiliche Spitzel werden inzwischen europäisch organisiert und eingesetzt. Rechtliche Kontrolle all dessen ist um einiges schwie-riger zu organisieren.

Versammlungen bleiben im repräsentativen Absolutismus formal folgenlos. Regierung und Parlament müssen die Inhalte von Protesten nicht berücksichtigen und oft genug kündigen Politiker an, dass sie diesem Druck der Straße nicht nachgeben werden. Dennoch aber liegt in Versammlungen das Potential zum Umsturz und werden sie genau deswegen vom Staat so gefürchtet. Kann dieser Druck durch Aktionen Zivilen Ungehorsams, durch gewaltfreie Akti-onen, durch Militanz oder Boykott erhöht werden und was ist dabei zu beachten?

 

Die Tagung findet statt im Bildungs- und Begegnungszentrum Clara Sahlberg (ver.di) |

Koblanckstr. 10 | 14109 Berlin-Wannsee.

Teilnahmebeiträge für Übernachtungen und Vollverpflegung: 180,- € im EZ | 150,- € im DZ | für SchülerInnen, Studierende und Erwerbslose 70,- € | der Beitrag für TeilnehmerInnen ohne Übernachtung beträgt ebenfalls 70,- €.

Anmeldung: info@grundrechtekomitee.de

 

Programm:

Freitag, 23. September 2011

Anreise bis 18.00 Uhr; Abendessen von 18.00 bis 18.45 Uhr

19.00 – 20.00 Uhr:

•    Grundrecht auf Versammlungsfreiheit als die Luftröhre im parlamentarischen Absolutismus und Rückblick auf den bundesdeutschen Kampf um dieses Grundrecht

Martin Kutscha (Hochschullehrer)

20.00 – 22.00 Uhr:

•    Diskussion und Erfahrungsaustausch zur Wahrnehmung des Versammlungsrechts, unterstützt von medialen Eindrücken: von den Aufmärschen der 50er Jahre zu Sitzblockaden - von den eher statischen Sitzblockaden zum Umfließen der Polizeiketten -  statt Konfrontation Blockade von strategischen Kreuzungen; Polizeiliche Strategien gegen Demonstrationen: Kessel, CS-Gas und Pfefferspray in unterschiedlichen Einsatzvarianten, Schlagstöcke, Wasserwerfer, Kommunikationsangebote, Konfliktmana-ger …

Samstag, 24. September 2011

9.30 – 11.00 Uhr

•    Wie steht es um das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit? Landesversammlungsgesetze und ihre einschränkenden Wirkungen – Rechtsprechung und ihre Wirkung

Angelika Lex (Rechtsanwältin)

11.15 – 12.30 Uhr

•    Polizeistrategien im Umgang mit Versammlungen, insbesondere zu den neuen Formen der legitimierenden Pressearbeit

Michaeal Backmund (Journalist)

Arbeitsgruppen ab 14.30 Uhr

AG 1     Wir nehmen uns unser Recht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit - Strategien zur Stärkung des Grundrechts – Aktivistinnen und Aktivisten aus unterschiedlichen Demobündnissen, Kampagnen und Aktionszusammenhängen

Corinna Genschel, Peer Stolle, Ulrike Imhof

AG 2    Wie steht es um das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit angesichts der realen Verfasstheit von EU-Europa; europäisch koordinierte Polizeiarbeit, EU-Handbücher und die Erfahrungen bei grenzüberschreitenden Protesten – wo liegen die Chancen auf ein europäisches Recht auf Versammlungsfreiheit?

Heiner Busch und Matthias Monroy

AG 3     Mit Rechtsstreiten gegen die Einschränkung des Grundrechts auf Versammlungsfrei-heit? Ausgehend von den Erfahrungen, wie sich die Rechtsprechung auf die polizeiliche Handhabung des Grundrechts auswirken, wären Gegenstrategien zu überlegen.

Elke Steven, Ulrike Donat

Sonntag, 25. September 2011

9.30 – 10.45 Uhr

•    Vom repräsentativen Absolutismus zu demokratisch-bürgerlicher Beteiligung - Konsequenzen für das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit

Wolf-Dieter Narr (Hochschullehrer)

11.00– 12.30 Uhr

•    Ausblicke: Wie kann das Komitee das Versammlungsrecht schützen? – Sollen Demonstrationsbeobachtungen ausgeweitet werden? – Wie kann der Streit ums Recht geführt werden?

 

Die Tagung wird gefördert durch:

Sebastian Cobler Stiftung

Rosa Luxemburg Stiftung