Mit einer Verdachtsanzeige an die Generalbundesanwaltschaft (GBA) habe ich die Forderung erhoben, ein Ermittlungsverfahren gegen die Bundesregierung wegen des Verdachts der Beihilfe zu einem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg (Völkerstrafgesetzbuch § 13) ein zuleiten. Der Anzeige sind inzwischen über 35 Personen beigetreten. Der Krieg der USA und Israels gegen den Iran verstößt fundamental gegen das geltende Völkerrecht und sein klares Gewaltverbot. Er ist weder vom Selbstverteidigungsrecht noch von der ohne hin umstrittenen Rechtskonstruktion einer humanitären Intervention gedeckt. Die Art der Kriegsführung bis hin zu einem angekündigten totalen Vernichtungskrieg widerspricht zudem allen Regeln des humanitären Völkerrechts.
RAMSTEIN UND ÜBERFLUGRECHTE: KRIEGSUNTERSTÜTZUNG
Die Bundesregierung leistet Beihilfehandlungen zu diesem Krieg, indem sie u.a. Überflugrechte für US-Flugzeuge erteilt, die Nutzung der Basis in Ram stein sowie der Kommandozentrale EUCOM in Stuttgart uneingeschränkt zulässt. Ramstein dient den USA vor allem als Knotenpunkt für Lufttransport und Logistik, als Kommunikations-, Befehls- und Kontrollzentrum für Luftoperationen, Lagebildkoordination und Drohneneinsätze. Das EUCOM ist u.a. verantwortlich für die Funktionen Logistik & Einsatzunterstützung des US-Militärs, d.h. Bereitstellung von Nachschub-, Transit- und Infrastrukturkapazitäten.
In meiner Anzeige heißt es: „Nach meiner Kenntnis und öffentlicher Berichterstattung beteiligt sich die Bundesregierung derzeit in unterschiedlicher Form an militärischen, logistischen oder politischen Unterstützungsmaß nahmen zugunsten der Streitkräfte der Vereinigten Staaten von Amerika, ins besondere durch die Gewährung der Nutzung der Airbase Ramstein und die Gewährung von Überflugrechten für an dem Krieg beteiligte Flugzeuge der US Luftwaffe. Diese Maßnahmen könnten geeignet sein, Handlungen zu fördern, die nach Art. 2 Abs. 4 UNCharta, Art. 51 UNCharta und § 13 VStGB als völkerrechtswidriger Angriffskrieg und/ oder als Verbrechen der Aggression zu qualifizieren wären.“
ÖFFENTLICHEN DRUCK VERSTÄRKEN!
Bis zur Abfassung dieses Artikels (1. Tag Beginn 14tägiger Waffen ruhe) hatte die GBA noch nicht reagiert. Der Druck kann verstärkt werden, indem weitere Personen der Anzeige beitreten oder Appelle an die Bundesregierung richten, sofort alle Beihilfehandlungen für eine zu befürchtende Fortsetzung dieses Kriegs einzustellen. Auch die Rüstungsexporte an Israel, das den Krieg im Libanon weiterführt, müssen unterbunden werden. Bundeskanzler Merz hatte schon beim Angriff der USA auf Venezuela behauptet, das Völkerrecht sei ja sehr „komplex“. Den Angriffskrieg auf den Iran hat Merz sogar gerechtfertigt, indem er am 1. März sagte: „Völkerrechtliche Einordnungen werden relativ wenig bewirken“. Zudem sei „jetzt nicht der Moment, unsere Partner und Verbündeten zu belehren“.
Darüber hinaus konterkarierte Merz das Gewaltverbot, er bedauerte, „dass wir nicht bereit waren, grundlegende Interessen not falls mit militärischer Gewalt durch zusetzen“. Solche Aussagen sind offener Völkerrechtsbruch! Die Durchsetzung eigener Interessen mit militärischer Gewalt wird ohne Scham über das Gewaltverbot des Völkerrechts gesetzt. Trump hat das so formuliert: „Ich brauche kein internationales Recht.“ Und laut US-Außenminister Rubio dürfe man „die sogenannte globale Ordnung“ nicht mehr „über die Interessen unserer Bevölkerungen und unserer Staaten stellen“.
VERWEIGERT ALLE KRIEGE!
Die Abkehr vom Gewaltverbot der UN Charta ist leider nicht neu. Erinnert sei nur an die Kriege gegen Afghanistan, den Irak und gegen Libyen. Eine vermeintliche Rechtfertigung durch die Rechtskonstruktion der „Schutzverantwortung für andere Völker“ gibt es nicht, auch wenn sie bemüht wird. Menschenrechte dürfen nicht für Kriege instrumentalisiert werden und sind sowieso keine glaubwürdige Rechtfertigung – es ging in jedem dieser Kriege um eigene Interessen. Kriegerische Gewalt hat nie zur Verbesserung von Menschenrechten und Lebensbedingungen beigetragen. Krieg – das bedeutet immer unendlich viel Tote, Verstümmelte, Flucht und Elend.
Die sogenannte Schutzverantwortung wird ja auch immer nur dann bemüht, wenn „unsere Interessen“ anderswo militärisch gesichert werden sollen. Auch wenn egoistische Ressourcensicherung und das Sichern vom Einflusssphären Bestandteil aktueller Militärstrategien sind, dürfen wir nicht aufhören, das Völkerrecht und das Solidaritätsprinzip zu verteidigen, durch Protest und Widerspruch – und durch die konkrete Verweigerung jeglicher Beteiligung an allen Kriegen und Kriegsvorbereitungen. Auch die Kriegsdienstverweigerung gemäß Grundgesetz sollte von allen Wehrpflichtigen genutzt werden.
Für einen Betritt zur Anzeige oder zum Erhalt von Aktualisierungen: martin.singe@t-online.de