Die Kehrseite des (Atom)Rechtsstaats?

E.on scheitert vorerst mit Schadensersatzklage wegen Atomausstieg

 

Der schrittweise Ausstieg aus der Atomenergie war ein segensreicher politischer Merkel-Schnellschuss nach der Fukushima-Katastrophe von 2011 – ein Ausstieg aus dem Atomstaat war das in Anbetracht des auf ewig strahlenden Mülls freilich noch nicht. Weil der politisch motivierte Ausstieg im Rechtsstaat stattfand, beschäftigt er seitdem die Gerichte, und die letzten Worte sind dort noch lange nicht gesprochen …

 

Nach RWE in Essen und EnBW in Bonn hat es jetzt E.on erwischt, das mit seiner knapp 400 Mio-Schadensersatzklage gegen den Bund sowie gegen Bayern (AKW Isar I) und Niedersachsen (AKW Unterweser) vor dem Landgericht Hannover vorerst gescheitert ist.

 

Zur Erinnerung: Als unmittelbare Reaktion auf Fukushima war im März 2011 zunächst ein dreimonatiges Moratorium verkündet worden, das zum sofortigen Runterfahren von 7 Atommeilern führte. Wenige Monate später wurde dann mit der Änderung des Atomgesetzes der schrittweise Ausstieg aus der Atomenergie bis 2022 besiegelt (genauer: eigentlich der schwarz-gelbe Ausstieg aus dem Ausstieg aus dem rot-grünen Ausstieg: das ist inzwischen eher eine historische Fußnote, könnte  juristisch aber nochmal Bedeutung erlangen). Die Atom-Energiekonzerne, die beizeiten den Umstieg auf erneuerbare Energien verpennt hatten, jaulten auf: immerhin sollte eine Goldgrube zugeschüttet werden, die ihnen der Atomstaat jahrelang mit finanzkräftiger Unterstützung aus Steuergeldern gegraben hatte.

 

Dass die Atomenergie-Konzerne dagegen gerichtlich vorgehen können, ist in einem Rechtsstaat eine pure Selbstverständlichkeit; dass sie entsprechende Klagen verlieren können, aber auch – und das mag so manchen Firmenchef irritieren, konnten sich die Konzerne in der Vergangenheit in ‚ihrem‘ Atomrechtsstaat doch einigermaßen sicher fühlen.

 

Man sollte die (noch nicht rechtskräftige) Entscheidung des Landgerichts in Hannover sicher nicht überbewerten, aber immerhin wurden die Steuerzahler vorerst davor verschont, E.on weitere rund 380 Mio € in den Rachen werfen zu müssen. Dabei war die Argumentation des Gerichts relativ simpel: Wer nicht beizeiten die Rechtsmittel bemüht, die der Rechtsstaat ihm gegen die ‚Obrigkeit‘ zur Verfügung stellt (hier konkret: die Anfechtungsklage gegen die Stilllegungsverfügung), kann nicht Jahre später auf Schadensersatz klagen.

 

Im Falle des AKW Isar I kam noch hinzu, dass E.on den Meiler zunächst sogar mehr oder weniger freiwillig heruntergefahren hatte. Ob eine Anfechtungsklage seinerzeit Erfolg gehabt hätte, musste das Hannoveraner Gericht nicht klären.

 

Ermuntert wurde E.on, das verdient allerdings auch Erwähnung, durch den vorläufigen Erfolg einer RWE-Klage gegen das Land Hessen (abgesehen davon, dass sich der E.on-Chef gegenüber den enttäuschten Atom-Aktionären in der Pflicht sah, eine Schadensersatzklage wenigstens zu versuchen). Weil Hessen wegen vermeidbarer – und nicht ausschließbar bewusst nicht vermiedener – Verfahrensfehler ggf. tatsächlich zahlen muss, war dies dort bereits Gegenstand eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses.

 

Inzwischen werden höhere bzw. andere Gerichte bemüht: Seit März 2016 verhandelt der 1. Senat des Bundesverfassungsgerichts über drei Beschwerden (E.on, RWE und Vattenfall) gegen die Bundesregierung wegen vermeintlicher Enteignung – sollten die Beschwerden Erfolg haben, dann würden Schadensersatzklagen in Milliardenhöhe drohen.

 

Einen Vorgeschmack auf TTIP beschert uns zudem Vattenfall, das seine milliardenschwere Schadensersatzklage vor einem US-amerikanischen Schiedsgericht geltend macht. Ob die laufenden Verhandlungen mit der Bundesregierung über einen ‚Lastenausgleich‘ durch diese Verfahren befördert oder eher behindert werden, steht dahin. Dass ausgerechnet der E.on-Chef von einer „öffentlichen Zwangslage“ fabuliert und „Gerechtigkeit“ fordert, stellt die Dinge dann aber doch auf den Kopf und lässt nichts Gutes hoffen …

 

Für ein Frohlocken über das Funktionieren des Rechtsstaats gegen die Atomindustrie ist es nach alledem zu früh, so erfreulich das Signal aus Hannover auch ist.

 

Szenenwechsel: Die Meiler gehen nach und nach vom Netz – der Atommüll wächst und bleibt!

 

Wäre es im Atomrechtsstaat tatsächlich mit ‚rechten‘ Dingen zugegangen, hätten die AKWs niemals hochgefahren werden dürfen, denn das als „Entsorgung“ verharmloste Problem des Umgangs mit dem schon bei normalem Betrieb entstehenden Atommüll (an den beim endgültigen Abschalten eines Meilers entstehenden Müll mochte sowieso niemand denken) war von Anfang an ungelöst und ist es bis heute geblieben – weil es nicht lösbar ist. Das hätte man nicht nur vorher wissen können, das wusste man auch vorher und hat künftige Generationen gleichwohl mit beispiellosen strahlenden Hypotheken belastet.

 

Die zwangsweise und nicht selten gewaltsame Durchsetzung (à la Gorleben) eines sog. „Entsorgungs-Konzepts“, das niemals eines gewesen ist, hat nicht nur tiefe Spuren im Lande, in Politik und Gesellschaft hinterlassen, sie ist auch zum Scheitern verurteilt. Der Versuch einer konsensualen Lösung in der „Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfälle“scheint nun aber ebenfalls gescheitert. In der gemeinsamen Presseerklärung von „Bäuerliche Notgemeinschaft“, „ausgestrahlt“, „AG Schacht Konrad“ und „BI Umweltschutz Lüchow-Dannenberg“ heißt es u.a.:

 

„Die Kommission hat aus der Geschichte von Gorleben nichts gelernt. Der angekündigte Neustart ist in Wahrheit ein Griff in die Trickkiste der Vergangenheit. Bürgerbeteiligung wird versprochen, ohne sie wirklich zu wollen und zu organisieren. Im Kern kann es jetzt nicht um die Auswahl eines oder mehrerer neuer Standorte gehen, sondern um den Beginn einer offenen gesellschaftlichen Auseinandersetzung um den sicheren Umgang mit Atommüll und dessen einstweilig letzten Verbleib. Dies geht nicht ohne entscheidungsrelevante Rechte der Bevölkerung. Die Kommission jedenfalls hat bei der Organisierung eines breiten gesellschaftlichen Diskurses auf ganzer Linie versagt.“

 

Dem ist – leider – nichts hinzuzufügen. Was bleibt, ist die bittere Erkenntnis: Die atomaren Geister, die sie riefen, werden wir nicht mehr los. Daran kann am Ende auch der Rechtsstaat nichts (mehr) ändern …

 

Helmut Pollähne