Die Nazi-Vergangenheit wird aus gegenwärtigen Interessen vertuscht und geschönt

Neven DuMont will Journalisten verbieten, über die Grundstückkäufe seiner Familie in den Zeiten des Nationalsozialismus in der ihnen angemessen erscheinenden Form zu berichten.

Um ihr Recht auf Meinungs- und Äußerungsfreiheit streiten die Journalisten Albrecht Kieser und Peter Kleinert seit einigen Monaten vor deutschen Gerichten. Neven DuMont will ihnen verbieten, über die Grundstückkäufe seiner Familie in den Zeiten des Nationalsozialismus in der ihnen angemessen erscheinenden Form zu berichten. Die Sachverhalte der Grundstückkäufe sind nicht umstritten. Neven DuMont und mit ihm nun auch das OLG Köln untersagen den Journalisten jedoch, von "Arisierungsprofiten" zu sprechen und zu schreiben. Über den Nationalsozialismus und die damals herrschenden Praktiken sei neutral zu informieren, zumindest nicht in einer Weise zu berichten, die Neven DuMont in Zusammenhang mit Profit und Bereicherung bringe. Von den realen Zeitumständen müsse abstrahiert und eine formalrechtliche Korrektheit in den Mittelpunkt gestellt werden.

Im Auftrag des Komitee für Grundrechte und Demokratie haben Prof. Dr. Wolf-Dieter Narr (Berlin) und Dr. Elke Steven (Köln)eine Erklärung zu dem Vergangenheit "entsorgenden Urteil" des OLG Köln geschrieben. Sie kommen zu dem Ergebnis, das Urteil sei in seinem Kern ein "demokratisches und grundrechtliches Ärgernis". Ein "grundlegender Skandal" ist die Annahme, im umfassenden strukturellen Unrecht wäre rechtmäßiger Erwerb, der zu Lasten der zuvor Beraubten geht, überhaupt möglich. Diesen Skandal verschärft die Unterstellung des Gerichts, von dem "Durchschnittsleser" wären Einsichten in die Funktionsweisen des Unrechtsstaates und die nachträgliche "rechtmäßige" Transformation von Unrecht in Recht nicht zu erwarten.

Beiliegend senden wir die Erklärung und bitten um Veröffentlichung.