Zur Beugehaft für Mohnhaupt, Klar und Folkerts

Die Schlagzeile pünktlich zum Neuen Jahr lautet: „Beugehaft für Mohnhaupt, Klar und Folkerts.“ Der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs habe dem Ersuchen der Bundesanwaltschaft stattgegeben. Die ehemaligen RAF Mitglieder sollen mit einer bis zu einem halben Jahr möglichen Haft dazu „gebeugt“ werden, im Fall der noch nicht ermittelten Person auszusagen, die im April 1977 den finalen Todesschuss auf den damaligen Bundesanwalt Siegfried Buback abgegeben haben soll.

- Von Bundesanwaltschaft und Bundesgerichtshof wird die Würde verletzt - zur Beugehaft für Mohnhaupt, Klar und Folkerts

Die Schlagzeile pünktlich zum Neuen Jahr lautet: „Beugehaft für Mohnhaupt, Klar und Folkerts.“ Der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs habe dem Ersuchen der Bundesanwaltschaft stattgegeben. Die ehemaligen RAF Mitglieder, zwischenzeitlich auf freiem Fuß, Brigitte Mohnhaupt, Knut Folkerts und der noch inhaftierte Christian Klar sollen mit einer bis zu einem halben Jahr möglichen Haft dazu „gebeugt“ werden, im Fall der noch nicht ermittelten Person auszusagen, die im April 1977 den finalen Todesschuss auf den damaligen Bundesanwalt Siegfried Buback abgegeben haben soll. Bisher haben die drei die Aussage verweigert. Nun sollen sie dazu gezwungen werden.

Generell kann bezweifelt werden, dass die pauschale Norm von § 70 Abs. 2 StPO, die der „Erzwingung des Zeugnisses“ durch die Anordnung von Haft mit den Grund- und Menschenrechten übereinstimmt. Im gegebenen Fall sind die Aktivitäten der Bundesanwaltschaft und das Nachgeben des Ermittlungsrichters beim BGH ein klarer und eindeutiger Verstoß gegen den ersten Hauptsatz des Grundgesetzes, der alle weiteren Bestimmungen leiten soll: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“

Über dreißig Jahre nach der Tat, in denen auch die Bundesanwaltschaft die Zügel ihrer Ermittlungen schleifen ließ, kann durch keine Zwangsmaßnahme ein Mensch gerettet, können keine zukünftigen Gefährdungen vermindert, kann der tatsächliche Hergang des tödlichen Attentats auf den seinerzeitigen Bundesanwalt nicht mehr „wahrheitsgemäß“ rekonstruiert werden. Unter dem Schein, dem „Rechtsstaat“ zu dienen, sollen vielmehr drei Menschen, wie immer sie gefehlt haben mögen, zu einer Aussage gezwungen werden. Indem sie bis zu einem halben Jahr ihrer Freiheit beraubt werden. Wie immer die Haftbedingungen geartet sein werden, sie sind darauf angelegt, die Integrität von drei Menschen zu verletzen. Sie sind zusätzlich auf erzwungene Wahrheitsbehauptung angelegt. Sie kommen einem Prozess der Folterung nahe. Davon nicht zu reden, dass auf diese Weise sich Wahrheit nie und nimmer erzwingen lässt. Das ist ein Widerspruch in sich selbst. So betrachtet zeigt die Bundesanwaltschaft und zeigte der BGH, so er über den Ermittlungsrichter hinaus folgen sollte, die notorische Unfähigkeit zum Lernen und zum Abschied von der inneren Feinderklärung. Beide machten das Verhängnis der 1970er Jahre aus.

Mögen die Bürgerinnen und Bürger mehr gelernt haben. Wir rufen dazu auf, dass sich jede und jeder mit einem einfachen, auf der Basisnorm des Grundgesetzes ruhenden Protestschreiben an die zuständigen Behörden, nicht zuletzt den Deutschen Bundestag und seine Mitglieder wende. Demonstrationen an geeigneten Orten und zu gegebenen Zeitpunkten werden vorzubereiten sein.

 

Köln, den 4. Januar 2008

Wolf-Dieter Narr