eGK: Einfallstor für Ausspähung und vielfältige Nutzung von Patientendaten?

Derzeit sind die gesetzlichen Krankenkassen bemüht, möglichst viele ihrer Versicherten zu veranlassen, ihre Fotos einzusenden, um diese auf den neuen eGK`s aufzubringen. Statt - wozu sie durch § 291a Abs.2 Satz 3 SGB V verpflichtet wären – ihre Versicherten umfassend über die Funktionen der eGK und die mit ihrer Hilfe beabsichtigte Datenverarbeitung aufzuklären, wird diesen vorgespiegelt, Fotos und neue Karte sollten vorrangig den Missbrauch der bisherigen Krankenversichertenkarten durch Unbefugte verhindern und die Sicherheit der gespeicherten Daten erhöhen.

 

Im Anhang ein Artikel von Wolfgang Linder.