04. Okt. 2011
(Anti-)Rassismus / Polizeigewalt / Praxis & Aktion / Prozessbeobachtung / Rechtsstaatlichkeit

Ein Gutachter im Dienst gerichtlicher Geschehensrekonstruktion. Strafprozess um den Tod Oury Jallohs im Polizeigewahrsam

Bericht eines gewissenhaft auf Waffen kontrollierten Prozessbeobachters des Komitee für Grundrechte und Demokratie, dessen Personalien wie die der übrigen Öffentlichkeit vor Eintritt in den Gerichtssaal in gerichtlicher Sicherheitshybris kopiert wurden

Magdeburger Landgericht, 22. September 2011 , 9.30 Uhr bis gegen 15.30 Uhr

An diesem Tag sollte das Gutachten des Brandoberrates K. Steinbach vom Institut der Feuerwehr Sachsen-Anhalts Gegenstand gerichtlicher Wahrheitsfindung sein. Dazu sollte der Sachverständige Steinbach sein für das Landgericht Dessau erstelltes Gutachten vor der ersten Großen Strafkammer des Landgerichts Magdeburg vorstellen.

Erst durch das beharrliche Nachfragen der Anwälte der Nebenkläger, Gabriele Heinecke und Philipp Napp, nach der ausgewiesenen Kompetenz des Gutachters stellte sich heraus, dass derselbe als Diplomchemiker zwar keine Prüfung als Brandsachverständiger abgelegt hatte, dafür aber als „ständiger Gast“ im „Arbeitskreis Physik des Bundeskriminalamtes und der Landeskriminalämter“, fachkollegial sozusagen, firmierte sowie die Zusammenarbeit mit dem LKA Sachsen-Anhalt und dem dort ansässigen Technischen Polizeiamt pflegte. Seine gerichtliche Gutachtertätigkeit war hingegen eher auf wenige Fälle beschränkt.

Der Brandoberrat visualisierte seine Darlegung mit Videomaterial, das die verschiedenen Versuche und Untersuchungen dokumentierte, die dieser für das Verfahren vor dem LG Dessau als Gutachter vorbereitet und geleitet hatte.

Neben fachlichen Details der Matratzeneigenschaften, der verwendeten Dummys u.a. ging es vor allem um die Rauch- und Hitzeentwicklung in den ersten Minuten, die das Anschlagen des Rauchmelders und somit gewöhnlich die Hilfereaktionen des Polizeireviers hätte auslösen können. Die Frage also, wie viel Zeit blieb den Polizeibeamten zwischen Auslösen des Alarms und den möglichen Rettungsversuchen.

Die Annahmen des Dessauer Landgerichts, dass Oury Jalloh selbst die schwer entflammbare Matratze entzündet haben musste, lagen allen Versuchsanordnungen des Brandoberrates zugrunde. Insofern wurde angenommen, die Matratze hätte eine schadhafte Naht, die Oury Jalloh habe öffnen und den Schaumstoff entzünden können. Der Sachverständige Steinbach nannte diese Brandexperimente, die das Institut dazu unternommen hatte, „Versuche nach Regie“!

Was aber zeigten die verschiedenen Filmaufnahmen über die Entzündungsexperimente im Institut der Feuerwehr der teilnehmenden und beobachtenden Öffentlichkeit im Gerichtssaal?

 

* Erstens, mehrere Versuche, die Matratze zu entzünden, schlugen fehl. In einer Sequenz wird die „nach Vorgabe“ nur 10 cm2 geöffnete Matratze mit einem Messer weiter aufgeschnitten, um sie überhaupt entzünden zu können. Denn, so der Sachverständige, die Matratzenumhüllung ersticke das Feuer sogleich.

* Zweitens, ein Versuch nach Anordnung des Kammervorsitzenden des LG Dessau scheitert. Ein Schwelbrand entsteht, erlischt aber aufgrund der Matratzeneigenschaft wieder. Zu wenig Rauch, zu wenig Feuer. Der Versuch musste wiederholt werden, um die gerichtlichen Annahmen und Vorgaben zu erfüllen. Der erste Versuch war für den damaligen vorsitzenden Richter „unbefriedigend“.

* Wieder auf Anordnung des Kammervorsitzenden des LG Dessau muss das Gesicht der Puppe zur Flammentwicklung gedreht und die Hitzeentwicklung dort gemessen werden, immerhin war ein Inhalationsschock mit rascher Todesfolge nachzuweisen

 

* Alle Aufnahmen vom Entzünden der Matratze „unter den Bedingungen des Instituts der Feuerwehr“ zeigen deutlich, wie schwer die Matratzenfüllung zu entzünden ist. Denn dazu musste die Matratzenhülle, die den Schaumstoff einschlägt, weit abgezogen und so gehalten und dann angezündet werden. Die Brandmeister des Instituts hebeln die Umhüllung stehend von der Matratze. Also mit größerer Krafteinwirkungsmöglichkeit als es einem liegenden Menschen möglich ist. In einer Bildeinstellung sind dazu zwei Hände eines Mitarbeiters des wissenschaftlichen Instituts nötig. Ein anderes Mal pustet der Brandoberrat sanft in die Flamme. Oury Jalloh war bekanntlich an beiden Händen fixiert!

Diese laienhaften Beobachtungen „wissenschaftlicher Versuche“ eines – nach kompetentem Sachverstand – „einzig logischen Geschehensablaufes“ müssten eigentlich gerichtlich schwer wiegen. Dass der Sachverständige zugleich Zeugenaussagen, die ein anderes Feuererscheinungsbild gesehen haben wollen, ungefragt zugleich als unglaubwürdig qualifiziert und, wieder ungefragt, jegliche Entzündung mit Brandbeschleuniger für wissenschaftlich ausgeschlossen hält, machen diesen Sachverständigen kompetent und wie es im Zuschauerraum des Gerichtssaals geraunt wurde: gerichts- und polizeikompatibel.

Auf die Frage des beisitzenden Richters Caspari, wie die Versuchsergebnisse ausfielen, änderte man nur ein Parameter, antwortete der Sachverständige wahrheitsgemäß, dies änderte wohl alle Ergebnisse.

Frei mit Bert Brecht: So sehen wir betroffen, den Vorhang zu und alle Fragen offen.

Die nächsten Prozesstermine:

6. und 13. Oktober 2011, jeweils um 9.30 Uhr

 

Dirk Vogelskamp