13. März 2026 © picture alliance/dpa, Oliver Berg
Nationalismus & Neue Rechte / Repression / Strafrecht

„Eine Vereinigung von besonderer Gefährlichkeit“. Der Prozess im Budapest-Komplex in Düsseldorf hat begonnen


Für 72 Prozesstage, je zwei Tage die Woche, ist der Prozess im sogenannten Budapest-Komplex angesetzt, der am 13. Januar am OLG Düsseldorf begann. Sechs junge Antifaschist*innen stehen dort vor Gericht. Nele, Clara, Moritz, Paula, Emmi und Luca hatten sich Anfang 2025 den Behörden gestellt, nachdem sie sich zunächst einer Auslieferung nach Ungarn entzogen hatten. Auf verschiedene Knäste verteilt, mussten sie über Monate bangen, ebenso wie Maja T. nach Ungarn ausgeliefert zu werden. Erst im Spätsommer 2025 entschied die Bundesanwaltschaft, den Prozess gegen die sechs in Deutschland zu führen. Nicht angeklagt wurde Zaid, der sich zeitgleich gestellt hatte. Ihm drohte ohne deutsche Staatsbürgerschaft weiterhin die Auslieferung nach Ungarn, daher lebt er inzwischen in Frankreich, das die Beschuldigten ebenso wie Italien bisher nicht an das Orbán-Regime ausliefert.

Im sogenannten Budapest-Komplex wird ihnen und weiteren Personen vorgeworfen, im Februar 2023 in Budapest mehrere Nazis angegriffen und verletzt zu haben, die dort am jährlichen internationalen Neonazi-Treffen zur Huldigung von SS und Wehrmacht teilgenommen hatten. Maja T. wurde Anfang Februar in Budapest zu 8 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt, für "Mittäterschaft und als Gehilfin in mehreren Fällen von versuchter gefährlichen Körperverletzung und als Mitglied einer kriminellen Vereinigung". Die dortige Staatsanwaltschaft hatte 24 Jahre Haft gefordert und legte ebenso wie Maja Berufung ein, sodass Maja bis auf weiteres dort in Haft bleiben wird. Das erste Urteil eines deutschen Gerichtes fiel im November 2025 in München gegen Hanna, die zu 5 Jahren Haft verurteilt wurde. Hanna habe mit ihren Taten das Gewaltmonopol des Staates missachtet und sich damit verfassungsfeindlich verhalten, hieß es in der Urteilsbegründung unter anderem.

Die Anklage in Düsseldorf lautet auf gefährliche Körperverletzung, Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung– und auf versuchten Mord. Der martialische Vorwurf wurde selbst in Ungarn gegen Maja T. nicht erhoben und war schon vom Bundesgerichtshof und zuletzt vom OLG München verworfen worden. Die Angeklagten werden zudem beschuldigt, Teil einer "militanten extremistischen Vereinigung" zu sein, die in Ostdeutschland Nazis angegriffen haben soll. In dem Kontext läuft aktuell gegen sieben weitere Antifaschist*innen parallel der sogenannte Antifa-Ost Prozess Teil II am OLG Dresden.

Als Grundrechtekomitee verfolgen wir den Prozess in Düsseldorf aufmerksam. Schon die Wahl des Gerichtsgebäudes gibt einen Hinweis auf die politische Wertung der vorgeworfenen Taten: Der OLG-Hochsicherheitsbau in Düsseldorf-Hamm wurde nach den Anschlägen vom 11. September 2001 zunächst für islamistische Terror-Verfahren gebaut. Ohne den Vorwurf der kriminellen Vereinigung würden die Körperverletzungsdelikte an einem Amts- oder Landgericht verhandelt werden. Über den Vorwurf des versuchten Mordes lässt sich vor allem eines sagen: Eine Solidarisierung mit den Angeklagten wird massiv erschwert.

Bereits die ersten Prozesstage in Düsseldorf lassen einen ausgeprägten Ermittlungseifer erkennen, der durchaus nicht selbstverständlich ist. Den Ermittlungsbehörden standen im Budapest-Komplex umfangreiche personelle und technische Ressourcen zur Verfügung, weil die Bundesanwaltschaft (GBA) den Fall als Staatsschutzdelikt und mit der Begründung einer "besonderen Gefährlichkeit" an sich gezogen hatte. Die Bundesanwaltschaft sucht sich sehr genau aus, wo sie es für notwendig hält, selbst zu ermitteln und anzuklagen. Nicht im NSU-Komplex: Die GBA übernahm die Ermittlungen erst 2011 - nach der sogenannten Selbstenttarnung des NSU. Zu diesem Zeitpunkt hatte das rechte Netzwerk bereits neun Menschen ermordet. Keinen vergleichbaren Anlass sah die GBA auch im Fall der Morddrohungen des NSU 2.0, beim tödlichen rassistischen Brandanschlag gegen die Familie Zhilov in Solingen im März 2024 oder bei der rechten Anschlagsserie in Berlin-Neukölln mit allein 20 Brandschlägen.

Hinzu kommt im Budapest-Komplex die Verfolgung nach §129 als Strukturermittlungsparagraf. Sie ermöglicht weitreichende Maßnahmen - bis hin zu intensiven Observationen auch des sozialen und politischen Umfelds der Beschuldigten. Damit geraten nicht nur konkrete Tatvorwürfe in den Fokus, sondern ganze Beziehungsgeflechte und politische Zusammenhänge.

Die Einstufung "der besonderen Gefährlichkeit", der Vorwurf der kriminellen Vereinigung und der Vorwurf des versuchten Mordes sind Ausprägungen einer zunehmenden Kriminalisierung von Antifaschismus und anderer sozialer Bewegungen. In Zeiten des erstarkenden Autoritarismus gehört die kritische Begleitung derartiger Strafprozesse und seine Wirkungsmacht hinsichtlich Entsolidarisierung, Stigmatisierung und Einschüchterung mehr denn je kritisch beobachtet, dokumentiert und analysiert.
 

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