Elektronische Gesundheitskarte stoppen

Der seit zwei Jahren vor dem Düsseldorfer Sozialgericht anhängige Prozess eines Versicherten gegen seine Bergische Krankenkasse fand am 28.6.2012 statt. Sven S. klagte gegen die elektronische Gesundheitskarte und verlangte, auch in Zukunft ohne sie medizinische Leistungen erhalten zu können. Sein Anwalt, Jan Kuhlmann, argumentierte, dass die eGK in ihrer Ausrichtung und Konzeption gegen das Selbstbestimmungsrecht und die informationelle Selbstbestimmung, also gegen die Verfassung, verstößt.

Ausführlicher Text von Wolfgang Linder im Anhang!

 

Zudem entspräche die Art der jetzigen Einführung nicht der für 2006 vorgesehenen gesetzlichen Konzeption. Mit der Einführung würden sich die Kassen selbst nicht an die gesetzliche Lage halten. Der Kläger müsste befürchten, dass die Karte später zu Zwecken genutzt werde, die er nicht kontrollieren kann und denen er nicht zugestimmt hat.

 

Wie abzusehen war, hat das Sozialgericht Düsseldorf die Klage abgelehnt. Die Karte, die jetzt ausgegeben würde, entspräche in ihren jetzigen Funktionen der alten Krankenkassenkarte, sie enthielte nur zusätzlich ein Foto. Mit den Pleiten und Pannen, die das Projekt bis heute begleiten, wollte sich das Gericht genauso wenig auseinandersetzen, wie mit dem geplanten Einsatz.

 

Die jetzige Karte schafft jedoch die Voraussetzungen für eine informationelle Vernetzung aller Arzt- und Heilberufspraxen und eine Speicherung von  Gesundheitsdaten in einem solchen Netz. Erst vor kurzem stellte sich heraus, dass 2 Millionen Versicherte elektronische Gesundheitskarten  mit einer  Sicherheitslücke erhalten haben.

 

Wolfgang Linder hat auf der anschließenden Pressekonferenz unsere Kritik noch einmal zusammenfassend dargestellt. Den Text befindet sich im Anhang. Er argumentiert auch, dass es jetzt Aufgabe der Patienten ist, sich der Ausgabe der eGK zu widersetzen. Schon lange fordert das Grundrechtekomitee dazu auf, die Fotos nicht einzuschicken. Die alte Karte bleibt während ihrer Gültigkeit lesbar. Viele Versicherte haben berichtet, dass ihre Kassen ihnen auf ihren Protest hin neue alte Karten ausgestellt haben. Anderenfalls müssen die Kassen Behandlungsscheine für jedes Quartal ausstellen, mit denen die medizinische Versorgung sichergestellt wird. Für die, die wollen, bleibt der Weg zu den Sozialgerichten. Jan Kuhlmann will zumindest die Klage weiterführen.

 

Öffentlicher Protest ist jetzt notwendig. Der Ärztetag hat auch in diesem

Jahr wieder beschlossen, dass er die Einführung der eGK ablehnt.

 

 

Elke Steven