28. Aug. 2017
Repression / Versammlungsrecht

Forderung nach „Kleinem Holocaust“ gegen G20-Gegner immer noch öffentlich

Max Stillger aus Limburg,schreibt in seinem Blog (bis heute, 25.8.2017, öffentlich / gepostet am 9.7.2017) unter dem Titel „Bitte neue Gesetze – und zwar schnell!“ folgenden Text, der sich auf G20 Gegner bezieht: „Es kann doch in der heutigen Zeit, wo jeder Furz überwacht wird, nicht sein, das (sic!) so ein Krebsgeschwür wie der 'schwarze Block' mitten in unserem Land sein Unwesen treibt. Da brauchen wir schnellstens eine internationale Sonderkommission, die da mal einen (ich formuliere das mal bewusst provokativ) „kleinen Holocaust“ veranstaltet und diesen Puff ausräuchert.“

Weiter hinten findet sich eine Passage, die Polizisten zum Waffengebrauch gegen Demonstrierende aufmuntert: „Und es kann auch nicht sein, dass ein Polizist, der sein Leben riskiert, um die Allgemeinheit zu schützen, Stress bekommt, wenn er seine Dienstwaffe benutzt. Dafür ist die da.“

Bei der öffentlichen Forderung nach einem „Kleinen Holocaust“ handelt es sich u.E. eindeutig um die Straftat der Volksverhetzung (§ 130 StGB). Die Aussage ist geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören und hat ihn schon gestört. Es wird öffentlich gegen einen Teil der Bevölkerung zum Hass, ja zum Mord aufgestachelt. Die G20-Demonstrierenden werden pauschal verächtlich gemacht.  Auch ist es nach § 130, Abs. 3 strafbar, eine unter der Herrschaft des Nationalismus begangene Handlung zu verharmlosen. Wer von einem „Kleinen Holocaust“ spricht, verharmlost offensichtlich den „Großen Holocaust“ und verhöhnt obendrein die Millionen jüdischen Opfer. Solche Aussagen können nicht mehr dem Grundrecht der Meinungsfreiheit zugerechnet werden, zumal G20-GegnerInnen auch aufgrund solcher Äußerungen konkret Angst vor rechter Gewalt bekommen müssen. Wir sehen von einer neuen Strafanzeige ab, weil wir dem strafenden Staat generell kritisch gegenüberstehen. Dass die gegen andere Strafanzeigen ermittelnden Behörden jedoch lediglich von einer „sprachlichen Entgleisung“ sprechen, ist nicht akzeptabel.

Wir wissen, dass ein Großteil der eskalierenden Gewalt, die öffentlich übermäßig im Verhältnis zu den gewaltfreien Demonstrationen dargestellt wurde, von dem Polizeikonzept einer harten Linie ausgegangen ist. Demonstrierende Menschen wurden grundlos angegriffen, verfolgt, misshandelt, inhaftiert. Wasserwerfer, Schlagstöcke und Pfefferspray wurden in bislang nicht bekanntem Ausmaß von der Polizei angewendet.

Wir fordern Max Stillger auf, diesen Text von seinem Blog zurückzuziehen. Die Stadt Limburg ist aufgefordert, diese Forderung öffentlich zu unterstützen. Die Staatsanwaltschaft Limburg hatte vor einiger Zeit bereits eine Anzeige gegen Lehrer erlassen, die Nazi-Symbole übermalt hatten, statt die Täter zu verfolgen. Die Stadt Limburg muss den Nazis in ihrer Stadt vor allem mit klaren Argumenten und öffentlichen Aufklärungsaktionen entgegentreten.

Köln, 28.08.2017

 

Martin Singe