10. Dez. 2023
Abolitionismus / Gefangenenunterstützung / Gesundheit / Lebenslange Haftstrafe / Sicherungsverwahrung / Soziale Menschenrechte

Gedenkkundgebung in Köln: Tod in Haft

Am 18. Oktober gedachten wir in Köln mit einer Kundgebung der Toten in Haft. Wir schlossen uns damit der jähr­lichen Gedenkveranstaltung in Berlin an, die das Knastschadenkollektiv seit 9 Jahren abhält. Erst einen Tag zuvor war der Selbstmord eines 51-­Jährigen in der JVA Bielefeld-Brackwede b ­ekannt geworden.

Todesfälle in Haft sind allerdings nicht selten, sondern leider ­trauriger ­Alltag. Zwischen 1998 und 2017 starben mehr als 3.000 Menschen in deutschen Ge­ fäng­­nissen. Bei knapp der Hälfte der Fälle heißt die Todesursache ­offiziell Suizid, und besonders gefährdet sind Menschen zu Beginn ihrer Haft und in Untersuchungshaft. Nicht in der ­Statistik enthalten sind die selbst­ge­wählten Tode, die nach der Entlassung in die Freiheit ge­schehen.

In den ­vergangenen Jahren hat die Zahl der Menschen in Haft, die sich das Leben genommen ­haben, zuge­nommen: Wurden 2019 noch 42 ­Suizide in Gefängnissen in Deutsch­land gezählt, waren es 2021 mit 92 mehr als doppelt so viele. Auch die Zahl der g­esamten Todesfälle stieg von 144 auf 182.

Haft umfasst alle Formen des Wegsper­ rens und Freiheitsentzugs: Nicht nurdas Gefängnis und die Untersuchungs­haft, den sogenannten „Maßregelvoll­zug“ und die Sicherheitsverwahrung, sondern auch Abschiebehaft sowie den Polizeigewahrsam.

Zwei Tage vor ­unserer Kundgebung, am 16. Oktober, stürz­te sich ein Mann aus dem ­Fenster des 5. Stockes in Hainichen bei ­ Chemnitz und starb bei dem Versuch, der Polizei zu entkommen. Sie wollte ihn holen, um ihn abzuschieben.

Zwischen 1993 bis 2022 töteten sich allein in Deutsch­land 443 Personen angesichts ihrer dro­henden Abschiebung oder starben bei dem Versuch, der Abschiebung zu ent­kommen, 88 Menschen davon befanden sich in Abschiebehaft. Weitere 5.520 Menschen verletzten sich aus Angst vor der Abschiebung oder aus Protest dagegen (etwa durch Hun­ger- und Durststreiks) oder ­versuchten, sich umzubringen, davon befanden sich knapp eintausend Menschen in Ab­schiebehaft.

Das Gefängnis und alle Arten von Freiheitsentzug sind menschen- und lebensfeindliche Institutionen, die ­ ­deren Insassen schwere und ­schwerste seelische und körperliche Schäden zu­fügen.

Unter den Briefen von Straf­gefangenen, die uns als Grundrechte­komitee in den letzten Jahrzehnten aus Gefängnissen erreichten, finden sich zahlreiche Berichte über Menschen in akuter Verzweiflung – aufgrund der Beschränkung oder Unterbindung jeg­licher Kommunikation nach außen, in deren Folge Freundschaften und Bezie­hungen zerbrechen und die Menschen isoliert in Haft zurück lässt, – aufgrund der Angst vor oder der Betroffenheit von physischer oder psychischer Ge­walt durch Mitgefangene oder Bediens­tete, – aufgrund einer drohenden Ab­schiebung aus dem Strafvollzug, teils in vermeintliche „Herkunftsländer“, in denen die Betroffenen nie oder falls, dann vor vielen Jahren gelebt haben – und oft auch aufgrund der unzureichen­ den Gesundheitsversorgung, nicht be­handelter chronischer Schmerzen oder des Zwangs, ungewollte Medikamente nehmen zu müssen.

Gefangene können allerdings kaum offen über schwere Gedanken bis hin zur Selbsttötung sprechen, denn dann kämen „besondere Sicherungsmaßnah­men“ zur Anwendung: Statt wirklicher Hilfsangebote droht Einzelhaft, ein 23-­stündiger Sicherheitseinschluss in einem gesondert gesicherten, kargen Haftraum, dem „Bunker“, meist mit Kameraüberwachung und teilweise mit körperlicher Fixierung.

Während die Einzelhaft als Sanktionsmaßnahme auf vier Wochen zeitlich beschränkt ist, kann diese sogenannte „­ besondere ­Sicherungsmaßnahme“ ­unbefristet ein­gesetzt werden – so lange, bis Anstalts­ psycholog*innen oder Ärzte zum Schluss kommen, dass keine S ­elbstverletzungs- oder Selbsttötungsabsicht mehr be­steht. In Extremfällen können sich be­sondere Sicherungsmaßnahmen über Jahre oder Jahrzehnte erstrecken.

Es gibt keine freie Ärzt*innen- oder Therapeut*innenwahl, diese Berufs­gruppen unterliegen zudem nicht der Schweigepflicht. Haft als solche schädigt, und kann, wie hier beschrieben, tödliche Folgen ­haben. Denn hinter Gittern gibt es kein menschenwürdiges Leben und auch kein menschenwürdiges Sterben.

Wir treten ein für die Abschaffung des Knastsystems und für die ­Überwindung unserer Gefängnisgesellschaft in all ­ihren Ausprägungen.