Der EU-Migrationskommissar Magnus Brunner sprach auf einer EU-Innenministertagung Anfang Januar insgesamt von einem „guten Jahr“ für das europäische Migrationsmanagement: Die Reform des Asylsystems schreite voran, die Rückführungsquote habe sich im letzten Jahr zum Ende von 19 Prozent am Jahresanfang auf 27 Prozent erhöht, aber das sei noch nicht genug.
Soweit, so unmenschlich. Ab 12. Juni 2026 wird europaweit die sogenannte GEAS-Reform in der Praxis angewendet. Es ist daher Zeit, einmal innezuhalten und uns bewusst zu machen, dass dieses Gesetzespaket die Situation für Flüchtende auf dem Weg nach Europa und innerhalb Europas noch einmal katastrophal verschlechtern wird. Bei der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) handelt es sich um einen Meilenstein der Entrechtung und Entmenschlichung von Menschen auf der Flucht. Dabei ist es keineswegs so, dass die aktuellen Bedingungen für Flüchtende nicht jetzt schon schlimm sind.
Die regulären Zugangswege zum Recht auf Asyl und dem Asylverfahren werden zu einer seltenen Ausnahme, der Abschiebegewahrsam wird zur Norm. Ein Ring aus Auffanglagern wird Europa um geben, und auch wenn diese noch nicht alle bis Mitte Juni fertiggestellt sind, werden wir mit der GEAS-Reform endgültig zu einer Gesellschaft des massenhaften Wegsperrens. Was wir anderen Menschen antun, wird auch jede*n von uns betreffen, die Gewalt schreibt sich in unsere Gesellschaft ein.
Konkret werden Neuankommende an den EU-Außengrenzen in den ersten sieben Tagen überprüft. Sicherheitscheck, biometrische Daten, Finger- abdrücke – alles wird in der Eurodac- Datenbank gespeichert. Währenddessen gilt die „Fiktion der Nicht-Einreise“: Trotz der physischen Anwesenheit einer Person wird so getan, als sei die Person nicht in Europa anwesend. In den Lagern an der EU- Außengrenze wird entschieden, ob die Person schutzbedürftig ist: Darf sie in das Asylschnellverfahren und ihre persönlichen Asylgründe darlegen, oder geht es direkt ins Abschiebeverfahren?
Für eine ganze Reihe von Herkunftsländern ist ein Anspruch auf Schutz in der gesamten EU in der Regel ausgeschlossen, weil es dort „sicher“ sei. Der Sicherheitsbegriff wird vollkommen pervertiert. Schnell hat das EU-Parlament im Februar 2026 noch Ägypten, Bangladesch, Indien, Kolumbien, Kosovo, Marokko sowie Tunesien für ihre Staatsangehörigen zu „sicheren“ Herkunftsländern erklärt. Gleiches gilt für EU-Beitrittskandidaten wie etwa die Türkei. Dabei ist sicherlich kein Zufall, dass die häufigsten Anträge auf internationalen Schutz im vergangenen Jahr von Menschen aus der Türkei (56.000 Anträge), Kolumbien (52.000) und Bangladesch (43.000) stammten.
Alle EU-Staaten dürfen auf nationaler Ebene nach Belieben weitere Länder ergänzen. Und ist die Person über einen „sicheren“ Drittstaat eingereist, kann der Antrag ebenfalls als unzulässig abgelehnt werden. Die Beweispflicht des Gegenteils liegt bei der Asyl beantragenden Person. Was wir anderen Menschen antun, wird auch jede*n von uns betreffen, die Gewalt schreibt sich in unsere Gesellschaft ein.
Ob Asylschnellverfahren oder Abschiebeverfahren, auf alles ist die Antwort: Haft. Sollte es gelingen, einen Asylantrag an der EU-Außengrenze zu stellen, wird dieser in einem beschleunigten Grenzverfahren entschieden. Für das bis zu dreimonatig angesetzte Grenzverfahren sind entlang der Außen grenzen Aufnahmelager vor gesehen, europaweit mit 30.000 Plätzen, Italien muss davon 8.016 Plätze vorhalten und Deutschland 374 Plätze. Zwar besteht das Bundesinnenministerium darauf, dass diese Unterbringung im Grenz verfahren nicht mit Haft gleichzusetzen sei – es sei „nur“ eine Freiheitsbeschränkung. Fakt ist jedoch, dass die Menschen in Zentren festgehalten werden, bis das Verfahren abgeschlossen ist. Anders sind die Grenzverfahren praktisch gar nicht möglich.
In der BRD sind geschlossene Aufnahmeeinrichtungen direkt an den Flughäfen angesiedelt und geplant. So sollen in München über ein eigenes Terminal ab Ende 2028 bis zu 100 Personen täglich abgeschoben werden, bei voller Auslastung wären dies 36.500 Personen im Jahr. Zum Vergleich: 2025 wurden von deutschen Flughäfen insgesamt 22.787 Menschen abgeschoben.
Auch im neuen Frankfurter Terminal 3 sollen bis 2027 die Abschiebungen verdoppelt werden – das hieße mindestens 15.000 Menschen jährlich gegen ihren Willen abzuschieben. Das Abschiebezentrum am Berliner Flughafen wird mit 156 Plätzen dann eben falls seinen Betrieb aufnehmen. Galten bisher sechs Monate als maximaler Zeitraum für eine Inhaftierung von abgelehnten Asylsuchenden, denen behördlich eine Fluchtgefahr unter stellt wurde, wurde die Abschiebehaft nun auf bis zu zwei Jahre ausgedehnt. Bei einer „Sicherheitsgefahr“ kann die Abschiebehaft ab jetzt unbegrenzt verlängert werden.
Diese setzt keine strafrechtliche Verurteilung voraus, sondern beruht allein auf einer Einschätzung der Behörden. Die rechtliche Verschärfung trifft hier nicht nur Haftlänge, sondern auch Haftgründe. Neue Kriterien wie fehlende Mitwirkung an der Beschaffung von Reisedokumenten oder Identitätsfeststellung wurden erfunden, um Menschen ein zusperren. Konkret bastelt Deutschland auch an mehr Abschiebungen nach Afghanistan und Syrien – in enger Zusammenarbeit mit deren autoritären islamistischen Machthabern. Nach Vorstellung der EU-Staaten sollen die Asylverfahren perspektivisch ganz außerhalb der EU stattfinden.
Der Traum von exterritorialen Abschiebezentren als „Return Hubs“ in Drittstaaten treibt die EU-Staaten seit vielen Jahren um. Bisher blieb derartiges aufgrund der Verweigerung dieser Staaten ziemlich erfolglos. Aktuell haben die EU-Regierungen 12 Staaten im Fokus: Ruanda, Ghana, Senegal, Tunesien, Libyen, Mauretanien, Ägypten, Uganda, Usbekistan, Armenien, Montenegro und Äthiopien. Zuletzt hatte Italien mit Albanien konkret versucht, Grenz verfahren, Abschiebehaft und die Feststellung des Geflüchtetenstatus auszulagern. Zuvor hatte unter anderem Großbritannien etwas ähnliches mit Ruanda probiert.
Bei beiden scheiterten die Regierungen mit derlei Plänen an Gerichtsentscheidungen, die die Vorhaben als rechtswidrig einstuften, was zum einstweiligen Abbruch der Projekte führte. Doch wie lange noch, angesichts der zunehmenden staatlichen Ignoranz der Geltung von Recht? Auch die bisherigen Erfahrungen mit Lagern und Asylverfahren, wie etwa denen auf den griechischen Inseln als Konsequenz aus dem Türkei-Deal 2016 oder die Lager in Bulgarien oder Ungarn, sie eint allesamt, dass Menschen dort massenhaft und über lange Zeit unter unwürdigsten Bedingungen eingesperrt werden und keinen Zugang zum Recht haben.
Geflüchtete Menschen befinden sich dort in einer nahezu rechtsfreien Zone. Sie können faktisch an keine rechtliche Beratung gelangen oder ihre Rechte durchsetzen, die bestenfalls auf dem Papier gelten. Dennoch preisen Politiker*innen noch immer den „gelungenen“ Türkei-Deal, was zeigt: Die mit der GEAS-Reform geplanten Masseninhaftierungen, die Verelendung der betroffenen Menschen und rechtsfreien Zonen sind nicht etwa „Schwachstellen“ oder „Fehler“.
All dies ist willentlich einkalkuliert, wenn nicht gar das Ziel. Wird es immer so weitergehen? Um das gewaltförmige staatliche Grenzregime durchzusetzen und aufrecht zu erhalten, muss unsere Gesellschaft, also letztlich wir, die Ausgrenzung, das Inhaftieren, Wegsperren, Ausschließen, Deportieren, Ignorieren und Hetzen aktiv betreiben und hinnehmen. Diese Akzeptanz von staatlicher Gewalt gegen Menschen muss immer wieder hergestellt werden. 2023 schrieben Volker Heins und Frank Wolff von der Konstruktion von Migration als existentieller kollektiver Bedrohung, durch die die Gewalt an den Außengrenzen legitim erscheinen soll.
Der reale oder erhoffte Ausbau der Festung Europa fördere bei den Menschen „einen Hang zu hochgradig destruktiven Abgrenzungen nicht nur gegen imaginierte Feinde, sondern letztendlich auch gegen die Zumutungen der Wirklichkeit selbst.“ Die nicht enden wollenden, Gewalt speienden Worte von Menschen wie Von der Leyen, Merz, Dobrindt, Scholz oder Spahn, Seehofer und Söder, sie werden durch ihre schlichte Masse schleichend normalisiert, wir schrecken oft kaum noch zusammen. Es macht sich überall zunehmend eine „Bürgerliche Kälte“ breit, so nennt Henrike Kohpeiß die affektive Methode, die es Menschen ermöglicht, gegenüber der gewalt samen Wirklichkeit distanziert und indifferent zu sein.
Als Grundrechtekomitee schreiben wir seit vielen Jahren gegen die Menschenrechtsverbrechen an, benennen die immer weitergehenden, entmenschlichenden Verschärfungen und heben zugleich die Autonomie der Migration und die Solidarität der vielen Menschen hervor, damit die staatliche Brutalität nicht unbeantwortet bleibt. Denn neben ihr existieren Menschlichkeit, Empathie, Entschlossenheit und Solidarität. Wenn wir uns gerade umschauen, dann sehen wir, was es außerdem braucht: Mut und Hoffnung. Beides müssen wir weiterhin ver suchen, uns zu erhalten.
■Die Redaktion