18. Nov. 2015
Demokratie / Nationalismus & Neue Rechte / Praxis & Aktion / Verfassung

Grundrechte gelten für alle!

Gegenwärtig lassen die Pegida-, Hogesa-, Kögida-Versammlungen leider nicht nur den Staat, sondern bedauerlicherweise auch viele Bürger und Bürgerinnen wieder nach Versammlungsverboten rufen. Der Abbau von Grund- und Menschenrechten aber ist das letzte, was im Kampf gegen Nationalismus, Rassismus und Antisemitismus Erfolg verspricht.  Vor allem das Bundesverfassungsgericht steht solchen Ansinnen meist noch im Wege, lässt aber massiv einschränkende Auflagen für Versammlungen zu.

So schrecklich diese islam- und ausländerfeindlichen Versammlungen auch sind, ihre Ideologie ist zu bekämpfen, ihren Versammlungen müssen die Bürger und Bürgerinnen entgegentreten – wie es fast überall auch geschieht. Auch diese Gegendemonstrationen sind grundrechtlich geschützt und dürfen nicht polizeilich eingeschränkt werden.

Sprachlos machen die vielen Straftaten gegenüber vermeintlichen Ausländern und Ausländerinnen, die Brandanschläge auf Flüchtlingsunterkünfte und die Gewalttaten gegen Menschen. Aufgabe des Staates ist eine Strafverfolgung, die nicht blind ist gegenüber fremdenfeindlicher Gesinnung. Unsere Aufgabe als Bürger und Bürgerinnen bleibt, den politischen Kampf für Menschenrechte um so vehementer fortzuführen.

Militarisierung, Erstarken des Nationalismus, Rassismus und Ablehnung alles Fremden sind zugleich Orientierungen, die zunehmend wieder offen geäußert werden, und das nicht nur am rechten Rand. Angesichts dieser Zustände, die sich in brennenden Flüchtlingsheimen manifestieren, muss man mit Lessing sagen: „Wer über gewisse Dinge den Verstand nicht verliert, der hat keinen zu verlieren.“

Elke Steven