01. Mai 2026 © picture alliance/ZUMAPRESS.com, Sachelle Babbar
Datenschutz / Demokratie / Gesundheit / Menschenrechte / Rechtsstaatlichkeit / Soziale Menschenrechte / Überwachung

In Gefahr: Menschen mit psychiatrischen Diagnosen im Visier der Sicherheitsbehörden

Menschen in psychischen Ausnahme zuständen weisen ein erhöhtes Risiko auf, physische Gewalt zu erfahren, wie etwa häusliche Gewalt oder durch Polizei und Einsatzkräfte. Sie sind außerdem der Gefahr von Zwangsanwendung in psychiatrischen Kliniken ausgesetzt. Somit sind sie potentiell von erheblichen Verletzungen der körperlichen und seelischen Unversehrtheit und einer Aberkennung der individuellen Autonomie betroffen.

Gerade vor diesem Hintergrund benötigt folgender Vorgang erhöhte Aufmerksamkeit und Gegenwehr: Politik und Sicherheitsbehörden stellen ausgerechnet Menschen mit psychiatrischen Diagnosen gerade unter Generalverdacht, indem sie pauschal zur Gefahr erklärt und „präventiv“ durchleuchtet und erfasst werden. Anlass sind Forderungen wie von CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann nach einem Register für „psychisch kranke Gefährder“, vorgeblich zur Verhinderung möglicher Gewalttaten – mit Verweis auf die Anschläge in Aschaffenburg oder Magdeburg.

Ganz konkret arbeiten Polizeibehörden in mehreren Bundesländern mit großem Aufwand daran, sämtliche Personen in den Polizeidatenbanken mit einem – schon als solches zu kritisierenden polizeilichen Eintrag und mit dem personengebundenen Hinweis „ Psychische und Verhaltensstörung“ (PSYV) zu überprüfen und einzuschätzen. Und unter dem vorgeblichen Ziel der „Früherkennung psychisch kranker Gewalttäter“ wollen Polizei- und Gesundheitsbehörden über die Lockerung von Datenschutzbestimmungen dar über hinaus an die Gesundheitsdaten von als psychisch krank diagnostizierten Personen gelangen. Konkret geht es um Informationen zum Gesundheitszustand bis hin zu Krankheitsbild, Behandlungsverlauf und -inhalten. Diese Daten werden polizeilich gespeichert und bilden damit ein Register für Sicherheitsbehörden. Pläne gehen in Konsequenz bis hin zur „präventiven“ Zwangsunterbringung und  -behandlung.

Dazu verschärfen mehrere Bundesländer zudem aktuell ihre Psychisch Kranken-Gesetze (PsychKG), darunter Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. In Bayern und Hessen gibt das PsychKG bereits vor, dass Kliniken die Polizei über die Entlassung von Patient*innen informieren müssen, waren diese wegen Fremdgefährdung untergebracht und werden bei Entlassung für potenziell weiterhin gefährlich erachtet. Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern prüfen derzeit ebenfalls mögliche Änderungen des PsychKG. Die Gesetze regeln als solche bereits landesweit Zwangsbehandlungen und die freiheitsentziehende Zwangsunterbringung von Menschen mit psychiatrischen Diagnosen „im Falle akuter Selbst- und Fremdgefährdung“. 

Anders als bei einer Haftstrafe, bei der die Zeit bis zur Entlassung durch das Urteil bekannt ist, steht bei der Zwangseinweisung in einer psychiatrischen Klinik zunächst nicht fest, wann ein Mensch wieder in Freiheit kommt. In Nordrhein-Westfalen läuft außer dem das Projekt „PeRiskoP“ („Person mit Risikopotenzial“) bei der Polizei. Es wertet Hinweise von Institutionen und aus der Bevölkerung über „auffälliges Verhalten“ aus und will insbesondere Personen erkennen, die bis lang nicht polizeilich in Erscheinung getreten sind – also den Kreis der Überwachten erweitern. Hessen überprüfte alle Personen mit dem polizeilich gespeicherten Merkmal PSYV. Ähnliches läuft in Sachsen Anhalt und in Rheinland-Pfalz. 

In Hamburg führt das Landeskriminalamt Risikobewertungen von Personen unter Einbindung psychologischer Fachkräftedurch. In Baden-Württemberg werden die Modelle aus Hessen und NRW für eine Übernahme erwogen, und auch in Berlin plant die Polizei, psychiatrisch diagnostizierte Menschen zu erfassen. Dabei hat nicht die Gewalt durch Menschen in psychischen Ausnahmezuständen zugenommen, sondern die Berichterstattung darüber. Die Ausübung physischer Gewalt monokausal auf eine vermutete oder diagnostizierte psychische Erkrankung zurückzuführen, ist wissenschaftlich nicht haltbar. Damit werden Vorurteile aktiv geschürt, nach denen Menschen in psychischen Ausnahme zuständen als unberechenbar und potentiell gefährlich gelten. 

Besonders bedrohlich wird die Vernetzung von Erkenntnissen zwischen Sicherheits-, Gesundheits-, und Waffenbehörden vor dem Hintergrund der aktuell diskutierten behördlichen Nutzung automatisierter Datenanalysen wie mit der Software „Palantir“. Wie gefährlich Sammlungen derartiger persönlicher Daten unter einem solchen sicherheitsbehördlichen Fokus in letzter Konsequenz sein können, zeigen die gesammelten Patientenakten von Menschen in psychiatrischen Einrichtungen während des Nationalsozialismus. Mit dem sicherheitspolitischen Fokus werden die Betroffenen außerdem nicht nur individuell für systemische Probleme verantwortlich gemacht. Zugleich wird damit die Verschiebung von Mitteln aus sozialen und gesundheitlichen Bereichen hin zu ein sperrenden Institutionen legitimiert.

Unterstützt das Grundrechtekomitee!

Interessiert an unserer Arbeit?

E-Mail-Newsletter abonnieren
Rundbrief bestellen

Folgen Sie uns auf Social Media!

X / Instagram / Bluesky

Das Grundrechtekomitee ist für seine radikaldemokratische Arbeit auf Ihre Spenden angewiesen.

Spenden Sie jetzt
Werden Sie Fördermitglied