02. März 2021
Corona / Gefangenenunterstützung / Gesundheit / Menschenrechte / Neoliberalismus/Kapitalismus / Soziale Menschenrechte / Strafrecht

Isolation hoch zehn. Der Umgang mit dem Virus im Knast

Die Corona-Pandemie macht auch vor Gefängnismauern nicht Halt. Im Gegenteil, Gefangene sind dem Virus besonders schutzlos ausgeliefert, denn sie sind in Gefängnissen häufig auf zu engem Raum untergebracht und ohne ausreichende Frischluftzufuhr. Beides begünstigt die Ausbreitung des Virus. Nicht selten müssen sich mehrere Gefangene eine Zelle teilen. Auch Küche, Sanitäranlagen und Aufenthaltsräume werden gemeinsam genutzt. Kontakteinschränkungen bzw. -vermeidungen sind in einer Institution wie dem Gefängnis in der Regel gar nicht umsetzbar. Dazu kommt, dass Gefangene aufgrund ihrer meist prekären Lebensumstände überproportional häufig an Vorerkrankungen leiden und damit stärker von Corona betroffen sind. Bundesweite Statistiken zu den Infektionszahlen hinter Gittern existieren nicht, denn Strafvollzug ist Ländersache. Nur aus wenigen Bundesländern liegen Zahlen über die Ansteckungsrate von Inhaftierten und Beschäftigten der Vollzugsanstalten vor, über die Schwere von Krankheitsverläufen wird nichts veröffentlicht.

MASSIVE KONTAKTEINSCHRÄNKUNGEN

Das Virus kommt über das Personal, Lieferant*innen, Besuche und Neuzugänge in die Gefängnisse. Besuche sind daher in allen Gefängnissen noch stärker eingeschränkt als sonst. Sind sie überhaupt zugelassen, dann mit Maske und Abstand, sowie nur mit Trennscheibe und einem absoluten Berührungsverbot sogar bei Begrüßung und Verabschiedung. Als Besuchsersatz werden teilweise Skype-Gespräche angeboten. Die müssen jedoch vorher beantragt werden und ersetzen ein persönliches Wiedersehen nicht. Anstelle von Besuchen wird in vielen Gefängnissen die erweiterte Möglichkeit von Telefonaten angeboten, doch gibt es vielerorts Beschwerden, sie seien zu selten möglich, um private Kontakte zu erhalten. Das Telefonangebot wird in den meisten Gefängnissen exklusiv über das Unternehmen „Telio“ abgewickelt. Sämtliche Kosten tragen dabei die Gefangenen, denn Anrufe erhalten kann man im Gefängnis nicht. Vier Cent pro Minute kostet über den Anbieter ein Ortsgespräch aus der Haft und bis zu 20 Cent pro Minute ein Anruf auf ein Mobiltelefon. Gefangene, die Menschen im Ausland anrufen, zahlen sogar bis zu 75 Cent pro Minute.

RESOZIALISIERUNG BLEIBTAUF DER STRECKE

Aufschluss und Hofgänge, also zeitweiser Kontakt mit Mitgefangenen, oder Freizeitaktivitäten wie Gruppensport werden seit der Pandemie oft ebenfalls nicht mehr angeboten. Auch sind in vielen Bundesländern sogenannte „vollzugsöffnende Maßnahmen“ wie Ausgang oder Hafturlaub ausgesetzt. Berufsausbildungen oder Arbeitsmaßnahmen, die ebenfalls der Resozialisierung dienen sollen, sind größtenteils gestrichen. Dies alles kann dazu führen, dass Gefangene 24 Stunden in ihrer Zelle bleiben müssen. Das „Vollzugsziel Resozialisierung“ und eine Vorbereitung auf ein Leben in Freiheit wird unter den Einschränkungen der Corona-Pandemie demzufolge noch weniger als im Normalbetrieb verfolgt. Der vom Gesetzgeber formulierte Sinn der Haft ist damit obsolet und Gefangene werden quasi doppelt bestraft.

FORDERUNG NACH HAFTVERMEIDUNG UND IMPFUNGEN

In der ersten Pandemiewelle ab Frühling 2020 hatten viele Bundesländer Kurzzeitstrafen und Ersatzfreiheitsstrafen für einige Monate ausgesetzt. Die Zahl der aufgrund von Ersatzfreiheitsstrafen Inhaftierten sank in diesem Zeitraum teilweise beträchtlich, von Februar bis Juni 2020 von 4.773 auf 1.956. Diejenigen, die davon profitierten und sich erst einmal nicht dem Virus in Haft aussetzen mussten, wurden nicht nach persönlicher Gefährdungslage ausgesucht, also nach Alter oder Gesundheitszustand, sondern nach Strafmaß und Delikt. Inzwischen wird Haftverschonung zur Reduzierung der Ansteckung mit dem Virus nicht mehr angewandt, obwohl die Ansteckungsgefahr seit Herbst im Vergleich zum Frühling 2020 sogar höher ist – auch im Knast.

Die Pandemie sollte aber im Gegenteil dazu genutzt werden, neue Pfade zu beschreiten und Kurzstrafen wie die Ersatzfreiheitsstrafe abzuschaffen. Das Personal der Justizvollzugsanstalten wird der geltenden Impfstrategie zufolge bevorzugt geimpft werden. Für Gefangene ist dies trotz der beschriebenen besonderen Gefährdung bislang nicht vorgesehen. Gemeinsam mit anderen Organisationen unterstützen wir daher aktuell die Forderung der Gefangenengewerkschaft für eine Priorisierung von Menschen in Gefangenschaft für Impfungen. Neben den normalen Knästen muss dies auch für die Forensische Psychiatrie, für Abschiebungshaft und Polizeigewahrsam gelten.