Am OLG Düsseldorf läuft seit Januar der Prozess gegen die sechs Antifaschist*innen Nele, Luca, Paula, Moritz, Clara und Emmi (siehe ak 723). Das Verfahren, das in einem Hochsicherheitsprozessgebäude stattfindet, ist Teil des sogenannten Budapest-Komplex. Die Angeklagten werden der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung, der gefährlichen Körperverletzung und des versuchten Mordes beschuldigt. Während der ersten 20 Prozesstage dominierten in Düsseldorf allerdings zwei andere Vorfälle: Im Januar 2023 hatten mehrere Personen in Erfurt zwei Neonazis niedergeschlagen und im April 2022 war dort eine Thor-Steinar-Filiale beschädigt und dabei eine Verkäuferin angegriffen worden. Emmi wird der Teilnahme an beiden Vorfällen beschuldigt.
Dabei kommen Videoaufzeichnungen von Überwachungskameras aus Erfurt und Budapest eine besondere Bedeutung zu, auf denen die aufgezeichneten Personen allerdings allesamt vermummt sind – ein Problem für LKA und Bundesanwaltschaft. Um ihre Argumentation zu stützen, beruft sich die Anklageschrift im Düsseldorfer Prozess deshalb wesentlich auf Ergebnisse des Sachverständigen Dirk Labudde. Er ist Professor für digitale Forensik an der Fachhochschule Mittweida in Sachsen und leitet dort die Forschungsgruppe FoSIL, der auch ein ehemaliger hochrangiger Mitarbeiter des LKA Thüringen angehört. Das "Forensic Science Investigation Lab" oder auch "Labudde Lab" widmet sich mithilfe von Forensik und Informatik neuen Wegen zur Aufklärung von Straftaten. Labudde ist seit 2014 für die Sächsische Polizei und Staatsanwaltschaft zu Diensten und das Ehepaar Labudde bietet mit ihrem Unternehmen FZ forensic.zone GmbH zudem seit 2022 Staats- und Rechtsanwaltschaften sowie Behörden der Strafverfolgung IT-forensische Sachverständigengutachten an.
Im Budapest-Komplex war Dirk Labudde vom LKA zur Identifizierung der Beschuldigten in Budapest und auch in Erfurt beauftragt worden. Er präsentierte Ergebnisse aus seinen Gutachten bereits 2025, im Prozess gegen Hanna vor dem OLG München, sowie in Dresden im laufenden »Antifa-Ost-Prozess 2« zum Angeklagten Johann G.
Der Forensiker entwickelt aktuell ein biometrisches Verfahren, mit dem Tatverdächtige auf Videos anhand ihrer Gestalt identifiziert werden sollen, wenn brauchbares Bild- und Videomaterial zum Abgleich zur Verfügung steht. Dazu wird ein lasergestütztes 3-D-Modell des Tatorts sowie ein digitales Skelett ("Rig") der verdächtigten Person erstellt. Die Verdächtigten müssen dafür persönlich digital vermessen werden.
Das Team um Labudde führte zu diesem Zweck in den verschiedenen JVAs Zwangsvermessungen durch. Wie zuvor bei Hanna, Johann und Maja wurde Emmi im April 2025 in der JVA Luckau-Duben durch Polizist*innen und Mitarbeiter*innen der Hochschule Mittweida vermessen - in Unterwäsche mit 17 auf den Körper geklebten Messpunkten. Derartige Eingriffe in die körperliche Unversehrtheit sehen die Gerichte, wie zuletzt das Gericht in Düsseldorf, nach §81 der StPO als verhältnismäßig an. Dort sind allerdings digital-forensische Eingriffe dieser Art gar nicht geregelt und auch eine richterliche Anordnung hatte es nicht gegeben. Die Verteidigung hatte vergeblich ein Beweiserhebungsverbot beantragt.
Im Zuge der Ermittlungen wurden durch Labuddes Team ganze "digitale Tatorte" von Ereignissen vor Ort in Budapest und Erfurt als Modelle erstellt. Das aus den digitalen Körpermaßen der beschuldigten Person erstellte digitale Skelett ("Rig") wird auf Fotos aus den Videoaufnahmen ("Frames") mit der tatverdächtigen Person gelegt und dort in die Körperhaltung ("Pose") eingepasst.
Maßgeblich sind drei Höhen: die Körperhöhe und die beider Schultern. Zeigt das Überwachungsvideo tatsächlich die tatverdächtige und vermessene Person, sollte es Labudde zufolge keine Differenzen zwischen Rig und der Person im Video geben. Passen beide nicht übereinander, weil das Rig zu groß und zu klein ist, ist die vermessene Person nicht die Gesuchte. So einfach in der Theorie. Labudde will das biometrische Verfahren zu einem neuen Standard machen. Das digitale Skelett sei so individuell und charakteristisch wie ein Fingerabdruck oder DNA, so sein Credo.
Für die Strafverfolgungsbehörden wäre das ein Traum. Akzeptieren Gerichte die Argumentation, könnte eine nur wenige Sekunden dauernde Sequenz einer Videoaufzeichnung ausreichen, um eine Person zu verurteilen. Umgekehrt profitiert Labudde von jeder Verurteilung. Auf diese Weise erhält die Methode gerichtliche Anerkennung.
Dirk Labudde war in Düsseldorf bereits an drei Prozesstagen geladen und erhielt dort Gelegenheit, ausführlich seine Erkenntnisse zu Erfurt zu präsentieren. Er wird in den kommenden Monaten ein weiteres Mal erwartet, dann zum Budapest-Komplex. Seine bisherigen Ausführungen werfen allerdings grundlegende Zweifel an der Wissenschaftlichkeit der Methode auf. Auf Nachfrage räumte Labudde vor Gericht selbst Schwächen seines Gutachtens ein. So ist die Auflösung der zugrundeliegenden Videos teils zu gering und die Pixelzahl unterschreitet das erforderliche Mindestmaß erheblich. Auch beruht die Zuordnung der Person anhand von zwei Frames, also zwei Videoausschnitten der Person, auf einer zu geringen Zahl. Labuddes Resümee, Emmi sei in Erfurt "äußerst wahrscheinlich am Tatort" gewesen, beruht auf willkürlich gesetzten Werten. Denn wie wahrscheinlich ist wahrscheinlich? Den Beurteilungen fehlt die statistische Grundlage, kritisiert die Verteidigung zurecht.
Auch der Grundannahme, das digitale Skelett sei höchst individuell, widerspricht zumindest, dass Emmi in einem Video laut Labudde sowohl die Person Nr. 2 als auch Person Nr. 6 sein kann. Auf zahlreiche skeptische Nachfragen von Gericht und Verteidigung wehrt Labudde stets ab, die Methode sei noch im Entwicklungsstadium und seine Ergebnisse seien Hinweise, keine Beweise.
Dennoch ist Labudde mit seinem Forschungsteam und seinem Unternehmen inzwischen zum Zulieferer von forensischen Gutachten für Ermittlungsbehörden geworden, gefördert vom BMBF und BMI. Neben sogenannter digitaler Tatortarbeit bieten sie Analysen von Kommunikations-, Bild- und Videodaten oder automatisiertes Erkennen von Hasskommentaren. Labudde ist gern gesehener Vortragsgast auf Polizeikongressen und Autor für die dort einschlägigen Publikationen, er arbeitet mit Polizeihochschulen, Kriminalämtern und Staatsanwaltschaften.
Im Unterhaltungssektor punktet Labudde in True-Crime-Podcasts und Lokalblättern über sensationelle Fälle, etwa über seinen Anteil an der Aufklärung des Diebstahls der 100 Kilo schweren Goldmünze aus dem Berliner Bode Museum. Das dortige Gericht konnte Labudde allerdings nicht von seiner Methode überzeugen. Jedenfalls berichtete Der Spiegel damals: “Die Verteidiger lachen, die Vorsitzende Richterin Dorothee Prüfer schaut mit jeder Stunde skeptischer und der Sachverständige weiß irgendwann nicht mehr, was er noch sagen soll.”
Ob Dirk Labuddes Methode sich als Standard in der Strafverfolgung durchsetzen wird, bleibt abzuwarten. Aber die Weiterentwicklung biometrischer Methoden und künstlicher Intelligenz für die Strafverfolgung boomt, sie verändert die Polizeiarbeit schon jetzt erheblich. An vergleichbaren Projekten zur Identifizierung von Menschen anhand von biometrischen Daten arbeiten weltweit verschiedenste Akteure. Grundrechtliche Fragen wie der Einsatz von Zwang, die informationelle Selbstbestimmung und Datenschutz werden von deutschen Gerichten pragmatisch zugunsten der Ermittlungsbehörden gelöst. Vor diesem Hintergrund sind Labuddes Auftritte im Budapest-Komplex äußerst ernst zu nehmen.
Der Artikel erschien zuerst in der Juni-Ausgabe der Monatszeitschrift Analyse & Kritik: ak 727 16. Juni 2026