14. Nov. 2016
Rente für Gefangene

Justizministerkonferenz soll Rente für Gefangene befürworten

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge, die Bundesarbeitsgemeinschaft Straffälligenhilfe und das Komitee für Grundrechte und Demokratie haben anlässlich der bevorstehenden Justizministerkonferenz am 17.11.2016 ein Thesenpapier (siehe Anhang bzw. http://bag-s.de/fileadmin/Thesenpapier_PK_Rente_fuer_Strafgefangene_161109-fin.pdf ) veröffentlicht, in dem sie die Einbeziehung der arbeitenden Gefangenen in die Rentenversicherung fordern.

Die Organisationen fordern vom Bundesgesetzgeber, das seit 1977 versprochene - für diese Einbeziehung nötige - Bundesgesetz endlich zu erlassen. An die bislang sich weigernden Länder wird appelliert, einem solchen Gesetz zuzustimmen. Die Justizministerkonferenz sollte jetzt ein Signal an den Bundesgesetzgeber senden, dass sie sich hinter diese Forderung stellt.

Die aufrufenden Vereine sehen in der Verweigerung der Einbeziehung eine Verletzung des Resozialisierungsgebotes des Strafvollzugsgesetzes sowie des Gleichheitsgrundsatzes und des Sozialstaatsgebotes des Grundgesetzes. Auch werde die Würde der arbeitenden Gefangenen in Frage gestellt, wenn deren Arbeit extrem niedrig entlohnt wird und obendrein keine Ansprüche aus den Sozialversicherungen begründet.

Die auf einer Pressekonferenz am 9.11.16 in Berlin vorgestellten Begründungspapiere der verschiedenen Verbände finden sich auf

http://bag-s.de/nc/aktuelles/aktuelles0/article/pressekonferenz-rentenversicherung-fuer-inhaftierte/

Martin Singe, Koordinator der AG Strafvollzug im Grundrechtekomitee