04. Feb 2021© dpa
Versammlungsrecht / Demokratie / Polizei

»Kaum möglich, noch autoritärer zu formulieren«. Gespräch mit Michèle Winkler zum geplanten NRW-Versammlungsgesetz

Versammlungsfreiheit in Gefahr. NRW-Versammlungsgesetz richtet sich gegen das Grundrecht der Versammlungsfreiheit. Gespräch mit Michèle Winkler

 

Nachdem die nordrhein-westfälische Landesregierung aus CDU und FDP bereits 2018 das Polizeigesetz verschärft hatte, hat der Landtag in der vergangenen Woche über den Entwurf für ein eigenes Versammlungsgesetz für Nordrhein-Westfalen beraten. Wie bewerten Sie den Gesetzentwurf?

Dieses Gesetz soll das Versammlungsgesetz des Bundes ablösen, das bisher in NRW Anwendung findet. Es wäre kaum möglich gewesen, den Entwurf noch autoritärer und repressiver zu formulieren. Er ist aus einer polizeilichen, nicht aus einer freiheitlichen Logik heraus entstanden. Versammlungen werden als Störungen begriffen, nicht als wichtiges Mittel eines lebendigen, öffentlichen Meinungsaustauschs, das es zu schützen und zu unterstützen gilt.

Aber Landesinnenminister Herbert Reul hat doch betont, dass dieses Gesetz ein Beitrag im Kampf gegen rechts sei. Ist das nicht in Ihrem Sinne?

Das ist ein vorgeschobenes Argument, das die Gemüter beruhigen soll. In der Realität gibt es nur einen einzigen Satz im Gesetz, der in dieser Hinsicht über die aktuellen Regelungen hinausgeht. Bisher waren nur Versammlungen an Orten erschwert, die an die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft erinnerten, nun sollen auch Gedenktage unter diesen besonderen Schutz gestellt werden können. Das ist kein ernstzunehmender Beitrag im »Kampf gegen rechts«. Im Gegenteil, eines der wichtigsten Mittel gegen rechte Raumnahme, die Ermöglichung von Gegenprotesten in Hör- und Sichtweise, wird durch ein sehr weitgehendes »Störungsverbot« kriminalisiert und damit nahezu verunmöglicht. Bereits Vorbereitungshandlungen, die auf die Störung von Versammlungen ausgelegt sein könnten, werden unter Strafe gestellt – damit sind ausdrücklich Blockadetrainings gemeint. Dieses weit über die geltende Rechtsprechung hinausgehende Störungsverbot steht übrigens im Gegensatz zum Berliner Entwurf der »rot-rot-grünen« Regierung, die ausdrücklich die Gewährleistung von Gegenprotesten als Ziel ins Gesetz geschrieben hat.

Im Rahmen eines im Gesetzentwurf verankerten »Militanzverbotes« will Reul dafür sorgen, dass Demonstrationen nicht »einschüchternd« wirken und keine »Gewaltbereitschaft« ausstrahlen dürfen. Gegen wen richtet sich das und wie soll das überprüft bzw. rechtssicher umgesetzt werden?

In diesem Paragraphen wird zum großen Teil Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zitiert, das eingrenzen wollte, wann Demonstrationen durch ihr Erscheinungsbild als unfriedlich einzustufen sind. Es bleibt abzuwarten, wie dieses künftig von der Polizei genutzt werden wird, um unliebsame Demonstrationen zu beschränken oder aufzulösen. Die Sorge, dass damit antifaschistische Demonstrationen, insbesondere auch in Form schwarzer Blöcke, und Proteste für Klimagerechtigkeit in weißen Maleranzügen gezielt verhindert werden sollen, ist aber sicherlich nicht unberechtigt.

Im besagten Gesetzentwurf ist auch der Ausbau von Videoüberwachung von Demonstrationen festgeschrieben. Anmelder und Ordner von Protestaktionen sollen verstärkt überprüft werden, und die Polizei soll die Möglichkeit bekommen, Kontrollstellen an Versammlungsorten aufzubauen, um Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu identifizieren und zu durchsuchen. Wird das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit damit nicht ad absurdum geführt?

So ist es. Die Versammlungsfreiheit lebt davon, dass Menschen sich unbehelligt, unüberwacht und frei von Konformitätsdruck zusammenfinden können, um ihre Meinung auf die Straße zu tragen. All die oben genannten Maßnahmen machen genau diesen Grundsatz zunichte und schränken damit dieses so wichtige Freiheitsrecht so weit ein, dass es seiner demokratischen Funktion nicht mehr gerecht werden kann.

Also sehen Sie die Gefahr, dass die Gesetzesverschärfungen Menschen davon abhalten, ihr Demonstrationsrecht wahrzunehmen?

Natürlich! Und es wird auch Menschen davon abhalten, sich als Anmelderinnen zur Verfügung zu stellen. Die Versammlungsfreiheit ist in dieser durch starke Repräsentationsmechanismen geprägten bundesdeutschen Demokratie eine der wenigen und damit wichtigsten Möglichkeiten des kollektiven und selbstgewählten Ausdrucks von Meinungen, von Dissens. Dieses Grundrecht so weit zurechtzustutzen und in polizeilich geordnete und überwachte Bahnen zu lenken beschädigt ein demokratisches und streitbares Gemeinwesen tiefgreifend. Der Konformitätsdruck wird enorm hoch.

Die FDP, die mit in der Landesregierung sitzt, gab sich einmal als Partei, die die Grund- und Freiheitsrechte verteidigt. Ist von dieser Positionierung noch etwas übrig?

Nein.

Sehen Sie Möglichkeiten, diese schweren Grundrechtseinschnitte zu verhindern?

Es gilt, dieses autoritäre Vorhaben auf der Straße, medial und in den sozialen Netzwerken mit aller Vehemenz zurückzuweisen. Dafür braucht es Proteste breiter Bündnisse, die das nicht als reines NRW-Problem wahrnehmen. Dass Ministerpräsident Armin Laschet, CDU, und sein demokratieresistenter Innenminister sich trauen, mitten in einer Pandemie eines der wichtigsten Grundrechte zu beschneiden, muss sie teuer zu stehen kommen.

Das Interview führte Markus Bernhardt für die Junge Welt in der Ausgabe vom 3. Februar