29. Sept. 2026 © Forensis, The Killing of Ibrahima Barry, Min 7.25
(Anti-)Rassismus / Abolitionismus / Menschenrechte / Polizeigewalt / Prozessbeobachtung / Rechtsstaatlichkeit / Strafrecht

Landgericht Duisburg verweigert die Aufklärung über den Tod von Ibrahima Barry - die Staatsanwaltschaft bereitet Freibrief für die Polizei

Das Landgericht Duisburg schloss am 25. September im Prozess gegen neun Polizeibeamt*innen seine Beweisaufnahme ab. Es folgten die Plädoyers der Oberstaatsanwältin Ermisch, von neun der 18 Verteidiger*innen der angeklagten Polizist*innen und von der Nebenklagevertreterin Andrea Groß-Bölting. Am Mittwoch, den 30. September werden die übrigen Plädoyers der Verteidigung und der Nebenklage gehalten, auch das Urteil wird für den kommenden Prozesstag erwartet.

Die neun Polizist*innen sind vom LG Duisburg der Körperverletzung im Amt von Ibrahima Barry angeklagt. In der Hauptverhandlung ergaben sich schwerwiegende Hinweise darauf, dass der Polizeieinsatz am 6. Januar 2024 in der Flüchtlingsunterkunft Mülheim/Ruhr unrechtmäßig verlief und ursächlich für den Tod des 23-jährigen Mannes aus Guinea war. Wesentlich dafür sind Videos zweier Bodycams der Polizei.

Das Landgericht Duisburg verweigert allerdings die sachgerechte Aufklärung, indem es die Einführung der Videoaufarbeitung der zwei Bodycams durch die Rechercheagentur Forensis in die Hauptverhandlung ablehnt. Auch die Einschätzung des renommierten US-amerikanischen Forensikers Dr. Michael Freeman, der in diesem Polizeieinsatz eindeutig ein Tötungsdelikt sieht, lässt das Gericht nicht zu.

Die vollständigen Videos der Bodycams zeigen eine andere Ausgangslage als in der Anklage beschrieben: Ibrahima Barry sitzt bei Eintreffen der Polizei ruhig in seinem Zimmer. Erst die Polizei eskaliert die Situation, indem sie ohne Ankündigung die Elektroschockpistole (Taser) gegen ihn einsetzt. Später wird er mit dem Taser auf den Kopf geschlagen, erneut getasert, in Bauchlage gebracht, Arme und Beine gefesselt und über dem Rücken zusammengebunden. Über den Kopf wird eine „Spuckhaube“ gezogen. Ein Polizist*in kniet minutenlang auf dem Rücken des in "Hog-Tie-Fesselung" verschnürten Ibrahima Barry, sie nimmt ihm die Luft zum Atmen und hört erst nach zweimaliger Aufforderung durch einen Kollegen damit auf. Ein weiterer Beamter übt Druck auf die rückwärtig hochgebundenen Füße aus. Auch Ibrahima Barrys Kopf wird zeitweise nach unten gedrückt. Nach 14 Minuten in dieser Position verliert Ibrahima Barry das Bewusstsein, seine Reanimation durch Sanitäter*innen im Krankenwagen bleibt erfolglos.

Beweisanträge, nach denen diese Art der Fesselung bereits nach kurzer Zeit bekanntermaßen einen lagebedingten Erstickungstod hervorrufen kann, werden im Landgericht Duisburg nicht zugelassen. Die Beweisanträge der Nebenklage lehnt die 6. Strafkammer um Vorsitzende Richterin Frick mit nichtigen Begründungen ab: Die Anträge seien nach StPO entweder keine echten Beweisanträge oder zur Aufklärung nicht erforderlich. 

Staatsanwaltschaft und Verteidigung leugnen dann in ihren Plädoyers den kausalen Zusammenhang zwischen Ibrahima Barry’s Tod und dem brutalen Polizeieinsatz – dies sei "politische Ideologie". Den Hinweis der Nebenklage von strukturellem Rassismus innerhalb der Polizei weisen sie als infame Beleidigung zurück.

Die Staatsanwaltschaft sah in ihrem Plädoyer am 25. September keinerlei Anhaltspunkte für eine Verurteilung. Ihre unverfrorene Einschätzung, das Vorgehen der neun Polizist*innen am 6. Januar 2024 sei das "mildeste Mittel" gewesen, ist Beleg für die fehlende Distanz zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft. Es zeigt überdies auf erschreckende Weise die Missachtung der Würde, des Rechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit des Verstorbenen.

"Nach den im Gericht gehörten Fakten und der Sichtung der 3-D animierten Videos der Bodycams durch Forensis teilen wir die Einschätzung von Michael Freeman, dass der Polizeieinsatz den Tod von Ibrahima Barry verursachte. Doch das Gericht will weder die sichtbaren Belege, noch den Stand der Forschung zum lagebedingten Erstickungstod zur Kenntnis nehmen. Am Mittwoch folgt der letzte Akt: Falls es Freisprüche für die neun Polizeibeamt*innen gibt, wäre dies angesichts der Beweislage ein Skandal. Damit würde der Polizei ein Freifahrtschein zum Töten ausgestellt", sagt Britta Rabe, politische Referentin beim Komitee für Grundrechte und Demokratie.

Unterstützt das Grundrechtekomitee!

Interessiert an unserer Arbeit?

E-Mail-Newsletter abonnieren
Rundbrief bestellen

Folgen Sie uns auf Social Media!

X / Instagram / Bluesky

Das Grundrechtekomitee ist für seine radikaldemokratische Arbeit auf Ihre Spenden angewiesen.

Spenden Sie jetzt
Werden Sie Fördermitglied