08. Mai 2023 © picture alliance/dpa | Boris Roessler
Polizeigewalt / Versammlungsrecht

Meldungen zur Versammlungsfreiheit

Das Jahr 2023 begann mit großem Einsatz für die Versammlungsfreiheit: Am 4. Januar wurde Verfassungsbeschwerde gegen das Versammlungsgesetz in NRW erhoben.

VERFASSUNGSBESCHWERDE GEGEN DAS VERSAMMLUNGSGESETZ VON NRW

Das Jahr 2023 begann mit großem Einsatz für die Versammlungsfreiheit: Am 4. Januar wurde Verfassungsbeschwerde gegen das Versammlungsgesetz in NRW erhoben. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) koordinierte die Beschwerde in Zusammenarbeit mit dem Bündnis „Versammlungsgesetz NRW stoppen!“. Unsere politische Referentin Michèle Winkler ist eine der insgesamt acht Beschwerdeführenden, allesamt Mitglieder verschiedener zivilgesellschaftlicher Organisationen aus NRW.

Die vor dem Verfassungsgerichtshof von Nordrhein-Westfalen eingereichte Beschwerde greift vor allem neue Straftatbestände, erweiterte Überwachungsbefugnisse und das präzedenzlose Totalverbot von Versammlungen auf Autobahnen an. In der Kombination schrecken diese bereits für sich verfassungswidrigen Regelungen Menschen davon ab, ihr Grundrecht auf Versammlungsfreiheit auszuüben. Die Beschwerdeführenden wollen erreichen, dass das Gericht die angegriffenen Vorschriften für nichtig erklärt.

SCHWARZ-GRÜNE KATASTROPHE IN HESSEN

Der hessische Landtag hat am 21. März 2023 mit schwarz-grüner Mehrheit einen Entwurf für ein hessisches „Versammlungsfreiheitsgesetz“ beschlossen. Der Name ist jedoch irreführend, da nicht viel „Freiheit“ für Demonstrierende in dem Gesetzestext zu finden ist. Der Entwurf wird den Anforderungen an ein freiheitliches und modernes Versammlungsgesetz nicht gerecht und schränkt die Versammlungsfreiheit in Hessen empfindlich ein.

Die Linkspartei in Hessen hat eine Klage vor dem hessischen Staatsgerichtshof angekündigt. Wir haben eine umfangreiche Stellungnahme zum Entwurf abgegeben und veröffentlicht. Zudem trugen wir die Kritik am Gesetzentwurf am 6. Februar bei einer Expert*innenanhörung im Innenausschuss des Wiesbadener Landtags vor. Leider erfolglos.

Das am 21. März 2023 mit schwarz-grüner Mehrheit schnell beschlossene Gesetz gibt der Polizei weitgehenden Eingriffsspielraum in Versammlungen und umfassende Überwachungsmöglichkeiten, wie die Möglichkeit zur Speicherung von Übersichtsaufnahmen, der namentlichen Erfassung von Ordner*innen oder der Einrichtung von Kontrollstellen beim Zugang zu Versammlungen.

Vom Grundrecht auf staatsfreie und anonyme Ausübung der Versammlungsfreiheit bleibt nicht mehr viel übrig. Zudem wurde ein sehr weitgehender Straftaten- und Ordnungswidrigkeitenkatalog zur Sanktionierung von Teilnehmenden und Veranstalter* innen geschaffen. Wie leider seit einigen Jahren üblich, hat die ehemalige Bürgerrechtspartei der Grünen ein durch und durch von „Gefahrenabwehr“ geprägtes, autoritäres Gesetz mitgetragen.

Als wäre dieser Verrat an den eigenen Inhalten nicht genug, wurde das Gesetz mithilfe von Fehlinformationen und Relativierungen gegenüber öffentlicher Kritik abgeschirmt und schöngeredet. Falls ihr Veranstaltungen zu Versammlungsgesetzen und Versammlungsfreiheit plant, ladet uns gerne als Referent*innen oder Diskussionspartner*innen ein.