01. Okt. 2026 © Grundrechtekomitee
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Nach Tod eines Geflüch­teten: Frei­spruch für angeklagte Polizisten

Ibrahima Barry starb nach einem Polizeieinsatz. Nun wurden die beteiligten Beamt*innen vom Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung freigesprochen.

»Justice for Ibrahima!« hallt es wütend durch das Gebäude des Duisburger Landgerichts, nachdem am 30. September das Urteil gefallen ist. Der Solikreis und weitere Unterstützer*innen der Eltern und der Schwester von Ibrahima Barry machen ihrer Enttäuschung Luft. Alle neun der gemeinschaftlichen gefährlichen Körperverletzung im Amt angeklagten Beamt*innen wurden freigesprochen. Das Gericht sah kein strafbares Verhalten der fünf Beamten und vier Beamtinnen bei einem für den jungen Mann aus Guinea tödlichen Polizeieinsatz im Januar 2024.

Sie hatten den 23-Jährigen in einer Flüchtlingsunterkunft in Mülheim-Saarn getasert und anschließend über einen längeren Zeitraum in Bauchlage fixiert. Kurz darauf verstarb Ibrahima. In der Begründung für die Freisprüche folgt das Gericht in allen Punkten der Staatsanwaltschaft. Sie hatte die Beamt*innen ursprünglich wegen gefährlicher Körperverletzung durch »übermäßige Fesselung« angeklagt. Die Beschuldigten äußerten sich bis zum Schluss des Prozesses nicht. Neben den Aussagen von Zeug*innen und drei Sachverständigen waren Videos von zwei Bodycams der Polizei zentral.

Die Polizist*innen waren am Abend des 6. Januar 2024 gerufen worden, weil Ibrahima Barry sich in der Flüchtlingsunterkunft aggressiv verhielt und schrie. Er befand sich in einer psychischen Ausnahmesituation wie schon mehrfach zuvor. Das Video der ersten Bodycam setzt ein, als die ersten drei Beamt*innen eintreffen und Ibrahimas Zimmer stürmen. Sie trafen den 23-Jährigen jedoch ruhig auf dem Boden sitzend an. Trotz der statischen Situation verlieren sie keine Zeit mit Worten: Sie schreien »Auf den Boden!« und richten den Elektroschocker auf ihn.

Das eskalative Verhalten erklärte die Vorsitzende Richterin in ihrer Urteilsbegründung mit den Erfahrungen der Beamt*innen bei früheren Einsätzen, bei denen sie wegen Ibrahima Barry gerufen worden waren.

Als Ibrahima dem Befehl der Polizei nicht folgt, beschießt ihn einer mit dem Taser und will ihn fesseln. Der junge Mann kann aus dem Zimmer fliehen, doch er kommt nicht weit. Vor dem Haus wird er eingeholt, mit dem Taser erst auf den Kopf geschlagen und dann beschossen. Er schreit um Hilfe, die Polizei herrscht ihn an. Damit endet das erste Video.

Als die übrigen Polizeibeamt*innen eintreffen, setzt die Aufnahme der zweiten Bodycam ein. Ibrahima Barry liegt inzwischen gefesselt in Bauchlage auf dem Boden, die Polizist*innen stehen um ihn herum. Wegen der schlechten Lichtverhältnisse ist nicht viel zu erkennen.

Richterin Frick führte in ihrer Urteilsbegründung aus, dass aus dem Video der zweiten Bodycam nicht klar geworden sei, wer was getan habe. Auch sei die Situation aufgrund des bewegten Kamerabildes immer wieder unterbrochen. In der Hauptverhandlung hatte man die Videos als zentrale Beweismittel zwar in Augenschein genommen, allerdings einer Bearbeitungsweise aus dem letzten Jahrhundert ausgesetzt: Eine Sachbearbeiterin des Landeskriminalamts hatte den Mediaplayer genutzt. Zu ihrer Entschuldigung ist zu sagen, dass sie nie zuvor ein Video bearbeitet hatte.

Eine Aufhellung und 3-D-Modellierung der Videos hätte Aufschluss über die Positionen und Verantwortlichkeiten der einzelnen angeklagten Polizist*innen gebracht. Die Nebenklage hatte die Rechercheagentur Forensis beauftragt und deren Arbeit in die Verhandlung einführen wollen.

Dort hätte man gesehen, dass Ibrahima Barry in »Hogtie« gefesselt war – der Begriff bezeichnet eigentlich die Fixierung eines Nutztiers und bedeutet, dass einem betroffenen Menschen in Bauchlage Hände und Füße gefesselt und zusätzlich über den Rücken zusammengebunden werden. Außerdem wäre sichtbar geworden, dass minutenlang Druck auf seine angewinkelten Füße ausgeübt wurde. Eine Polizistin kniete außerdem minutenlang auf dem Rücken des 23-Jährigen, ein Kollege beschwert dort mit dem Fuß. Auch wird Ibrahima Barrys Kopf, über den ihm eine Spuckhaube gezogen worden war, nach unten gehalten.

Das Gericht lehnte die Arbeit von Forensis als Beweismittel für die Hauptverhandlung ab. Damit waren dort auch keine sekundengenauen Angaben zu den Einwirkungen der einzelnen Angeklagten auf Barry verfügbar. Weder Staatsanwaltschaft noch Verteidigung noch Gericht haben deshalb überhaupt Stellung zu dem Knie auf dem Rücken Barrys und anderen Aktionen der Beamt*innen genommen.

Zugleich diskreditierten Staatsanwaltschaft und Verteidigung in ihren Plädoyers das Video als politische Ideologie. Dessen Titel »The Killing of Ibrahima Barry« sei bereits parteiisch. Die Nebenklage sieht in dem Video von Forensis hingegen die Dokumentation einer 16-minütigen rechtswidrigen Polizeiaktion. Dabei werde auch in Deutschland in der Polizeiausbildung gelehrt, dass diese Art der Fesselung schon nach wenigen Minuten zum »lagebedingten Erstickungstod« führen kann.

Das Gericht räumt in seinem Urteil zwar ein, dass die angewendete Fesselungsmethode nicht der polizeilichen Ausbildung entspreche. Das Gelehrte sei aber das »Idealbild«. Die Praxis könne davon abweichen, »abhängig von der Lage«. Damit wäre es zulässig, dass ein Mensch nach einem massiven Polizeieinsatz mit Taser und über 13 Minuten hinweg in folterähnlicher Fesselung fixiert stirbt.

Weil Barry zuvor Kokain konsumiert hatte und an einer Lungenvorerkrankung litt, werden die Beamt*innen nicht gerichtlich zur Verantwortung gezogen, obwohl auch das Gericht anerkannt hatte, dass ihr Einsatz »mitursächlich« für den Tod Barrys war. Laut Staatsanwaltschaft starb er an einer Kombination aus Herzinfarkt und »lagebedingtem Erstickungstod«. Die Vorsitzende Richterin folgte der Darstellung der Anklagebehörde, der zufolge die Beamt*innen aufgrund des aggressiven Verhaltens Barrys in Notwehr handelten.

Der Prozess ist nach Verfahren gegen Beamt*innen in Dortmund und Mannheim der dritte, bei dem angeklagte Polizist*innen nach tödlichen Einsätzen freigesprochen wurden. Nebenklageanwältin Anna Busl bewertet das Urteil als einen »Freibrief« für Polizist*innen, die den Tod von Menschen »billigend in Kauf nehmen«. Anwältin Andrea Groß-Bölting, die die Familie Barry vertritt, kündigte an, Revision vor dem Bundesgerichtshof einzulegen.

Die Essener Polizei, bei der die neun Beamten beschäftigt sind, beklagte ausgerechnet nach den Freisprüchen, die Kolleg*innen seien bereits »vor Abschluss des Verfahrens vorverurteilt, öffentlich als Rassisten diffamiert und für den Tod des Mannes verantwortlich gemacht worden«.

Die Eltern und die Schwester von Ibrahima Barry, die den Prozess im Gerichtssaal verfolgt hatten, zeigten sich enttäuscht von dem Urteil.

Der Artikel erschien am 1. Oktober in der Tageszeitung Neues Deutschland.

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