Nachträgliche Sicherungsverwahrung

Mit einer Erklärung zur nachträglichen Sicherungsverwahrung hat das Komitee für Grundrechte und Demokratie - angesichts der bevorstehenden Bundesratsdebatte zu dem vorliegenden Gesetzentwurf am 9. Juli 2004 - kritisch Stellung bezogen. Das Grundrechte-Komitee verurteilt die Einführung der nachträglichen Sicherungsverwahrung auf das Schärfste. Der Gesetzgeber habe nach den grund- und menschenrechtlich unzureichend argumentierenden Bundesverfassungsgerichtsentscheidungen von März 2004 in aller Eile ein Gesetz zusammengezimmert, um die Übergangsfrist der Geltung einiger Landesgesetze zur nachträglichen Unterbringung von Strafgefangenen wahren zu können.

Obwohl in der von der Öffentlichkeit wenig beachteten Sachverständigenanhörung des Rechtsausschusses am 5. Mai 2004 massive Gründe gegen die Einführung der nachträglichen Sicherungsverwahrung vorgetragen wurden, halte die Regierung unbeirrt an ihrem Gesetzentwurf fest, der am 18. Juni bereits den Bundestag passierte. Das Grundrechte-Komitee sieht mit dem neuen Strafgesetzbuchparagraphen fundamentale Rechtsgrundsätze einschneidend verletzt. Eine langjährige Inhaftierung eines vormaligen Strafgefangenen nur aufgrund einer sich aus der Haftzeit ergebenden notwendigerweise unzuverlässigen Prognose widerspreche den Grundsätzen des Strafrechts prinzipiell. Praktisch handele es sich hierbei um eine grundrechtswidrige Mehrfachbestrafung.

Der Verfasser der Stellungnahme, Professor Wolf-Dieter Narr von der FU Berlin, ist Gründungsmitglied des Komitees für Grundrechte und Demokratie und war dessen langjähriger Geschäftsführender Vorstand. Die Stellungnahme ist als PDF untenstehend downloadbar beigefügt und kann zitiert werden. Eine ausführlichere Stellungnahme mit einer intensiven Auseinandersetzung zu den Verfassungsgerichtsentscheidungen zur nachträglichen Sicherungsverwahrung folgt Ende Juli 2004.

Köln, Berlin, den 6. Juli 2004 gez. Wolf-Dieter Narr; Martin Singe