15. Sept. 2008
Datenschutz

Nein zum Umbau des Gesundheitssystems zu einem Kontrollsystem!

Seit dem 1.1.2004 sind die rechtlichen Voraussetzungen zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) geschaffen. Zu Beginn des Jahres 2009 soll mit dem roll-out von elektronischer Gesundheitskarte und Heilberufsausweisen zumindest symbolisch begonnen werden. Allen technischen Problemen und allen Protesten zum Trotz. Die eGK ist ein wichtiger Baustein in der Neuordnung des Gesundheitssystems.

Der Umgang mit unseren Krankheiten soll gänzlich markwirtschaftlichen Gesetzen unterworfen werden. Für seine Gesundheit soll jeder selbst haftbar werden. Eine zentrale Erfassung würde es der Gesundheitsbürokratie ermöglichen, das Verhalten der Ärzte und ihrer Patienten umfassend zu kontrollieren. Zugleich würde das Wissen um diese Kontrolle die Betroffenen veranlassen, sich den Erwartungen dieser Bürokratie entsprechend zu verhalten.

Bisher haben inhaltliche Auseinandersetzungen und technische Probleme die Einführung verzögert. Die 10.000er Tests, die nur die technischen Umsetzungsmöglichkeiten erproben sollten, waren vor allem von Problemen begleitet. Die meisten Funktionen konnten noch nicht erprobt werden. Die 100.000er Tests sollen nun voraussichtlich ganz unter den Tisch fallen. Die inhaltlichen Begründungen für die eGK, die Behauptungen, Patientenrechte und Patientensouveränität würden erheblich wachsen, wurden nie geprüft.

Viele Fragen, z.B. wie die tief in die Selbstbestimmung eingreifenden Datensammlungen gehandhabt werden sollen, sind noch immer offen und sollen erst im Prozessverlauf spezifiziert werden. Der Ärztetag hat sich noch im Mai 2008 mehrheitlich gegen die eGK in ihrer geplanten Form ausgesprochen. Vielfach sind Unterschriften gegen die eGK gesammelt und dem Bundesministerium für Gesundheit übergeben worden. Das Bundesgesundheitsministerium und die gematik, die von den 15 Spitzenorganisationen des deutschen Gesundheitswesens eigens gegründete Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte, betreiben die Sache jedoch unbeeindruckt weiter.

Schöne neue Datenwelt

Unser Protest richtet sich gegen diesen Einstieg in die "schöne neue Welt" der zentralen Datenspeicherung mittels eGK. Zunächst wird mit dieser Karte, ausgestattet mit Foto und lebenslang geltender Versichertennummer, nicht viel mehr anzufangen sein als mit der bisherigen Versichertenkarte. Allerdings wird schon bei jedem Arztbesuch ein Abgleich der Daten bei der Krankenkasse erfolgen. Schritt für Schritt sollen die Nutzungsmöglichkeiten der Karte ausgeweitet werden. Die Rezeptdaten werden mit Hilfe der Karte elektronisch übermittelt und möglicherweise personenbezogen gespeichert werden. Die Patienten werden anhand dieser Daten in Risikoklassen aufgeteilt. Damit sind die Voraussetzungen für den Ausgleich des Risikos zwischen den Kassen geschaffen. Die individuellen Gesundheitsdaten der Versicherten – Notfalldaten, Arzneimitteldokumentation, Patientenakte – sollen im nächsten Schritt auf verteilten Servern gespeichert werden.

Mittels der Berechtigungskarten von Patienten und Heilberuflern werden sie somit zentral zugänglich. Noch ist die zentrale Speicherung der individuellen Gesundheitsdaten freiwillig. Was aber geschieht, wenn erst eine Menge Daten gespeichert sind, die für viele andere Zwecke gebraucht werden können? Erst die restlose Erfassung der PatientInnen ermöglicht den ebenso ökomomisch-profitablen wie manipulativen Nutzen der Karten. Arbeitgeber und Versicherungen könnten ebenso ein Interesse an diesen Daten haben wie die Strafverfolgungsbehörden. Angesichts der jüngsten Datenschutzskandale kann es auch kein "Vertrauen" in Dienstleister der Informationstechnologie geben.

Meine Daten gehören mir!

Wie sollen Patienten "autonom" darüber entscheiden, was wann für wen zugänglich gespeichert wird, wenn sie die Bedeutung der Daten nicht übersehen können? Die medizinischen Daten von Patienten sind vom Arztgeheimnis geschützt – sie gehören deshalb in die Arztpraxen. Sie haben auf zentral zugänglichen Rechnern nichts zu suchen. Die elektronisch geförderte Kommunikation zwischen an der Behandlung beteiligten Ärzten ist nicht auf die zentrale Speicherung angewiesen. Auch die Rezeptdaten können elektronisch übermittelt werden, ohne dass eine personenbezogene Arzneimitteldokumentation entsteht, die missbraucht werden kann.

Keine Fotos für solche Zwecke!

Zur Ausstellung der neuen eGK brauchen die Krankenversicherungen Fotos ihrer Mitglieder. Dieser neue Ausweis ist die Voraus-setzung zum Aufbau eines Datennetzes, in dem in Zukunft die Gesundheitsdaten der Patienten und Patientinnen gespeichert sind. Die Karte ist – gemeinsam mit der Karte der Heilberufler – die Eintrittskarte in diese "schöne neue Datenwelt". Um gegen diese Instrumentalisierung höchst sensibler Daten zu protestieren, rufen wir die Bürger und Bürgerinnen auf, ihre Fotos nicht den Krankenkassen zur Verfügung zu stellen. Damit die notwendigen Ausweise nicht ausgestellt, deren Erstellung in jedem Fall verzögert und behindert wird. Senden Sie Ihrer Krankenkasse kein Passfoto! Informieren Sie Ihre Kasse, dass Sie am Aufbau eines solchen Netzes nicht mitwirken wollen und die alte Versichertenkarte weiterhin nutzen wollen. Ihre alte Versichertenkarte berechtigt Sie, ärztliche Leistungen in Anspruch zu nehmen und kann auch von den neuen Geräten eingelesen werden.

Erste Erfolge?

Nun soll auch erprobt werden, ob sich USB-Sticks statt den zentral zugänglichen Servern zur Datenspeicherung eignen. Dieses Zugeständnis kann auch als ein geschickter Schachzug gelesen werden. Die Daten sollen auch dann mit den neuen elektronischen Karten verschlüsselt werden. Deren "Erprobung" kann also unbeeindruckt weitergeführt werden.

Dialog mit der Krankenkasse

Ihre Krankenkasse wird Sie zunächst mehrmals ermahnen, Ihr Foto abzugeben. Treten Sie dann in einen Dialog mit Ihrer Kranken-kasse und begründen Sie, warum Sie nicht an der neuen Technologie mitwirken wollen. Sollte versucht werden, die Abgabe Ihres Fotos mit justiziellem Druck zu erzwingen, können Sie sich immer noch entscheiden, ob Sie nachgeben, in den Rechtsstreit eintreten oder zivilen Ungehorsam leisten wollen. Im Sozialgesetzbuch I ist in § 60 Abs. 1, Satz 1 Nr. 3 lediglich formuliert, dass wer "Sozial-leistungen beantragt oder erhält" "Beweismittel zu bezeichnen (hat) und auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers Beweisurkunden vorzulegen oder ihrer Vorlage zuzustimmen" hat. Ob dazu in Zukunft auch Passfotos gehören, ist zumindest höchst umstritten. Manche Kassen Kassen haben bereits angekündigt, dass sie auf ein Foto verzichten werden. Zunächst geht es um ein möglichst öffentlich begründetes widerständiges Verhalten. Die Diskussion um den Umbau des Gesundheitssystems kann durch diesen Protest verstärkt und dessen schnelle Realisierung gebremst werden.

Und auch nicht anderswo

Wir fordern zugleich auf, erst recht keine Gesundheitsdaten im Internet zu speichern. Die BEK bietet ihren Versicherten längst eine Patientenakte im Internet an, die noch viel weniger Sicherungen im Umgang mit persönlichen Daten beinhaltet. Google bietet bisher im englischsprachigen Raum Patientenakten im Internet an. Wir brauchen eine neue Diskussion um Datenschutz und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Persönliche Daten gehören nicht in zentral zugängliche Netzwerke.

Was können Sie tun?

Schreiben Sie Ihrer Krankenkasse: - Fragen Sie, auf welcher Rechtsgrundlage sie das Passbild anfordert und in welcher Datenbank und bei wem dieses Bild gespeichert wird. - Informieren Sie die Krankenkasse über Ihre Bedenken gegen den Aufbau eines zentralen Informationsnetzes für Gesundheitsdaten. - Sie könnten zunächst auch nur fragen, welche Konsequenzen die Krankenkasse ziehen will, wenn Sie der Forderung nach einem Foto aus triftigen Gründen nicht nachkommen werden.

Wie können Sie argumentieren?

Neben den vorstehenden Argumentationen zu den beabsichtigten Folgen des Umbaus des Gesundheitssystems können Sie konkretisierend zu den gegenwärtig vorgesehenen Möglichkeiten argumentieren, dass die elektronische Gesundheitskarte einen Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Grundgesetz) darstellt. - Die Rezeptdaten, die bisher bei einer Zentralstelle der Apotheken und Krankenkassen nur auf Mikrofilmen gespeichert werden und damit nicht per Mausklick einer Person zugeordnet werden können, können jetzt über einen langen Zeitraum gesammelt, gespeichert und personenbezogen abgerufen werden.

Löschfristen sind nicht vorgeschrieben, weil die Daten zum Zwecke der Abrechnung aufbewahrt werden dürfen, selbst wenn der Patient ihre Löschung beantragt. Aus dem Medikamentenverbrauch eines Patienten über einen Zeitraum von etwa einem Jahr wird man alle wesentlichen Schlüsse auf seinen Gesundheitszustand ziehen können. - Bei jedem Arztbesuch wird die elektronische Gesundheitskarte zu einem Abgleich der Daten mit den bei der Krankenkasse gespeicherten genutzt werden.

So wird die Kasse immer unmittelbar darüber informiert, zu welchem Zeitpunkt Sie einen Arzt, Apotheker oder sonstigen Dienstleister im Bereich der Heilberufe aufsuchen. - Die Speicherung der Notfalldaten ist noch freiwillig. Faktisch verpflichtend könnte diese Speicherung jedoch werden, wenn etwa Unfallversicherungen oder andere Privatversicherungen ihre Leistungen mit dem Argument kürzen würden, dass der Patient ja seine Notfalldaten hätte speichern können und ihm dann schneller und effektiver hätte geholfen und damit die Kosten niedriger hätten gehalten werden können. Informieren Sie das Komitee für Grundrechte und Demokratie über Ihre Schritte und Erfahrungen! Wir werden über die Fortschritte und rechtlichen Möglichkeiten öffentlich informieren. Bitte diskutieren und verbreiten Sie den Aufruf!

Informieren Sie sich weiter!

- Broschüre: Das große Gesundheitsversprechen - und seine große Täuschung. Informationen an alle Bürgerinnen und Bürger, beruflich weiß oder alltäglich gekleidet, über die elektronische Gesundheitskarte. Hrsg: Komitee für Grundrechte und Demokratie Einzelexemplar: 1,- Euro, 8 Exemplare 5,- Euro, 25 Exemplare: 10,- Euro -

Bündnis "Stoppt die E-Card": www.stoppt-die-e-card.de - IPPNW aktuell 17/07: Elektronische Gesundheitskarte stoppen! Die Arzt-Patienten-Beziehung schützen (Geschäftsstelle, Körtestraße 10, 10967 Berlin) www.ippnw.de

- PatientInnen Bündnis e-Card bei der Bundesarbeitsgemeinschaft der PatientInnen-stellen (Waltherstr. 16a, 80337 München) 2. überarbeitete Auflage, November 2008

V.i.S.d.P. Elke Steven, Köln Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V. Das Komitee für Grundrechte und Demokratie will durch aktives, streitbares und couragiertes Engagement Grundrechte und Demokratie in der Bundesrepublik Deutschland verteidigen.

Informationen über die Arbeit des Komitees: Komitee für Grundrechte und Demokratie Aquinostr. 7-11, 50670 Köln Telefon 0221 / 9 72 69-30 Telefax 0221 / 9 72 69-31 info@grundrechtekomitee.de www.grundrechtekomitee.de gefördert durch: www.stiftung.bridge.de

Dieses Flugblatt kann gerne nachkopiert oder nachbestellt werden (gegen Vorkasse: 25 Exemplare 5 Euro incl. Porto) Spendenkonto Konto-Nr: 8 024 618 Volksbank Odenwald BLZ 508 635 13 Spenden sind steuerlich absetzbar.

Hinweise: - Reader 9 für Vista zeigt die pdf-Datei nur bei Druck richtig an. -

Kein Foto, auch nicht dieses In unserem Flugblatt „Nein zum Umbau des Gesundheitssystems zu einem Kontrollsystem" war eine symbolische Gesundheitskarte abgedruckt. Diese enthält ein Foto von Herrn X. Herr X hat sein Recht am eigenen Bild geltend gemacht und möchte sein Foto nicht auf unseren Materialien sehen. Das ist sein gutes Recht, das wir respektieren. Die Karte war auf den Namen „Prof. Dr. Friedrich Mustermann" bei der „Gesundenkasse Berlin" ausgestellt. Wir dachten das Foto sei entsprechend fiktiv. Wir bitten daher, diese erste Auflage auf keinen Fall mehr zu verbreiten. Sie respektieren damit den rechtmäßigen Anspruch von Herrn X und Sie ersparen uns eine Unterlassungsklage. Eine neue, auch inhaltlich etwas überarbeite Auflage liegt vor und kann gerne bei uns bestellt werden.