Offener Brief an Frau Dr. Annette Schavan

Betreff: "Fall" des Realschullehrers Michael Csaszkóczy von Prof. Dr. Wolf-Dieter Narr

Sehr geehrte Frau Schavan!

Bevor wir´s nicht schwarz auf weiß sahen, wollten wir´s nicht glauben. Obwohl in vielen öffentlichen und privaten Bereichen sogenannte Sicherheitsüberprüfungen stattfinden, nahmen wir an, all die Überprüfungen und Aktionen, die seit Januar 1972 und dem "Hamburger Erlass" der seinerzeitigen Ministerpräsidenten und des damaligen Bundeskanzlers Willy Brandt als "Berufsverbot" bezeichnet worden sind, gehörten einer glücklich überwundenen, tatsächlich vergangenen Vergangenheit an.

Nun aber werden wir mit dem "Fall" des Realschullehrers Michael Csaszkóczy konfrontiert. Herr Csaszkóczy, schon Realschullehrer, soll keine Lehrerposition im Umfeld von Heidelberg erhalten. Mit einem Schreiben vom 15.12.2003 wurde ihm vom Oberschulamt Karlsruhe mitgeteilt, das Innenministerium habe gegen seine Einstellung interveniert. Zweifel bestünden daran, dass er jederzeit Gewähr biete, für die freiheitlich demokratische Grundordnung einzutreten.

Der Verfassungsschutz habe mehr als 10 Jahre Informationen gesammelt, die Zweifel an seiner Verfassungstreue begründeten. In der Zwischenzeit ist Herr Csaszkóczy von einer Kommission angehört worden. Gemäß all unseren Informationen hat diese Anhörung nur eine bekannte und von Herrn Csaszkóczy nicht bestrittene Information bestätigt, dass er Mitglied der Antifaschistischen Initiative Heidelbergs ist. In dieser verfassungskonformen, also gemäß Art. 9 GG nicht verbotenen Initiative ist Herr Csaszkóczy unter anderem gegen ausländerfeindliche und neonazistische Bestrebungen aktiv geworden.

Nach all unseren, genau überprüften Informationen stellen der innenministerielle Einspruch, die verfassungsschützerisch gesammelten und weitergegebenen "Erkenntnisse", der Aufschub der selbstverständlichen Einstellung von Herrn Csaszkóczy, die Anhörung über die verfassungsschützerischen "Erkenntnisse", die Behandlung seiner Einstellung außerhalb des üblichen, sachrationalen Instanzenwegs als "Chefsache" der Kultusminsterin und, mit Verlaub gesagt, Ihr Zögern, ihn einzustellen, eine Folge von Skandalen dar.

Wir ersuchen Sie dringend aus dieser Folge kleiner, aber schon mit erheblichem Schaden verbundener Ärgernisse, nicht einen Verfassungsskandal werden zu lassen. Derselbe ginge nicht nur zu Ihren Lasten. Derselbe schadete vor allem dem hohen Amt, dem Sie vorstehen, und der hohen Aufgabe, die dieses Amt, die Kultusbehörde, um der Verfassung willen erfüllen soll und muss. Aufgabe ist es, die Schulen personell und sachlich so einzurichten, dass Schülerinnen und Schüler zu allererst zu kompetenten und engagierten Bürgerinnen und Bürgern werden können.

Diese Ziele lassen sich aber allenfalls dann erreichen, wenn Lehrerinnen und Lehrer ihren Beruf und ihre Berufung in den Schulen ausüben, die ihrerseits, über ihre sachlich fachliche Kompetenz hinaus, das vorzuleben wissen, wozu sie die Schülerinnen und Schüler grundgesetz- und an erster Stelle grund- und menschenrechtsgemäß erziehen sollen.

Um unsere starken Wertungen zu begründen, wollen wir uns kurz selbst vorstellen und Ihnen danach die Reihe der Skandale knapp erläutern, die zu einem Verfassungsskandal zu machen, also einem Ärgernis wider die Verfassung und dies höchst ministeriell, Sie in Gefahr sind.

Das Komitee für Grundrechte und Demokratie, seit einem Vierteljahrhundert tätig, ist nicht zuletzt gegen Ende der fast 10jährigen Periode der sog. Berufsverbote gegründet worden. Ohne irgendwelchen parteilichen Gruppierungen anzugehören, ist das Komitee allein Partei eines unverwässerten, eines jeder Bürgerin und jedem Bürger geltenden Verständnisses von Grundrechten und Demokratie. So, fest gegründet auf dem Boden einer unverkürzten grund-, menschenrechtlichen und demokratischen Verfassung, äußern wir uns zu den Skandalen, die im "Fall" Csaszkóczy, genauer im Fall des baden-württembergischen Innen- und Kultusministeriums schon passiert sind und mit einer negativen Entscheidung ihrerseits vollends zum allgemeinen Ärgernis zu werden drohen.

1. Wie immer die Berufsverbote seinerzeit begründet worden sind, alle der Verfassung einigermaßen Kundigen im Inland und Ausland – der Ruf der Bundesrepublik wurde seinerzeit beträchtlich lädiert – sind darüber einig, dass diese regierungsamtliche Maßnahme in jeder Hinsicht unverhältnismäßig gewesen ist.

* Unverhältnismäßig war das Berufsverbot, weil die präventiv-präemptive Überprüfung der Verfassungstreue, die zuerst im Bereich der Einstellungen in den öffentlichen Dienst, vor allem der Lehrerberufe galt, sich dann jedoch in private Organisationen und auf Beamte allgemein ausdehnte, wie ein normativer Bumerang gewirkt hat. Statt die lebendige Verfassung zu kräftigen, hat es sie erheblich, mit Folgen bis heute, geschwächt. Der angebliche "Verfassungsschutz" untergrub die Verfassung. Das ist die schlimmste denkbarer Unverhältnismäßigkeiten. Die normierende Kraft der Verfassung wurde mit einem strikt ungeeigneten angeblichen Schutzmittel außer Kraft gesetzt. Auf bloßen Verdacht wurde in die Grundrechte von unbescholtenen Bürgerinnen und Bürgern eingegriffen mit dem täuschenden Ziel, diese schützen zu wollen.

* Unverhältnismäßig war das Berufsverbot, weil es ohne aktuelle Gefahr und Not zentrale Grundrechte wie Art. 2 GG (Recht auf Unversehrtheit), Art. 5 GG (Meinungsfreiheit), Art. 8 und 9 GG (Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit), Art. 12 GG (Freiheit der Berufswahl) beeinträchtigte und verkehrte, ja, weil das Berufsverbotsverfahren selbst den Eckstein aller Grundrechte antastete: Art.1 Satz 1 GG: "Die Würde des Menschen ist unantastbar."

Sie wurde durch die Berufsverboteverfahren angetastet. Meinungen wurden nur im engen Spektrum der vom Kalten Krieg massiv eingeschränkten Freiheit geduldet. Schon die Mitgliedschaft oder die Aktivitäten in einem nicht verbotenen Verein oder einer nicht verbotenen Partei konnten im Sinne der Kontaktschuld zu negativen Bescheiden führen.

* Unverhältnismäßig waren die Verfahren, weil millionenfache Überprüfungen nicht nur zu wenigen tatsächlichen Einstellungsverboten oder Entlassungen führten, sondern auch unter den Entlassenen bzw. Nicht-Eingestellten nicht eine der Bundesrepublik Deutschland gefährliche Person entdeckt oder abgewehrt worden ist.

* Unverhältnismäßig war der riesige, durch ausgebaute Verfassungsschutzämter betriebene Schnüffel- und Bürgerüberwachungsapparat. Die lebendige Verfassung stellten nicht aktive Bürgerinnen und Bürger dar, die den Kern der Verfassung bilden. Art. 20 Abs.1 Satz 1 GG: "Alle Gewalt geht vom Volke aus." Vielmehr repräsentierten im Grauen und Geheimen wirksame Ämter die "reale" Verfassung. Damit wurde die Verfassung des Grundgesetzes im negativen Sinne verdoppelt und entbürgerlicht.

* Unverhältnismäßig schließlich war – um die längere Folge der Unverhältnismäßigkeiten abzubrechen –, dass das Beamtenrecht wie es in Art 33 GG allgemein normiert wird, nicht grundgesetzgemäß bis hin zur Gewährbieteklausel (Art.33 Abs.2 GG) ausgelegt worden ist. Art. 33 GG wurde vielmehr entgegen der Verfassung des Grundgesetzes, die die Bundesrepublik radikal und qualitativ von der Nichtverfassung des NS-Staates abhob, über die allgemeinen Grund- und Menschenrechte erhoben und nach einem Beamtenbild verfahren, das vorgrundrechtlich und vordemokratisch im Spätabsolutismus gemalt worden war.

2. Aus diesen und anderen Gründen haben Bund und alle Länder dem unsäglichen, grundgesetzwidrigen Berufsverbot Anfang der 80er Jahre des letzten Jahrhunderts jedenfalls offiziell ein Ende gesetzt.

Das, was jetzt im Rahmen des "Falles" Csaszkóczys kund wird, zeigt jedoch, dass die Beendigung des rundum unverhältnismäßigen und kontraproduktiven Berufsverbotsverfahrens entweder in manchen Ländern nur dem Scheine nach vollzogen worden ist oder aber jetzt unter anderen Zeichen erneuert wird.

* Schon dass das Innenministerium beim Kultusministerium gegen die Einstellung eines kompetenten und unbescholtenen Lehrers interveniert, ist verfassungsungehörig. Das hat nichts mit nötiger Amtshilfe zu tun.

* Dass sich das Innenministerium auf sog. Erkenntnisse des Landesamts für Verfassungsschutz beruft, ist der zweite Skandal. Was hat der Verfassungsschutz im Falle von Vereinen und ihren Mitgliedern zu suchen, schnüffelnd, sammelnd, speichernd, ohne den betroffenen Bürger zu informieren, weitergebend, wenn dieser Bürger sich nichts anders zu schulden hat kommen lassen, als politisch aktiv zu sein. Was von solchen "Erkenntnissen" zu halten ist, hat letztes Jahr das Urteil des Bundesverfassungsgerichts im NPD-Verbotsverfahren deutlich gemacht. Die geradezu verhängnisvolle Rolle der Verfassungsschutzämter im Umkreis dieses Verfahrens zeigt allenfalls eins, dass diese Ämter neonationalistisch nahezu blind sind, jedoch Gruppen und Personen aufspüren, die die Grund- und Menschenrechte wörtlich nehmen.

* Schlechterdings nicht akzeptabel ist dann die sog. Anhörung, die dazu ohne zureichenden rechtlichen Rahmen, grundrechtlich ausgewiesenen, geschieht.

* Gleiches gälte verstärkt, würde eine Entscheidung aufgrund von Kontaktschuld und einer haltlosen Prognose getroffen, die über die Gewähr spekuliert, die ein unbescholtener Bürger als lehrender Beamter irgendwann bieten mag.

Wir kommen auf den Anfang unseres länglichen Schreibens zurück. Wir ersuchen Sie, sehr geehrte Frau Schavan, in aller Form, Ihrem eigenen Amtseid gemäß, Schaden von dem Land abzuwehren, dem Sie als Kultusministerin dienen. Vor allem aber dürfen Sie den Grund- und Menschenrechten der Lehrerinnen und Lehrer, der Schülerinnen und Schüler und auch ihrer Eltern keinen Schaden zufügen, die in Ihre ministerielle Obhut gegeben sind.

Wir schließen unseren Brief ohne Drohung. Das entspräche nicht unserem Stil. Wir vermuten, dass Sie richtig, grundrechtsgemäß verfahren und Herrn Csaszkóczys einstellen. Wir hoffen das sehr. Sonst wären wir gezwungen, alles in unserer geringen Macht stehende zu tun, um den Grundrechten von Herrn Csaszkóczy und damit auch der Verfassung des Landes Baden-Württemberg genüge zu tun.

Hochachtungsvoll

gez. Wolf-Dieter Narr

(für den Vorstand des Komitee für Grundrechte und Demokratie)