24. Mai 2025 © Grundrechtekomitee
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Menschen in Armut und Wohnungslosigkeit brauchen Unterstützung statt Waffengewalt. Kommentar zum 2. Prozesstag wegen gefährlicher Körperverletzung im Amt am Landgericht Düsseldorf

Am 20. Mai fand der 2. Prozesstag am Landgericht Düsseldorf statt gegen einen Polizisten, der von hinten auf einen Mann geschossen hat. Auch diesmal war das Grundrechtekomitee zur Beobachtung vor Ort. 

Schuss von hinten war potentiell tödlich
Den Polizeieinsatz hat der Angeschossene nur deshalb überlebt, weil er rechtzeitig ärztlich versorgt wurde. Der Aussage der Rechtsmedizinerin zufolge wäre der Schuss aus der Dienstwaffe des Polizisten ohne die anschließende Notoperation tödlich gewesen. Der Schuss trat in Höhe der Lende in den Rücken ein und verletzte Magen und Darm.  

Am 2. Prozesstag wurde der Geschädigte vor Gericht als Zeuge gehört. Er habe sich in der Nacht des 10. August 2024 durch die Anwesenheit von zwei Personen mit Hund gestört gefühlt, Er sei wohnungslos und habe in dem Park übernachten wollen. Die zwei Personen hätten ihn als "Junkie" beschimpft, er habe mit dem Schlüsselbund geklappert, um die Personen zu vertreiben. Diese riefen die Polizei und sprachen bei dem Anruf von einem Mann mit Messer. Der Betroffene erinnerte eine Rangelei, er sei zu Boden gebracht worden und dann sei ein Schuss gefolgt. 

Das Gericht brach die Vernehmung frühzeitig ab und entließ den Geschädigten wieder zurück in sein Leben auf der Straße. Vor Gericht sagte der Angeschossene: "Die haben versucht, mich als Verrückten darzustellen, damit sie mich wieder ins Gefängnis stecken können." 

Schusswaffe und Psychiatrisierung als Antwort auf Armut und Wohnungslosigkeit?
Aufgrund von Mittel- und Wohnungslosigkeit und einer möglichen psychischen Erkrankung werde der Betroffene in polizeilichen Datenbanken als "polizeiauffällig" geführt, wie ein Polizeizeuge aus Duisburg aussagte. Er zählte vor Gericht unter anderem eine Festnahme wegen einer abzusitzenden Ersatzfreiheitsstrafe auf, sowie mehrfache Freiheitsentzüge in der psychiatrischen LVR-Klinik Düsseldorf, teilweise aufgrund kleinerer Anlässe wie die Nichtbefolgung von Anordnungen der Polizei. Das Verhalten des Geschädigten wird in der Aufzählung des Polizeizeugen als aggressiv beschrieben, aber nicht als gewalttätig.

Michael Emde, der Verteidiger des angeklagten Polizisten, nahm die Einweisung nach dem Psychisch-Kranken-Gesetz zum Anlass, den Geschädigten als "frei herumlaufende Gefahr" darzustellen und forderte, "das Problem an der Wurzel zu packen". Ist für Herrn Emde die zwangsweise Inhaftierung die Lösung für Wohnungslosigkeit und Armut?

Britta Rabe vom Grundrechtekomitee warnt: "Einer "auffälligen" Person begegnet man nicht mit Waffengewalt. Wie unzählige andere Opfer von Schusswaffeneinsatz der Polizei ist der Geschädigte sozial ausgegrenzt. Statt seine Vulnerabilität anzuerkennen, wird er ausschließlich als Sicherheitsrisiko betrachtet. Seine Sicherheit und sein Wohlergehen sind bei Einsätzen hingegen kein Thema. Der konkrete Einsatz hätte deeskalierend beantwortet werden können." 

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