04. Feb. 2019
Flucht / Rechtsstaatlichkeit

Pressemitteilung: 100 Jahre Abschiebehaft sind genug!

Seit 100 Jahren werden Menschen inhaftiert, nur um sie abzuschieben. Um auf das Unrecht der Abschiebehaft aufmerksam zu machen, haben Organisationen, Initiativen und Einzelpersonen die Kampagne „100 Jahre Abschiebehaft“ ins Leben gerufen, die mit bundesweiten Aktionen und  Veranstaltungen über die Missstände aufklärt und die Abschaffung der Abschiebehaft fordert – denn: Haft ist die größte Einschränkung der individuellen Freiheit. Schwerpunkte der Kampagne bilden das Wochenende vom 10. bis 12. Mai 2019, an dem insbesondere vor jedem deutschen Abschiebegefängnis Aktionen durchgeführt werden sollen, sowie eine Großdemonstration in Büren und Paderborn am 31.8.2019.

Zur Bündelung der Aktivitäten und des Protests steht eine Internetseite zur Verfügung, auf der Informationen, Ideen, Angebote und Materialien zur Verfügung stehen:

www.100-Jahre-Abschiebehaft.de

Aktuell erleben Abschiebehaftgefängnisse eine Renaissance. Alle Bundesländer, bis auf Thüringen, haben sie massiv ausgebaut oder planen es zumindest. Allein in Bayern soll eine Haftanstalt mit über 200 Plätzen errichtet werden. Sowohl die Bundesregierung als auch die Europäische Union wollen weitere Haftgründe schaffen. So sollen Geflüchtete künftig bereits in Abschiebungshaft genommen werden, weil sie mittellos sind oder nicht über Ausweispapiere verfügen. Frank Gockel, Pressesprecher der Kampagne, zeigt sich hierüber entsetzt: „Durch massenhafte Inhaftierungen zum Zwecke der Abschiebung werden Geflüchtete gewissermaßen dafür bestraft, Asyl beantragt zu haben“, was „einen weiteren Schritt auf dem Weg zur Aushöhlung des Flüchtlingsrechts darstellt“, ergänzt Muzaffer Öztürkyilmaz vom Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V.

Abschiebehaft wurde 1919 in der Weimarer Republik eingeführt, um die massenhafte Internierung und Abschiebung von Menschen, die verächtlich als „Ostjuden“ bezeichnet wurden, zu realisieren. Im Nationalsozialismus wurden die Gesetze zur Abschiebungshaft nochmals verschärft und anschließend unverändert in die Ausländerrechtsordnung der BRD übernommen. Seitdem wurden die „Ausländergesetze“ zwar mehrfach geändert – an der Abschiebehaft jedoch wurde stets kompromisslos festgehalten.