Erneut hat in Köln schwere Polizeigewalt zu einer lebensbedrohlichen Situation geführt: Seit dem 8. April 2026 liegt Pedro C. nach einem Polizeieinsatz im Koma. An dem Tag war die Polizei abends nach Köln-Deutz gerufen worden. Pedro befand sich augenscheinlich in einer psychischen Ausnahmesituation, Freund*innen hatten die Ambulanz verständigt. Der Notarzt ordnete Pedros Zwangseinweisung in eine Klinik an, dies wollte Pedro nicht.
Das Hinzuziehen der Polizei stellte sich als ein folgenschwerer Fehler heraus. Sie half Pedro nicht – im Gegenteil: Seit dem Polizeieinsatz befindet sich Pedro C. in Lebensgefahr auf der Intensivstation.
Bei Eintreffen der Polizei hatten Freund*innen die Wohnung verlassen müssen. Sie mussten dann erleben, wie ihr Freund „gefesselt und mit einer Spuckmaske vor dem Gesicht“ aus der Wohnung getragen wurde, mit Anzeichen von Sauerstoffmangel. Pedro C. Freund verlor das Bewusstsein und musste reanimiert werden. Laut Pedro C.s Anwalt Simón Barrera González ist dies auf „exzessiven Gewalteinsatz seitens der Polizeibeamten“ zurückzuführen.
Polizei und Kölner Staatsanwaltschaft weisen wenig überraschend jegliche Verantwortung für Pedro C.s Gesundheitszustand von sich. Ihrer Version zufolge wurde Pedro „vor dem Haus, nun auf einer Trage liegend, (…) unversehens reanimationspflichtig“. Die Kölner Polizei verbreitete direkt nach dem Einsatz zudem, der Mann habe sich gewehrt und Polizist*innen verletzt. Die polizeiliche Version wurde von den Kölner Medien wie üblich leider unhinterfragt übernommen.
Das kommentiert Britta Rabe, politische Referent*in des Komitees für Grundrechte und Demokratie, folgendermaßen: „Niemand wird „völlig unversehens“ reanimationspflichtig. Diese sprachlichen Verschleierungsversuche gilt es zu hinterfragen. Die nun geplante Ermittlungen durch die Polizei Bonn gegen ihre Kölner Kolleg*innen gewährleistet keine transparente und faktenbasierte Aufklärung des Vorfalls. Es ist vielmehr eine sofortige, gänzlich Polizei-unabhängige Untersuchung notwendig, um herauszufinden, wie es dazu kam, dass Pedro C. nach dem Polizeieinsatz wiederbelebt werden musste und nun seit knapp einem Monat im Koma liegt“.
Laut Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte müssen Ermittlungen, die Verletzungen in Zusammenhang mit Polizeigewalt untersuchen, unabhängig, angemessen und unverzüglich geführt werden. Sie sollen öffentlicher Kontrolle unterliegen und Opfer und Angehörige einbeziehen.
Der Vorfall ist in Köln nicht der erste Fall schwerer bzw. tödlicher Polizeigewalt gegen Personen in (psychischen) Ausnahmesituationen: In Bickendorf war 2021 ein Mann durch die Polizei geprügelt und getreten worden, er starb später an den Verletzungen. 2025 starb ein Mann nach einem Polizeieinsatz in Nippes, in Köln-Ostheim wurde im Sommer 2022 der Kölner Musiker Jozef B. bei einer Zwangsräumung durch die Polizei in seiner Wohnung erschossen.
Das Grundrechtekomitee fordert die unabhängige Aufklärung solcher Einsätze, struktur-verändernde Konsequenzen und ein Ende der Polizeigewalt.