Als Grundrechtekomitee haben wir heute die Eröffnung des Strafprozesses gegen die "Ulm 5" durch das Stuttgarter Landgericht verfolgt. Er findet indes nicht in den Räumen des Landgerichts statt, sondern unüblicherweise im Justizgebäude in Stuttgart-Stammheim. Der Ort dient als Ersatz für das berüchtigte "Mehrzweckgebäude" der Stammheim-Prozesse der 1970er Jahre.
Die Wahl dieses Ortes ist bereits eine Kampfansage, die jedenfalls im Gerichtssaal heute offen ausgetragen wurde.
Denn die fünf Angeklagten befinden sich dort von ihrer Verteidigung sowohl räumlich als auch kommunikativ getrennt. Abgeschirmt vom Geschehen im Saal durch eine hohe Glasscheibe werden sie auf diese Weise selbst zu Zuschauenden ihrer kommenden Verurteilung. Hinter dem Glas können sie sich nur über Mikrofon und Kopfhörer verständigen bzw. der nötigen Verdolmetschung folgen. Das vorgegebene Setting verhindert die vollumfängliche Verfolgung des Prozesses, insbesondere der Verlesung der Anklageschrift sowie die vertrauliche Unterhaltung mit der Verteidigung, eine Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren (Artikel 6 EMRK).
Die Verteidigung forderte daher sofort zu Beginn ein, ihre Mandant*innen zu ihnen in den Saal zu lassen – doch ihre wiederholten Wortmeldungen blieben vergebens: Die Vorsitzende Richterin Lauchstädt gab der Verteidigung nicht das Wort – und die Mikrophone der Verteidigung blieben stumm.
Die herrschaftlichen Gesten des Gerichts waren auch für das Publikum zu spüren: Die Auseinandersetzung zwischen Verteidigung und Vorsitzender Richterin konnte im Zuschauerraum aufgrund der abgeschalteten Mikrofone nicht zufriedenstellend verfolgt werden. Auch waren selbst Stift und Papier dem Publikum verboten und den Pressevertreter*innen wurde die Pressemappe der Verteidigung entzogen, das Justizpersonal sammelte sämtliche Exemplare eigenhändig im Saal vor Prozessbeginn ein.
"Da es in der Vergangenheit auch an diesem Ort, wie wir wissen, durchaus möglich war, die Angeklagten dorthin zuzulassen, wo sie hingehören, nämlich direkt neben ihre Verteidigung – erwarten wir dies nun auch vom Landgericht Stuttgart, und zwar sofort ab dem nächsten Prozesstag, dem 4. Mai 2026. Die räumliche Nähe von Verteidigung und Angeklagten ist landauf, landab überall selbstverständlich und sollte es auch in Stuttgart und für Richterin Lauchstädt sein", kommentiert Britta Rabe, politische Referentin beim Komitee für Grundrechte und Demokratie.