Ab dem 13. Januar 2026 sind am Oberlandesgericht in Düsseldorf sechs junge Antifaschist*innen angeklagt. Ihnen wird vorgeworfen, im Februar 2023 in Budapest Neonazis verletzt zu haben, die sich dort anlässlich einer internationalen geschichtsrevisionistischen Großveranstaltung namens "Tag der Ehre" versammelt hatten. Die Anklage gegen die sechs jungen Personen lauten auf Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung, auf versuchten Mord sowie gefährliche Körperverletzung.
Als Komitee für Grundrechte und Demokratie werden wir den Prozess kritisch begleiten.
"Der Hochsicherheitsbau in Düsseldorf-Hamm gibt bereits einen Hinweis auf die politische Wertung der vorgeworfenen Taten und soll der Öffentlichkeit die hohe Gefährlichkeit der Beschuldigten und von deren Unterstützer*innen vermitteln", stellt Britta Rabe, politische Referentin beim Komitee für Grundrechte und Demokratie fest, und sagt weiter: “Der Vorwurf des versuchten Mordes findet aber sogar in Ungarn im Prozess gegen die Beschuldigte Maja T. keine Anwendung und wurde auch vom Bundesgerichtshof und zuletzt vom OLG München bereits verworfen. Ohne den Vorwurf der kriminellen Vereinigung würden die Körperverletzungsdelikte an einem Amts- oder Landgericht verhandelt werden.”
Vor dem Hintergrund der voranschreitenden autoritären Formierung erleben wir das zunehmende staatliche Bemühen, Antifaschismus als extremistisch und bedrohlich zu labeln. Anlässlich der Proteste gegen die Jugendorganisation der AfD Ende November 2025 in Gießen forderte die Mutterpartei wie üblich ein „Antifa-Verbot“, die Berliner CDU plädiert gar für die Bekämpfung von Antifaschismus und Antikapitalist*innen generell.
Der Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung (§129 StGB) wird zudem gegen Aktivist*innen der Klimagerechtigkeitsbewegung (Letzte Generation) wie Antimilitarist*innen (etwa die "Ulm 5") angewendet. Das Hinweisen auf die fortschreitende Klimakatastrophe, das Beharren auf die Einhaltung des Völkerrechts oder die Infragestellung der kapitalistischen Ordnung für das menschliche Wohlergehen und Überleben wird zunehmend als Extremismus hochstilisiert und als „Antifaschismus“ verfolgt.
Zugleich wird wirksamen Strategien gegen rechts die staatliche Finanzierung entzogen und staatlich geförderte Projekte vom Verfassungsschutz auf Extremismus durchleuchtet, und rassistische und rechte Gewalt wird staatlicherseits verharmlost und bleibt unaufgeklärt.
Die Vorwürfe gegen die Angeklagten dürfen nicht losgelöst von diesen Hintergründen verhandelt und beurteilt werden.