28. Aug. 2026 © Umbruch Bildarchiv, kinkalitzken
(Anti-)Rassismus / Rechtsstaatlichkeit

Rassistische und antiziganistische Hetze: Medienkampagne fordert schärfere Abschiebepraxis in Köln. Statement zur Hetze um die sog. Coesfelder Liste

Seit Anfang August 2026 ist der Kölner Stadt-Anzeiger einem vermeintlichen Skandal auf der Spur: Die Stadt Köln habe rund 500 Abschiebungen verhindert. Ein bereits zwei Jahre alter Vorgang wurde jetzt – auch mittels antiziganistischer Hetze – im Sommerloch zum medialen und politischen Aufreger gepusht, der mithilfe von WDR, FAZ und anderen inzwischen bundesweite Aufmerksamkeit erreicht und die Landespolitik in Nordrhein-Westfalen beschäftigt.

Insbesondere seit dem islamistischen Anschlag von Solingen im August 2024 heißt die Patentlösung von Bundes- und Landespolitik: Abschiebung. Laut dem Magazin Der Spiegel schickte das NRW-Flucht-Ministerium (MKJFGFI) Anfang November 2024 eine Liste mit 1.245 Namen ausreisepflichtiger Menschen aus den Westbalkan-Staaten an die Zentrale Ausländerbehörde (ZAB) Coesfeld (1). 

Die ZAB erstellte daraus einzelne Listen, schickte diese postwendend an 72 Kommunen in NRW und bot diesen an, Rückführungspapiere für die gelisteten Personen zu organisieren. Unter den Adressat:innen war auch die kommunale Ausländerbehörde der Stadt Köln. Sie erhielt am 19. November 2024 die Namen von 471 ausreisepflichtigen Personen, wohnhaft in Köln. Wie aus von einigen Medien verbreiteten Fotos von Listenauszügen zu entnehmen ist, befinden sich unter den Personen auch zahlreiche minderjährige Personen. 

Ist jemand „ausreisepflichtig", können trotzdem rechtliche, familiäre oder gesundheitliche Gründe gegen eine Abschiebung sprechen. Das pauschale Angebot der ZAB Coesfeld an die Kommunen, Reisedokumente für die gelisteten Personen zu besorgen, übergeht und ignoriert dagegen den gesetzlich vorgesehenen behördlichen Schritt der Einzelfallprüfung. Der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein e.V. (RAV) hat in einer Stellungnahme die wichtigsten Fakten richtig gestellt.
 

Rückblick auf die Debatte


Am 5. August 2026 um 5:00 morgens veröffentlichte der Kölner Stadt-Anzeiger eine „Recherche" zu dem Vorgang zwischen der ZAB Coesfeld und der Stadt Köln unter Berufung auf „interne Mails und Behördenunterlagen".

Obwohl der Kölner Stadt-Anzeiger selbst einräumen muss, keinerlei Ahnung davon zu haben, ob Gründe gegen die geforderten Abschiebungen sprechen, steht dort fest: Die Stadt Köln habe das Angebot der Abschiebebehörde abgelehnt. 

Dann folgt eine Bezifferung der „geduldeten Ausländer" in Köln, garniert mit den Schlagworten „Kosten", „Leistungen" und „Straftäter" – im Kontext von Personen aus dem Balkanraum gewöhnliche rassistische Stereotype. Der Kölner Stadt-Anzeiger etabliert auch bereits mit der ersten Veröffentlichung ein passendes Framing und nennt den Vorgang „Liste Coesfeld“. Das Schlagwort verbreitet sich nun seit 3 Wochen in fast allen Berichten, als erstes überregionales Medium berichtete Focus Online über den Fall. Der Text äußert sich ähnlich reißerisch und undifferenziert. Dies ist kein Zufall: der Autor schreibt für beide Medien. Später reihen sich auch Welt, n-tv und RTL in den Kanon ein.

Dem Kölner Stadt-Anzeiger kommt dabei zunächst ein Vorfall in Köln-Mülheim vom 3.8.26 gelegen: Seitdem wird spekuliert, ob möglicherweise Beteiligte an einer gewalttätigen Auseinandersetzung mit Schusswechsel und Verletzten auf der Liste der Personen aus dem Westbalkan stehen. 
Laut Kölner Stadt-Anzeiger seien von 152 Personen von der Liste mutmaßlich 568 Straftaten registriert und beruft sich damit auf Daten der Polizei. Allerdings steht laut der Stadt Köln gar nicht fest, um welche Vorwürfe es sich handelt, ob um Ermittlungsverfahren oder um rechtskräftige Verurteilungen.

 

Kölner Bleiberechtsprogramm im Fokus


Die mediale und landes- wie kommunalpolitische Hetze zielt inzwischen auch auf das Bleiberechtsprogramm der Stadt Köln: Köln verfolgt in dem seit 2018 bestehenden Programm "Bleibeperspektiven in Köln" eine bleiberechtsorientierte Beratung für langjährig geduldete Menschen. Das Kölner Programm hat deshalb bundesweit Schule gemacht. Auch die Städte Hannover, Göttingen, Oldenburg, Wiesbaden, Dresden, Leipzig sowie der Landkreis Göttingen und die Region Hannover gehen in ähnlicher Weise vor.

Das Programm „Bleibeperspektiven in Köln" bietet Menschen, die seit mindestens acht Jahren in Deutschland leben, eine langfristige Perspektive in Deutschland. Die Auswahl derjenigen, die in das Programm aufgenommen werden, trifft das Ausländeramt der Stadt nach festgelegten Kriterien, entschieden wird im Einzelfall. Beratungsstellen begleiten dieses Programm: darunter der Caritasverband, die Diakonie, der Kölner Flüchtlingsrat, Rom e. V. und der Verein Agisra. 
 

Der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein e.V. (RAV) weist darauf hin, dass viele Menschen die Anforderungen eines hochkomplexen Verwaltungsverfahrens ohne Unterstützung kaum erfüllen können: Sie scheitern ohne Unterstützung an „Sprachbarrieren, fehlenden Bildungschancen, psychischen Belastungen und prekären Lebensbedingungen". Das Programm „befähigt Menschen, gesetzliche Voraussetzungen tatsächlich zu erfüllen, schafft reale Chancengleichheit".

Vor diesem Hintergrund ist es eine positive Nachricht, dass „im Förderzeitraum 1. Mai 2023 bis zum 31. Dezember 2024 insgesamt 1060 Aufenthaltstitel erteilt“ wurden. Von der Liste der ZAB Coesfeld befinden sich laut der aktuellen Medienberichterstattung 218 Personen in jenem Bleiberechtsprogramm. Seit dem Start im Jahr 2018 konnten sogar 1.353 Menschen, denen über das Programm Hilfe angeboten wurde, eine Aufenthaltserlaubnis bekommen.

Derzeit werden etwa 1.300 weitere Personen durch das Programm betreut. Eine Auswertung der Stadt für den Zeitraum vom 1. Mai 2023 bis zum 31. Dezember 2024 zeigt: Die meisten Teilnehmenden kamen von den Westbalkanstaaten, gefolgt von größeren Gruppen aus dem Irak und Staaten in Afrika

Der Caritasverband für die Stadt Köln e.V., das Diakonische Werk Köln und Region GmbH, der Kölner Flüchtlingsrat e.V. und der Rom e.V. rufen in einem Offenen Brief für einen entschiedene Unterstützung und Fortführung des Bleiberechtsprogrammes auf. Er kann von Organisationen und Einzelpersonen mitgezeichnet werden. Die Mehrheit der Fraktionen im Kölner Stadtrat hat sich jüngst im Hauptausschuss für eine Fortführung des Programms ausgesprochen.

126 Menschen auf der im November 2024 verschickten Liste der ZAB Coesfeld warten aktuell auf ihre aufenthaltsrechtliche Entscheidung und weitere 108 Fälle werden im kommunalen Kölner „Rückkehrmanagement" bearbeitet. In Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien bestehen aber erhebliche menschenrechtliche und strukturelle Defizite, die in der Praxis zur Verfolgung von Menschen führen können. Die Einstufung dieser Staaten durch die Bundesregierung als „sicher“, ist weder fundiert noch realitätsnah.

 

Enthemmter Antiromaismus im Netz


Laut Rom e.V. haben die meisten der Menschen auf der Liste aus Coesfeld eine Roma-Familiengeschichte. Rom:nja als Teil der am stärksten diskriminierten Minderheit Europas sind insbesondere von Abschiebungen betroffen. 

Die Stadt Köln ist daran ebenfalls beteiligt. Das Abschiebungsreporting NRW berichtete jüngst von einer Abschiebung aus Köln im vergangenen Jahr, dort wurde eine 13-jährige Romni zusammen mit ihren Eltern nach Serbien abgeschoben. Die Eltern hatten seit über 40 Jahren in Nordrhein-Westfalen gelebt.

Die Veröffentlichung dieser Abschiebung führte in den Sozialen Medien des Abschiebungsreporting NRW neben zahlreichen solidarischen Kommentaren zu unzähligen rassistischen und antiziganistischen Kommentaren, sodass das Abschiebungsreporting NRW die Kommentarfunktion verbergen musste. 

Die aktuelle Debatte hat ihren Beitrag dazu geleistet.

Die Unabhängige Kommission Antiziganismus fordert, die Praxis der Abschiebung von Rom:nja sofort zu beenden. 

Als Komitee für Grundrechte und Demokratie und Abschiebungsreporting NRW schließen wir uns dieser Forderung an. 

Weiterhin wenden wir uns gegen die Praxis der Zentralen Ausländerbehörde Coesfeld, die gesetzlich vorgeschriebene Einzelfallprüfung zu übergehen.

Der aktuelle mediale und politische Diskurs um eine Gruppe aus 471 Personen – mehrheitlich Romn:ja –, die auf Vorschlag der ZAB Coesfeld abgeschoben werden können, ist nicht hinnehmbar und verlangt solidarische Gegenmaßnahmen.

Wir stellen zudem unmissverständlich klar, dass in der aktuellen Debatte um mutmaßliche Straftaten die Unschuldsvermutung zu respektieren ist.

 


(1) In Nordrhein-Westfalen gibt es fünf zentrale Ausländerbehörden (ZABen) in Bielefeld, Coesfeld, Essen, Köln und Unna. Die fünf ZABen sind für alle aufenthalts-, asyl-, und passrechtlichen Maßnahmen für ausländische Personen in den 54 Landesunterkünften zuständig. Daneben unterstützen sie kommunalen Ausländerbehörden bei Abschiebungen, besorgen etwa Passersatzpapiere und führen Sammelanhörungen durch. Die ZABen werden vollständig vom Land NRW finanziert, sind aber kommunale Behörden. Das Budget ist in den letzten Jahren immer weiter gestiegen, von 16,6 Millionen Euro im Jahr 2017 auf rund 64,4 Millionen Euro im Landeshaushalt 2026. Mehr Hintergründe zu den ZABen: Abschiebungsreporting NRW, Hintergrundrecherche: Zentrale Ausländerbehörden Nordrhein-Westfalen, 26. April 2023.

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